Bangkok, Thailand – Die Debatte um Lisas Erwähnung von thailändischem Bier in einer US-Fernsehsendung hat eine Gesetzeslücke offengelegt. Der Verband der Craft-Bier-Unternehmen warnt, dass die weit gefasste Auslegung von Artikel 32/2 nicht nur Künstler, sondern auch Medien, Touristen und Bürger mit Beiträgen in sozialen Netzwerken treffen könnte.
Lisa hatte in der Sendung „The Tonight Show Starring Jimmy Fallon“ Som Tam und thailändisches Bier erwähnt. Am 18. September äußerte sich Verbandspräsident Suphapong Pruenglamphu dazu.
Weite Auslegung bringt auch Nutzer sozialer Medien in Gefahr
Nach Einschätzung des Verbands kann bereits das Teilen oder Veröffentlichen eines Ausschnitts aus der Sendung als möglicher Verstoß gewertet werden. Betroffen wären demnach neben Lisa auch die Fernsehsendung, Medien, Fans, andere Privatpersonen und ausländische Touristen.
Der Grund liegt laut Verbandschef Suphapong Pruenglamphu in der Formulierung von Artikel 32/2. Das Gesetz verbietet es „jedem“, seinen Bekanntheitsgrad zu nutzen, um für den eigenen Vorteil zu werben oder durch Namen und Markenzeichen zum Konsum zu bewegen.
Verband sieht Lisa nicht als Täterin
Der Craft-Bier-Verband erklärte, Lisa sollte in diesem Fall nicht als Gesetzesverstoß gelten. Ihr Auftritt fand in einem Land statt, in dem eine solche Kommunikation gesetzlich erlaubt und offen möglich ist.
Der Fall zeige nach Ansicht des Verbands, wie unklar die thailändischen Vorschriften in der Praxis sind. Aus Sicht des Verbands haben Marken das Recht, korrekt erwähnt zu werden.
Warum Artikel 32/2 so umstritten ist
Für die Vorschrift gibt es nach Angaben des Verbands noch keine ergänzende Regelung, die Ausnahmen klar festlegt. Dazu könnten Ausnahmen für Touristen, für die Förderung des Tourismus oder für Personen gehören, die keinen Bezug zum Alkoholgeschäft haben.
Die Begriffe „jeder“ und „mit dem Ziel, zum Konsum zu bewegen“ lassen laut Verband einen weiten Ermessensspielraum zu. Selbst ein aus einer Sendung ausgeschnittener Videoclip, der in sozialen Netzwerken veröffentlicht und von anderen Nutzern gelikt oder geteilt wird, könnte dadurch als Verstoß gelten.
Strenge Regeln für Werbung und öffentliche Kommunikation
Das Gesetz zur Kontrolle alkoholischer Getränke verbietet nach dem vorliegenden Bericht grundsätzlich Werbung nach Artikel 32/1, sofern sie nicht unter staatlich festgelegte Informationsregeln fällt. Artikel 32/2 betrifft die Nutzung von Bekanntheit, Artikel 32/3 Schleichwerbung und veränderte Symbole, die alkoholischen Getränken ähneln.
Artikel 32/4 untersagt die Unterstützung von Aktivitäten zur sozialen Verantwortung von Unternehmen. Artikel 32/5 verbietet außerdem die Verbreitung von Nachrichten und Öffentlichkeitsarbeit zu solchen Aktivitäten.
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Geldstrafen können bis zu 500.000 Baht betragen
Wer als Privatperson gegen Artikel 32/1 oder 32/3 verstößt, muss mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Baht rechnen. Möglich ist auch eine Kombination aus Haft und Geldstrafe. Für Hersteller, Importeure und Verkäufer kann die Geldstrafe bis zu 500.000 Baht betragen.
Bei Verstößen gegen Artikel 32/2, 32/4 oder 32/5 drohen Privatpersonen bis zu sechs Monate Haft oder bis zu 100.000 Baht Geldstrafe. Für Hersteller, Importeure und Verkäufer gilt eine Höchststrafe von 500.000 Baht. In allen Fällen kann zusätzlich eine tägliche Geldstrafe von bis zu 50.000 Baht verhängt werden, solange der Verstoß andauert oder nicht beendet ist.
Verband fordert schnellere Ausführungsregeln
Der Verband erklärte, er habe sich bisher an der Überarbeitung des Gesetzes beteiligt. Informationen über alkoholische Getränke müssten aus seiner Sicht korrekt und angemessen verbreitet werden können, ohne dass Bürger dafür festgenommen werden.
Die bisherige Gesetzgebung sei durch die Beteiligung von Behörden, dem Gesundheitssektor und Gruppen aus der Prävention besonders streng ausgefallen. Der Verband fordert deshalb, die noch fehlenden Ausführungsregeln schnell zu erlassen und ihren Inhalt genau zu beobachten.
Vorwurf: Gesetz wird gegen Bürger eingesetzt
Suphapong kritisierte nicht nur das Werbeverbot, sondern vor allem die Höhe der möglichen Geldstrafe. Eine Strafe von bis zu einer Million Baht, wie er sie in seiner Stellungnahme anführte, könne nicht angemessen gegen Menschen eingesetzt werden, die lediglich einen Beitrag teilen oder veröffentlichen.
Er stellte die Verhältnismäßigkeit der Vorschriften infrage und erklärte, die Strafen seien schwerer als bei schweren Fällen im Zusammenhang mit Drogen. Trotzdem könnten Behörden damit gegen Fans und gewöhnliche Bürger vorgehen, die lediglich ein Bild veröffentlichen oder weiterleiten.
Craft-Bier-Verband stellt sich hinter Lisa
Der Verband erklärte, die ursprüngliche Absicht von Artikel 32/2 sei nachvollziehbar. Prominente sollten nicht so kommunizieren, dass dies Jugendliche beeinträchtigt. Ohne klare Ausnahmen könne die Vorschrift aber auch Menschen treffen, die keine Verbindung zum Alkoholgeschäft haben.
In seiner Stellungnahme würdigte der Verband Lisa und alle, die thailändische Produkte unterstützen und vorstellen. Niemand solle wegen dieser Vorschrift verklagt werden, erklärte der Verband, und jede Marke müsse das Recht haben, auf korrekte Weise erwähnt zu werden.
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