BANGKOK – Thailands Zivilluftfahrtbehörde CAAT hat am 25. Oktober klargestellt, dass autorisiertes Flughafenpersonal aufgegebenes Gepäck nur öffnen darf, wenn der Röntgenscan einen verdächtigen Gegenstand zeigt. Die Regeln gelten seit dem 16. Oktober. Die Klarstellung folgte auf vier Fälle, in denen Passagiere in sozialen Medien berichteten, ihr Gepäck sei geöffnet worden. Für Reisende zählt vor allem eine Botschaft: Powerbanks sind im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt.
Nur bei verdächtigem Röntgenbild
Nur dafür autorisierte Flughafenmitarbeiter dürfen aufgegebenes Gepäck öffnen. Das ist erlaubt, wenn das Röntgenscreening Bedenken wegen verbotener Gegenstände oder möglicher Sicherheitsrisiken für den Flug auslöst.
Kontrolleure dürfen nicht routinemäßig jede Tasche öffnen. Die CAAT stellte dieses Prinzip ausdrücklich klar.
Powerbanks fallen am häufigsten auf
Am häufigsten entdecken die Kontrolleure Powerbanks und batteriebetriebene Elektrogeräte. Werden sie falsch verpackt oder transportiert, können sie Feuer und Kurzschlüsse auslösen. Das gilt besonders im Frachtraum eines Flugzeugs.
Andere batteriebetriebene Geräte unterliegen je nach Typ und Vorgaben der Airline unterschiedlichen Regeln. Wer unsicher ist, sollte vor dem Packen nachsehen.
Kontrollen werden gefilmt und dokumentiert
Fällt ein Gepäckstück im Röntgen auf, bringen Mitarbeiter es in einen dafür vorgesehenen Kontrollbereich. Dort dürfen autorisierte Beamte die Tasche öffnen und genauer untersuchen.
Jede Kontrolle muss per Kamera aufgezeichnet werden, damit sie später überprüft werden kann. Außerdem legen die Beamten einen Hinweis zur Gepäckkontrolle ins Gepäck. So erfährt der Passagier, dass seine Tasche durchsucht wurde.
Unbefugtes Öffnen kann strafbar sein
Die Behörde warnte, dass Gepäck außerhalb der vorgesehenen Bereiche ohne vorgeschriebenes Verfahren oder durch Unbefugte zu öffnen, eine Straftat sein kann.
Die Airline bleibt während der gesamten Reise für das aufgegebene Gepäck verantwortlich. Wer Schäden, fehlende Sachen oder andere Unregelmäßigkeiten bemerkt, sollte sich direkt an die Fluggesellschaft wenden. Diese kann den Fall dann mit den zuständigen Stellen prüfen.
Vier Fälle aus den sozialen Medien geprüft
Die Passagiere hatten berichtet, dass ihr Gepäck geöffnet worden war. Die CAAT prüfte die Beschwerden gemeinsam mit den zuständigen Stellen.
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Zwei Fälle betrafen internationale Flüge ab Thailand. Aufnahmen der Flughafenkameras bestätigten, dass in beiden Fällen keine Kontrolle durch Screening-Personal nach den neuen Regeln stattfand.
Ein Ankunftsflug und ein Inlandsflug
Ein dritter Fall betraf einen Flug aus dem Ausland nach Thailand. Die Gepäckkontrolle vor dem Abflug richtet sich nach den Vorschriften des Herkunftslandes, deshalb galten die neuen thailändischen Maßnahmen nicht.
Im vierten Fall, einem Inlandsflug, fanden Beamte ein batteriebetriebenes Elektrogerät in der Tasche. Weil der Passagier kein TSA-zugelassenes Schloss benutzt hatte, schnitten sie den Reißverschluss auf. Die Behörde bestätigte, dass der vorgeschriebene Hinweis im Gepäck lag.
Die CAAT rät Passagieren, vor dem Packen die Verbotsliste und die Gepäckbeschränkungen ihrer Airline zu prüfen. So lassen sich Sicherheitsprobleme und zusätzliche Kontrollen verringern. Wertsachen gehören nach Empfehlung der Behörde nicht ins aufgegebene Gepäck.
Fotos vom Gepäck als Beweis
Die CAAT empfiehlt, den Inhalt vor dem Schließen des Koffers zu fotografieren und beim Check-in auch die Außenseite. Die Bilder können als Beweis dienen, wenn Sachen beschädigt werden, verloren gehen oder sich der Transport verzögert. Die Behörde will die Umsetzung der Regeln weiter überwachen und die Öffentlichkeit informieren.
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