HUA HIN, THAILAND – Die Stadtverwaltung will am 25. September mit dem Abriss von 15 Gebäuden an der Uferpromenade beginnen. Die betroffenen Eigentümer fordern einen Aufschub, weil ein Verfahren zur Klärung ihrer Landrechte noch beim Berufungsgericht läuft und sie um ihre Wohnungen und Einnahmequellen fürchten.
15 Gebäude zwischen Pier und Schrein betroffen
Die Gebäude liegen zwischen dem Fischereipier und dem Schrein Chao Mae Thap Thim. Die Stadt will sie von öffentlichem Land entfernen und beruft sich dabei auf gerichtliche Entscheidungen.
Die Eigentümer baten Bürgermeister und Stadtverwaltung um ein dringendes Treffen. Sie wollen erreichen, dass der Abriss bis zu einer Entscheidung über ihre Landrechte ausgesetzt wird.
Berufung zu den Landrechten läuft weiter
Nongyao Huekhan, 73, vertritt die betroffenen Eigentümer. Nach ihren Angaben verwies ihr Anwalt vor dem Obersten Verwaltungsgericht auf den Schutz alteingesessener Gemeinschaften.
Das Gericht habe diesen Punkt jedoch nicht geprüft, weil die Bewohner keinen Antrag auf Feststellung ihrer Landrechte gestellt hätten. Sie hätten sich stattdessen gegen das Betretungsverbot und die Abrissanordnung gewehrt. Daraufhin reichten die Eigentümer ein Verfahren zur Klärung ihrer Landrechte ein. Nach der ersten Instanz liegt der Fall nun beim Berufungsgericht.
Eigentümer verlangen Aufschub vor dem Abriss
Nongyao sagte, die Eigentümer hätten den Bürgermeister bei dessen Besuch auf das laufende Berufungsverfahren hingewiesen. Die Stadt halte jedoch am endgültigen Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts fest.
Nach Ansicht der Eigentümer müsse die Stadt auch das Verfahren zu den Landrechten berücksichtigen. Sie fragen, warum die Gebäude jetzt abgerissen werden sollen, obwohl eine gerichtliche Entscheidung zu diesem Anspruch noch aussteht.
Bewohner fürchten um Wohnungen und Einkommen
Nongyao forderte eine Prüfung der Folgen für die Bewohner. Die Stadt solle feststellen, wie viele Menschen betroffen sind, und für Ersatzmöglichkeiten zum Wohnen und Arbeiten sorgen.
Suntree Kumphra, 62, deren Gebäude ebenfalls abgerissen werden soll, sagte, die Eigentümer hätten ihre Eingabe am 17. September eingereicht, nachdem Beamte die Abrisshinweise angebracht hatten. Sie baten um mehr Zeit und um ein Treffen mit dem Bürgermeister, weil die Frist am 25. September endet.
Abriss folgt auf Urteile
Das Oberste Verwaltungsgericht wies die Klage der Eigentümer gegen Anordnungen ab, die Nutzung der Gebäude zu untersagen. Bereits 2014 war in Fällen von 40 Eigentümern ein endgültiges Urteil zum Abriss von Gebäuden auf öffentlichem Land an diesem Uferabschnitt ergangen.
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14 Eigentümer kamen der Anordnung nach, 26 Fälle blieben offen. Das Marineamt übernimmt die Kosten für elf Abrisse, die Stadtverwaltung für die übrigen 15. Die Stadt informierte die Eigentümer über das Urteil und wies sie an, den Abriss binnen 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung abzuschließen.Die Eigentümer hatten den Beamten zufolge nicht mitgeteilt, dass sie die Anordnungen umgesetzt hätten. Anschließend kündigten Beamte den Abriss sieben Tage im Voraus für den 25. September an.
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Eigentlich müsste man meines Erachtens die fraglichen Strandverbauungen unter Denkmalschutz stellen. Die sind hierzulande ziemlich einzigartig. Aber wenn man partout einen weiteren seelenlosen Ort mit einem zusätzlichen potthässlichen und dreckigen Stadtstrand will, dann müssen die eben weg. Gesetz ist schließlich Gesetz und Urteile dazu gibt es ja schon genügend.