144 Tage in Thailand: Einreise verweigert?

144 Tage im Jahr visumfrei in Thailand: Droht bei der nächsten Einreise die Abweisung? Ein Vielflieger berichtet und bittet um Erfahrungen aus der Praxis.

leserbrief
Datei Foto

Hallo liebe Wochenblitz Redaktion,

ich schreibe Ihnen heute, weil ich mir nicht ganz sicher bin, wie das mit meinen Thailand-Reisen weitergehen soll. Vielleicht kennen das ja auch andere Leser.

Ich war früher mehrere Jahre in Thailand und hab da auch gearbeitet. Alles war immer korrekt – Arbeitserlaubnis, Visum, nie zu lange am Stück geblieben. Bin auch regelmäßig raus und wieder rein, das hat alles immer problemlos geklappt.

Werbeanzeige

—

Vor etwa 23 Monaten hab ich dann Schluss gemacht, die Arbeitserlaubnis abgegeben und bin zurück nach Europa. Jetzt bin ich also wieder normaler Tourist – aber ich komm halt öfter nach Thailand, weil mir das Land einfach am Herzen liegt.

Dieses Jahr war ich viermal in Thailand, immer mit der visumfreien Einreise. Mitte Januar für 35 Tage, Ende April für 38 Tage, Mitte Juni für 41 Tage und Ende Juli für 28 Tage – das macht zusammen 144 Tage im Jahr 2026. Meine letzte Ausreise war also im August.

Werbeanzeige
Werbeanzeige

—

Wichtig ist mir zu sagen: Ich hab nie die erlaubte Zeit überzogen. Hab auch nie Verlängerungen beantragt, sondern bin immer pünktlich wieder raus. Mein Pass ist sauber, keine Overstays, und bisher gab’s bei der Einreise nie Probleme.

Aber man sieht halt, dass ich oft da bin – und zusammen fast fünf Monate dieses Jahr.

Werbeanzeige

—

Jetzt will ich Mitte Oktober wieder für 30 bis 40 Tage hin. Das wäre dann nur etwa sechs bis acht Wochen nach meiner letzten Ausreise – und würde mein Aufenthalts-Total in 2026 auf knapp 180 Tage treiben.

Ich weiß, dass es offiziell keine feste Jahresobergrenze gibt, wie viele Tage man als Tourist in Thailand sein darf. Aber mich beschäftigt eine ganz konkrete Frage: Schaut der Beamte am Schalter nur auf die aktuelle Einreise – oder sieht er die gesamte Reisehistorie des laufenden Jahres und denkt sich: „Der verbringt die Hälfte seiner Zeit hier, ohne das richtige Visum“?

Werbeanzeige
Werbeanzeige

—

Man liest ja immer wieder in den Foren, dass die mittlerweile genauer hinschauen, besonders wenn jemand die visumfreie Einreise oft nutzt. Es heißt, es gebe interne Richtlinien, nach denen Reisende mit vielen Stempeln auffälliger werden – auch wenn alles formell korrekt war.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Theorie und Praxis sind am Suvarnabhumi halt oft zwei verschiedene Paar Schuhe.

Werbeanzeige

—

Meine Frage an die Redaktion und vor allem an die anderen Leser: Kann meine Oktober-Einreise zum Problem werden – vier Aufenthalte, fast 180 Tage im Jahr, und nur zwei Monate Pause dazwischen?

Wie läuft das bei euch, die ihr auch öfter hin und her fliegt? Wurdet ihr zuletzt öfter befragt? Musstet ihr Kontoauszüge oder Rückflugtickets zeigen, obwohl ihr aus einem visumfreien Land kommt? Hat jemand gemerkt, dass die „Vielreiserei“ kritisch gesehen wurde – auch wenn man nie zu lange geblieben ist?

Werbeanzeige
Werbeanzeige

—

Wär super, wenn ihr eure Erfahrungen teilen könntet. Das würde mir – und wahrscheinlich auch anderen – helfen, besser zu planen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr treuer Leser

Werbeanzeige

Anmerkung der Redaktion

Lesen Sie auch: Pattaya Wandel: Wenn Russisch Alltag wird

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

22 Kommentare zu „144 Tage in Thailand: Einreise verweigert?“

  1. Mir persönlich wäre diese Unsicherheit zu groß! Besser in Deutschland online oder bei der thailändischen Botschaft ein Touristen-Visum oder Non-Immigrant OA Visum beantragen. Wenn du dieses Jahr allerdings nochmal nach Thailand kommst und länger als 35 Tage bleiben solltest, wirst du hier außerdem steueransässig…

    1. Antwort auf: Harrycan

      Ich bin ja seltenst einer Meinung mit unserem Märchenonkel. Aber hier hat er wohl wirklich recht. Insbesondere angesichts der Ausländerpolitik unserer regierenden „Nationalisten“ würde ich da nichts riskieren.

    2. Antwort auf: Harrycan

      Warum soll er ein Non-Immigrant OA-Visum beantragen, wo doch ein Non-Immigrant O-Visum keine thailändische Krankenversicherung mit gewissen Voraussetzungen erforderlich macht?

      1. Antwort auf: Ekkehard

        Aus Deutschland heraus kannst du kein Non-Immigrant O Retirement Visum beantragen. Das ist nur in Thailand bei der Immigration nach der Einreise mit einem Touristenvisum möglich. Dafür benötigst du ein thailändisches Bankkonto, welches aber nicht bei Einreisen mit Touristenvisa eröffnet werden kann. Das ist nur mit einem Langzeitvisum wie dem Non Immigrant OA möglich..

        1. Antwort auf: Harrycan

          Laut der Webseite „thaievisa.go.th“ kann man sehr wohl ein Non-Immigration-O Retirement Visum beantragen. Auch von Deutschland aus. Siehe auch unten, Posting von Christian.

          1. Antwort auf: Oskar Kusch

            Ich persönlich würde nicht dazu raten, ein Non-Immigrant O Retirement Visum in Deutschland zu beantragen. Bei der Verlängerung in Thailand um 1 Jahr kann es durchaus Probleme mit der obligatorischen Eröffnung eines Thai Bankkontos und des Bonitätsnachweises geben, was im Endeffekt zur Ablehnung der Visaverlängerung führt!

          2. Antwort auf: Oskar Kusch

            Das Non-O für 90 Tage wird den meisten Banken für eine Kontoeröffnung nicht reichen. Ja, das Gesetz sagt das eine, die Praxis sowie die internen Vorgaben der Banken sagen etwas ganz anderes. Ich habe mein Konto 2023 zwar auch mit einem Non-O für 90 Tage eröffnet, aber man wollte erst einen frisch ausgedruckten Kor.Ror. 22 sehen.
            Und auch die Tatsache, dass ich keine Jahresverlängerung hatte, wurde zu einem ernsten Problem. Ein Mitarbeiter argumentierte dann für mich, dass ich als Ehemann ja jederzeit ein Jahresvisum bekommen könne. Aber die Sache stand wirklich auf der Kippe.

          1. Antwort auf: Otto

            DU kannst es ja probieren! Mal sehen, wie weit du dann mit der Visaverlängerung bei der Immigration in Thailand kommst… 🙏🙏🙏

        2. Antwort auf: Harrycan

          Selbstverständlich kann ich ein Non-Immigrant O Retirement-Visum aus Deutschland beantragen. Ich habe genau das letztes Jahr beim Konsulat in München beantragt und auch problemlos erhalten. Und dieser Antrag ist auch weiterhin aus Deutschland möglich.
          Siehe auch die Webseite des Konsulats in München, wo die verschiedenen Visum-Typen mit ihren Anforderungen gelistet sind.
          Für eine eventuelle Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund dieses Visums in Thailand sehe ich kein Problem, da ich schon lange ein Konto bei einer thailändischen Bank habe.

          1. Antwort auf: Ekkehard

            Wenn du schon ein Thai Bankkonto hattest ist das natürlich kein Problem. Andernfalls schon!
            Aber auch du musst auf diesem Konto den erforderlichen internationalen Geldtransfer für die Verlängerung des Non Immigrant O Visums nachweisen! 🇹🇭🏦💶💶💶

  2. Bin dieses Mal , mit Non O in Thailand eingereist. Bleibe for. 82 Tage. Die Visumbeantragung war völlig unproblematisch. Alles nach 7 Tagen erledigt. Das gute , man hat 90 Tage Zeit , einzureisen. Für den, im Antrag geforderte Einreise Flug, irgend einen Flug angeben. Flugticket wurde nicht verlangt.
    Abgesichert im Krankheitsfall , bin ich mit einer Reisekrankenversicherung plus Zusatztage, da ich über 60 Tage verreist bin.
    Habe mir damit das 60 Tage Touristenvisum und die Verlängerung erspart.
    Meine Frage. Ab wann könnte ich das nächste Non O Visum beantragen? Gibt es da irgendwelche Limits? Hauptsache ich komme nicht über die 180 Tage im Jahr.

  3. Harrycan schrieb:
    „Wenn du schon ein Thai Bankkonto hattest ist das natürlich kein Problem. Andernfalls schon!
    Aber auch du musst auf diesem Konto den erforderlichen internationalen Geldtransfer für die Verlängerung des Non Immigrant O Visums nachweisen!“
    Ich kann für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Non-O Retirement-Visums alternativ zum Bankguthaben auf dem thailändischen Konto doch den von der Deutschen Botschaft in Bangkok bestätigten Nachweis über ein monatliches EInkommen von mindestens 65.000 Baht vorlegen. So steht es zumindest auf der Webseite des thailändischen Generalkonsulats München.
    Ist das korrekt?

    1. Antwort auf: Ekkehard

      Das funktioniert bei manchen Immigrations, andere wollen zusätzlich den Geldeingang in der geforderten Höhe auf dem Konto sehen. Dann macht die Bescheinigung der Botschaft keinen Sinn.

    2. Antwort auf: Ekkehard

      Natürlich ist das korrekt! Das Thema ist doch schon in unzähligen Artikeln behandelt worden. Was Harrycan schreibt, ist eine Kann Bestimmung, kein MUSS.

      1. Antwort auf: toet

        Schon klar, dann soll Harrycan das aber auch so formulieren (als KANN-Bestimmung) und nicht sagen „…musst…“.

  4. Noch ist das bei den allermeisten Immigration-Büros so, dass eine Konsulatsbescheinigung, eventuell mit Überbeglaubigt wohl ausreicht. Nicht auszuschließen, dass aber die Zügel weiter angezogen werden und es sich allgemein durchsetzt, dass der Geldeingang auf thailändischen Konten nachgewiesen werden muss. Das was der Harrycan in vorauseilendem Gehorsam schon praktiziert.

    1. Antwort auf: Oskar Kusch

      Wie schon gesagt, Oskar: Bei mir war jahrelang durchgängig eine Überbeglaubigung bei der Immigration in Hua Hin OBSOLET! Ich habe jetzt trotzdem erstmalig meinen Bonitätsnachweis über meine monatlichen Internationalen Zahlungstransfers von 68.000 Thai Baht (65.000 Baht plus 3.000 Baht Wechselkurspuffer) mittels ThaiBank-Statement erbracht. War gar kein Problem… 🇹🇭👍🏽

      PS: Den Rentennachweis durch Botschafts- oder Konsulatsbescheinigung erachte ich als Auslaufmodell! Das könnte dann für Farangs, die sich ausschließlich darauf verlassen, zum echten Problem werden! 🇩🇪🙅‍♂️👎🏽

      1. Antwort auf: Harrycan

        Welches echte Problem sollte das z.B. für mich werden? Ich mache das mit der Botschaftsbescheinigung jetzt im Dezember zum 31ten mal, immer ohne Überbeglaubigung. Wenn es denn wirklich ein Auslaufmodell wird, mache ich es wie Du, wechsle einfach zum Bank-Statement, welches mir meine monatlichen internationalen Transfers anzeigt und bestätigt. Das ist absolut kein Problem, schon gar kein echtes.

    2. Antwort auf: Oskar Kusch

      Mit vorauseilendem Gehorsam hat das nun rein gar nichts zu tun sondern mit Vorausschau: Es ist einfach weniger aufwändig, zeitsparender, sicherer und mit lediglich 800 Baht Bearbeitungsgebühren sogar noch kostengünstiger als ein Botschafts- oder Konsulatsnachweis!
      Aber ein Oskar Kusch kann sich seine Spitzen gegenüber anders denkenden wohl einfach nicht verkneifen!!!!

      1. Antwort auf: Harrycan

        Der eine nennt es „vorauseilenden Gehorsam“, der andere „Vorausschau“. Einen Aspekt unterschlägt der Harrycan dabei allerdings und das ist die EK-Steuerfrage. Ihn persönlich interessiert das nicht, weil er bekanntlich eine Beamtenpension bezieht. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass nicht jeder mehr Geld als benötigt nach Thailand überweisen will.
        Dieses Jahr musste ich sogar zwangsweise beim Wechsel vom DTV auf das Non-O auf den Einkommensnachweis zurückgreifen. Und sollte die Überweisungspflicht tatsächlich kommen, dann wechsle ich auf das Bankkontenmodell. Das nenne ich dann „vorausschauend“.

Kommentare sind geschlossen.

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.