BANGKOK – Eine thailändische Senatorin schlägt vor, ausländische Investoren künftig bis zu 100 Prozent an Unternehmen beteiligen zu lassen, wenn sie auch das gesamte Kapital einbringen. Prathum Wongsawat will damit Nominee-Geschäfte und graues ausländisches Kapital zurückdrängen.
100 Prozent Eigentum für 100 Prozent Kapital
Prathum brachte den Vorschlag am 1. September bei einer Sitzung des Senats ein. Nach ihrer Vorstellung soll sich der ausländische Anteil künftig danach richten, wie viel Geld der Investor tatsächlich in ein Unternehmen steckt.
Wer 100 Prozent des Kapitals bereitstellt, könnte demnach auch 100 Prozent des Geschäfts besitzen. Prathum argumentierte, Investoren würden die Kontrolle über ein vollständig finanziertes Unternehmen kaum freiwillig an thailändische Mehrheitseigner abgeben.
Die 49-Prozent-Regel als Schlupfloch
Nach den bisherigen Regeln dürfen Ausländer in vielen Fällen höchstens 49 Prozent eines Unternehmens besitzen (mit einigen seltenen Ausnahmen). Thailändische Anteilseigner müssen die übrigen 51 Prozent halten.
Prathum sagte, frühere Maßnahmen hätten die Ursachen des Problems nicht beseitigt. In der Praxis würden manche Unternehmen vollständig von Ausländern finanziert, obwohl formal thailändische Mehrheitseigner eingetragen seien.
Falsche Identitäten und graues Kapital
Die Eigentumsbeschränkungen könnten Ausländer dazu bringen, thailändische Strohmänner oder andere Umgehungen zu suchen, sagte die Senatorin. Dazu gehörten nach ihrer Darstellung auch falsche thailändische Identitäten und Adressen.
Solche Strukturen trügen zu grauem Kapital und Steuervermeidung bei. Sie schafften nach Prathums Einschätzung auch Möglichkeiten für Beamte, illegale Zahlungen zu verlangen.
Aufenthalt oder Staatsbürgerschaft für Investoren
Prathum schlug außerdem klare Investitionsgrenzen vor, ab denen ausländische Anleger sich für eine Aufenthaltsgenehmigung oder sogar die thailändische Staatsbürgerschaft qualifizieren könnten. Die Anforderungen für Investition, Aufenthalt und Einbürgerung müssten transparent festgelegt werden.
Als Beispiel verwies sie auf ihre eigene Investitionserfahrung in Russland, wo ausländische Anleger Anteile entsprechend der Höhe ihres eingebrachten Kapitals besitzen könnten. Vollständiges ausländisches Eigentum unter diesen Bedingungen würde graues Kapital ihrer Ansicht nach von Anfang an in „weißes“ Kapital verwandeln.
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