Gesuchter Südkoreaner nach 2.992 Tagen in Phuket gefasst

Die thailändische Polizei wirft ihm Millionenbetrug und den Schmuggel von Drogen und Cannabis nach Südkorea vor. Nun prüfen die Behörden weitere Schritte und eine mögliche Auslieferung.

Gesuchter Südkoreaner nach 2.992 Tagen in Phuket gefasst
Phuket Express

PHUKET, THAILAND – Die thailändische Einwanderungspolizei hat einen südkoreanischen Staatsangehörigen festgenommen, der per Interpol-Hinweis wegen Betrugs und grenzüberschreitenden Drogenschmuggels gesucht wurde. Mr. Lee soll in Thailand fast 3.000 Tage ohne gültiges Visum gelebt und ein Netzwerk für den Versand von Drogen und Cannabis nach Südkorea betrieben haben. Die Behörden prüfen nun weitere Schritte und eine mögliche Auslieferung.

Gesuchter Mann nach fast 3.000 Tagen aufgegriffen

Ermittler der Einwanderungsbehörde Division 6 spürten Mr. Lee in einer Luxuswohnanlage auf Phuket auf. Die Fahnder arbeiteten dabei mit dem Office of the Narcotics Control Board und der südkoreanischen Polizeiaufklärung zusammen.

Gegen den Mann lag der Interpol-Hinweis A-8537/8-2018 vor. Er wurde am 13. August 2018 wegen Betrugs sowie des illegalen Imports und Exports von Drogen ausgestellt.

Vorwurf: Millionenbetrug und Drogennetzwerk

Nach Angaben der Behörden soll Mr. Lee seit Anfang 2018 gemeinsam mit Komplizen etwa 800 Millionen Won erbeutet haben. Das entspricht rund 20 Millionen Baht.

Außerdem soll er ein Syndikat geleitet haben, das Drogen und Cannabis aus Thailand nach Südkorea schmuggelte. Die Ware wurde den Angaben zufolge über Online-Plattformen an Händler im Land weitergegeben.

Mehr als 23 frühere Fälle registriert

Die thailändischen Behörden führen den Verdächtigen auch im Zusammenhang mit Prostitution, Körperverletzung und Betrug. Insgesamt seien mehr als 23 Fälle registriert worden.

Mr. Lee wurde als gesuchte Person auf Grundlage des Interpol-Hinweises identifiziert.

Identität per Biometrie bestätigt

Bei der Razzia am 12. August 2026 überprüften die Beamten seine Identität anhand biometrischer Daten. Mr. Lee räumte ein, dass er die im Interpol-Hinweis genannte Person ist.

Die Polizei beschlagnahmte Mobiltelefone und Debitkarten. Die Gegenstände sollen mit den mutmaßlichen Straftaten in Verbindung stehen.

Anzeige wegen Visumüberziehung

Die thailändischen Behörden erhoben gegen Mr. Lee den Vorwurf, sein Visum 2.992 Tage überzogen zu haben. Anschließend übergaben sie ihn den Ermittlern für das weitere rechtliche Verfahren.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Thailand verstärkt derzeit den Vorgehen gegen gesuchte Ausländer, die sich im Land verstecken. Im Mittelpunkt stehen dabei Fälle mit grenzüberschreitender Kriminalität.

Thailand prüft Auslieferung nach Südkorea

Thailändische Behörden stimmen sich mit ihren südkoreanischen Kollegen ab, um die Ermittlungen auszuweiten. Dabei soll auch die Auslieferung von Mr. Lee verfolgt werden.

Lesen Sie auch: Ukrainer auf Phuket nach Interpol-Fahndung gefasst

Der aktuelle Stand ist die Übergabe des Verdächtigen an die Ermittler wegen der Visumüberziehung und für die weiteren rechtlichen Schritte.

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Quelle: Phuket Express
Bramburi Pattaya - Futtern wie bei Muttern

Ein Kommentar zu „Gesuchter Südkoreaner nach 2.992 Tagen in Phuket gefasst

  1. Das ist ja wieder mal nicht unbedingt ein Ruhmesblatt für die thailändische Immigration. Da haben sie doch glatt 8 Jahre gebraucht um festzustellen, dass da einer mit Red Notice und internationalem Haftbefehl Gesuchter illegal in Thailand lebt.

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Daten bleiben 30 Tage lokal im Browser-Cookie.