Sehr geehrte Redaktion, liebe Leserinnen und Leser,
ich möchte Ihnen von einem Erlebnis berichten, das ich kürzlich bei der Einwanderungsbehörde hatte. Es hat mich ehrlich gesagt ziemlich beschäftigt – und ich glaube, es betrifft nicht nur mich.
Ich lebe seit mehr als zwanzig Jahren in Thailand und halte mich an die Regeln des Landes. Das war mir immer wichtig. Umso mehr hat mich dieser Vorfall getroffen – nicht wegen des Geldes, sondern weil er das Vertrauen in behördliche Abläufe erschüttert, das man sich über Jahre aufbaut.
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Ich war zur Einwanderungsbehörde gefahren, um meine routinemäßige 90-Tage-Meldung abzugeben. Ein Bekannter von mir hatte dieselbe Fälligkeit, und da ich sowieso hingefahren bin, habe ich angeboten, seinen Pass gleich mitzunehmen und die Meldung für ihn zu erledigen. Das ist hier unter Ausländern absolut üblich und hat in all den Jahren nie irgendwelche Probleme gemacht.
Am Schalter übergab ich pflichtgemäß beide Pässe. Eine jüngere Angestellte nahm die Dokumente wortlos entgegen – und reichte sie dann an ihre Vorgesetzte weiter, ohne mir etwas zu erklären.
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Die Vorgesetzte verlangte daraufhin hundert Baht – für die Bearbeitung des Passes meines Bekannten. Ich wies sie höflich, aber bestimmt darauf hin, dass die 90-Tage-Meldung eine kostenlose staatliche Dienstleistung ist. Ihre Begründung: Wer seinen Bericht nicht persönlich einreiche, sondern durch jemand anderen, müsse eben diese Gebühr bezahlen.
In all den Jahren, in denen ich diese Meldungen für mich und gelegentlich auch für Bekannte erledigt habe, bin ich noch nie mit einer solchen Forderung konfrontiert worden. Ich habe mich geweigert zu zahlen. Hundert Baht sind natürlich kein großes Geld – das weiß ich selbst. Aber darum ging es mir in diesem Moment überhaupt nicht.
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Wenn eine staatliche Dienstleistung kostenlos ist, dann ist sie kostenlos – ob man nun selbst erscheint oder jemanden schickt. Eine Behörde kann nicht einfach nach Belieben Gebühren erfinden. Auf meine Weigerung hin wurde die Beamtin zunehmend unfreundlicher.
Sie drohte, die Meldung für meinen Bekannten nun doch nicht anzunehmen. Was die Sache besonders pikant machte: Den Bestätigungsstempel samt Datum hatte sie da bereits gut sichtbar in seinen Pass eingetragen. Der Eintrag war also schon gemacht – und trotzdem wollte sie plötzlich zurückrudern.
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Ich blieb ruhig, setzte mich wieder auf den Stuhl vor dem Schalter und bat sie sachlich, den bereits eingetragenen Stempel offiziell zu stornieren. Mir war dabei klar, was das für meinen Bekannten bedeutet hätte: eine eigene Anreise von rund 160 Kilometern, ungeplant und auf eigene Kosten. Das war keine angenehme Vorstellung. Aber es lag in diesem Moment nicht in meiner Hand – ich war jedenfalls nicht bereit, einer offensichtlich unberechtigten Forderung nachzugeben.
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Zu meiner aufrichtigen Überraschung lenkte sie schließlich ein. Kein Kommentar, keine Erklärung – sie verzichtete auf die hundert Baht, händigte mir die fertigen Dokumente aus und forderte mich knapp auf, das Gebäude zu verlassen.
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Und damit komme ich zu meiner eigentlichen Frage an die Redaktion und an die Leserschaft: Ist das vielleicht tatsächlich eine neue offizielle Regelung, von der ich nichts weiß? Wurde irgendwo still und leise eingeführt, dass Vertretungen bei der 90-Tage-Meldung etwas kosten? Oder war das schlicht ein Versuch, sich auf Kosten eines ahnungslosen Ausländers ein paar Baht dazuzuverdienen?
Ich freue mich auf eine sachliche Einschätzung der Redaktion und auf Erfahrungsberichte anderer Leser, die vielleicht Ähnliches erlebt haben. Mit freundlichen Grüßen, ein aufmerksamer Resident.
Anmerkung der Redaktion:
Wir veröffentlichen diesen Leserbrief unverändert als Diskussionsgrundlage – weisen jedoch ausdrücklich auf einen sachlichen Fehler hin: Bei der 90-Tage-Meldung (TM.47) wird kein Stempel in den Pass eingetragen. Der Einsender schreibt, die Beamtin habe „den Bestätigungsstempel samt Datum bereits gut sichtbar in seinen Pass eingetragen“ – das entspricht nicht der tatsächlichen Praxis. Die Einwanderungsbehörde stellt bei der 90-Tage-Meldung einen Papierslip (Quittung) aus, der üblicherweise in den Pass getackert wird. Einen Stempeleintrag im Pass gibt es bei diesem Verfahren nicht. Dieser und weitere Aspekte des Berichts lassen sich von der Redaktion nicht unabhängig überprüfen. Die 90-Tage-Meldung selbst ist und bleibt eine gebührenfreie staatliche Dienstleistung – auch bei Einreichung durch eine Vertretung. Wir stellen diesen Brief zur Diskussion: Haben Sie bei der Einwanderungsbehörde ähnliche Erfahrungen gemacht? Schreiben Sie uns.



Kleiner Nebenkriegsschauplatz:
Der Redaktions-Admin schreibt „… Die Einwanderungsbehörde stellt bei der 90-Tage-Meldung einen Papierslip (Quittung) aus, der üblicherweise in den Pass getackert wird. …“ soweit so gut … bis zur nächsten Einreise bei der Passkontrolle, bei der der Passbeamte den Pass zur Einreise ablehnen kann, weil dieser durch „Tackerlöcher“ beschädigt ist – war auch schon mal im WB nachzulesen.