Vom Arbeitgeber nach Kambodscha entsendet – rechtliche Voraussetzungen prüfen lassen

Wer
nach Kambodscha expandiert, schickt am besten anfangs eigene
Fachkräfte aus Deutschland an den neuen Standort. Ziel ist es,
Einheimische anzulernen und einen neuen Standort solide aufzubauen.
Allerdings hat die Entsendung rechtlich und steuerlich weitreichende
Folgen, für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Häufige
Gründe für eine Mitarbeiterentsendung ins Ausland

Seit
einigen Jahren boomt der Hotelsektor in Kambodscha. Um mit einem
eigenen Hotel in den großen Städten oder etwas außerhalb
durchzustarten, kann die Entsendung sprachkundiger deutscher
Arbeitnehmer ein guter Start sein. Möglich ist eine vorübergehende
oder dauerhafte Entsendung, zum Beispiel zu Führungszwecken des
Zweigunternehmens. Auch der Aufbau eines Betriebs lohnt sich an
Standorten mit ausreichend Arbeitskräften. Sie lernen unter der
deutschen Anleitung kennen, welche Qualitätsstandards für den
deutschen Investor wichtig sind.

Regelungen,
die vor der Entsendung vertraglich geprüft werden müssen

Für
die Dauer und Art der Entsendung muss der Mitarbeiter einen auf
Kambodscha spezialisierten Arbeitsvertrag bekommen. Durchaus macht es
Sinn, für diese Vertragsgestaltung zum Beispiel in Magdeburg einen
Anwalt
für Arbeitsrecht

zu konsultieren. Seine Mithilfe beim Formulieren des neuen
Arbeitsvertrags bietet nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch dem
Arbeitgeber langfristige Rechtssicherheit. Da Arbeits- und
Sozialrecht in einigen Punkten fließend ineinander greifen, können
auch solche Aspekte von vornherein mit berücksichtigt werden.

Maximaldauer
der Mitarbeiterentsendung in einem Stück

Mit
Visum dürfen Ausländer Kambodscha für höchstens 30 Tage am Stück
bleiben. Dies ist allerdings nicht im Sinne von deutschen Investoren
und den Managern vor Ort. Deshalb gibt es nach Ablauf dieses ersten
Monats die Verlängerungsmöglichkeit um ein Jahr. Besonders
bevorzugt werden dringend gesuchte Aufbauhelfer und Investoren im
produzierenden Gewerbe, der Branche der Hochtechnologie oder Bildung,
Energie sowie
Kultur und Tourismus.

Steuerlich werden für die Zeit der Entsendung Steuerabgaben und
Sozialversicherungsbeiträge klar geregelt. Ein deutscher Anwalt für
Sozialrecht in Magdeburg kennt auch die Vertragsbedingungen bei
längerfristiger Mitarbeiterentsendung nach Kambodscha.

Steuerliche
und rechtliche Aspekte der Entsendung

Für
die Entsendung kann es sich lohnen, eine
»Entsendungsrichtlinie« zu erarbeiten.

Sie bringt alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte so in Einklang,
dass weder der entsendete Mitarbeiter benachteiligt wird, noch der
Arbeitgeber plötzlich vor juristischen Hürden steht.
Unkalkulierbare Risiken durch die Entsendung können so mit
fachlicher Unterstützung benannt, eingeschätzt und bestenfalls
minimiert werden. Hierbei sollten auch Kostenfragen zur Lebensführung
des entsendeten Mitarbeiters im Ausland geklärt werden, unter
anderem Boni,
Umzugshilfe oder erfolgsabhängige Sonderzahlungen.

Entsendet,
zurückgekehrt und gekündigt?

Durchaus
dauert die Mitarbeiterentsendung ein Jahr oder länger.
Möglicherweise ist mit Ablauf des Entsendungsvertrags vom
Arbeitgeber keine unbefristete Verlängerung am deutschen
Unternehmensstandort vorgesehen. Oder es haben sich die Bedingungen
verändert, und das ganze Unternehmen befindet sich in einer
Umorientierungsphase. Jetzt kann der gleiche Anwalt für Arbeitsrecht
in Magdeburg auch dabei helfen, eine ungerechtfertigte Kündigung
zurückzuweisen und soziale Unterstützung zu geben. Zum Beispiel
kann in Einzelfällen eine
Abfindungs- oder Aufhebungsvereinbarungen

verhandelt werden.

Fazit:
Arbeiten
im Ausland ist in Kambodscha lohnend, weil hier der Aufbaumarkt
vieler Branchen immer noch in den Kinderschuhen steckt. Wer
Mitarbeiter dorthin entsendet, holt sich am besten früh einen
erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Magdeburg oder an anderen
deutschen Kanzleisitzen ins Boot. Klarer Vertragsschluss vor der
Entsendung schützt Arbeitgeber vor unkalkulierbaren Risiken und
entsendete Mitarbeiter vor sozialen Nachteilen.

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