Prayut siegt vor Gericht: GT200-Skandal endgültig ad acta

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Gericht weist Anträge zu Bombendetektor-Skandal und Prayuts Minister-Berufung ab

In einer klaren Entscheidung hat Thailands Verfassungsgericht zwei politisch brisante Anträge abgelehnt – und damit keine Neuaufnahme des GT200-Skandals zugelassen. Gleichzeitig scheiterte auch eine Klage gegen Ex-Premier Prayut Chan-o-cha, der wegen der umstrittenen Berufung von Thamanat Prompow in sein Kabinett angegriffen worden war.

„Keine neuen Beweise“
GT200-Fall bleibt geschlossen

Oberst Kriangkrai Ladpala hatte versucht, den Skandal um die wirkungslosen GT200-Bombendetektoren erneut vor Gericht zu bringen. Seine Argumentation: Die damals verantwortlichen Militärs seien Opfer eines Betrugs durch den Hersteller geworden und sollten nicht juristisch verfolgt werden.

Doch das Gericht blieb hart:
„Es gibt keine neuen Beweise. Die Verantwortung liegt bei denen, die die Geräte ohne ausreichende Prüfung gekauft haben.“

Damit bleibt der Millionen-Flop GT200 weiter ein dunkles Kapitel thailändischer Rüstungsbeschaffung – ohne späte Gerechtigkeit.

Prayuts Kabinettsliste hält juristischem Angriff stand

Der zweite Antrag, eingereicht vom Aktivisten Pirapong Supkitthanakul, zielte auf Prayuts umstrittene Personalentscheidung ab: Die Ernennung von Thamanat Prompow, der in Australien wegen Drogenschmuggels verurteilt worden war, sei ein Verstoß gegen Artikel 170(4) der Verfassung.

Doch auch hier winkte das Gericht ab:
„Der Kläger hat kein Beschwerderecht nach Artikel 82.“

Damit bleibt Thamanats Karriere unangetastet – und Prayuts Entscheidung juristisch legitim.

Status quo bleibt
Kritiker enttäuscht

Die Urteile zeigen:

🔹 Der GT200-Skandal wird juristisch nicht noch einmal aufgerollt.
🔹 Prayuts Kabinettsliste hält weiter jeder Kritik stand.

Für viele Beobachter ein Zeichen, dass Thailands Justiz politisch heiße Eisen lieber meidet.

📌 Was bleibt?

🔹 Die GT200-Affäre als Lehrstück für fehlgeleitete Militärausgaben.
🔹 Thamanat Prompow bleibt weiter im politischen Spiel.
🔹 Die Debatte über Ethik in der Politik geht weiter – aber nicht vor Gericht.

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