PHUKET – Eine myanmarische Verkäuferin ist der Polizei in Chalong ins Netz gegangen. Die Frau arbeitete mit einer gültigen Arbeitserlaubnis, allerdings mit der falschen: Erlaubt war nur die Tätigkeit als Arbeiterin, nicht der Verkauf an Kunden. Die Beamten überführten sie mit einer verdeckten Aktion.
Verkaufstätigkeit mit markierten Scheinen überführt
Die Polizei von Chalong griff nach eigenen Angaben nach einem Hinweis aus der Bevölkerung zu. Eine ausländische Frau soll in einem Lebensmittelgeschäft Waren verkauft und Bargeld kassiert haben.
Beamte in Zivil betraten das Geschäft und bezahlten mit präparierten Banknoten. Als sie sich zu erkennen gaben, fanden sie das markierte Geld in der Schürze der Frau.
Arbeitserlaubnis deckte den Job nicht ab
Die Frau, von der Polizei als Ms. Le identifiziert, zeigte ihren gültigen Reisepass und eine ebenso gültige Arbeitserlaubnis vor. Ein genauerer Blick offenbarte jedoch das Problem.
Die Erlaubnis erlaubte ihr nur eine Beschäftigung als Arbeiterin. Den Verkauf von Waren, das Abkassieren und die Herausgabe von Wechselgeld gestattete sie nicht.
Geständnis und Anklage durch die Polizei
Bei der Befragung räumte die Frau die Vorwürfe laut Polizei ein. Sie habe verkauft, Zahlungen entgegengenommen und Kunden Wechselgeld herausgegeben.
Ihr thailändischer Arbeitgeber war während der Razzia nicht vor Ort. Die Polizei klagte Ms. Le wegen Arbeitens außerhalb des erlaubten Rahmens an.
Polizei warnt Arbeitgeber und kündigt weitere Razzien an
Die Ermittler stellten auch Unterlagen des Arbeitgebers sicher. Gegen ihn könnten nach Angaben der Polizei von Chalong weitere rechtliche Schritte folgen.
Lesen Sie auch: Thailand E-Visum 2026: Der komplette Ratgeber zu Antrag und Gebühren
Die Beamten warnten Geschäftsinhaber eindringlich davor, ausländische Kräfte außerhalb ihrer genehmigten Stellen einzusetzen. Die Razzien zum Schutz von Arbeitsplätzen für Thailänder sollen fortgesetzt werden.
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!


Das ist ja wieder mal typisch. Zitat: „Gegen ihn (thailändischer Arbeitgeber) könnten nach Angaben der Polizei von Chalong weitere rechtliche Schritte folgen.“ Die Betonung liegt garantiert auf „könnten“.
Hauptsache die arme Frau wird abgestraft, ausgewiesen und mit Einreisesperre belegt. Wieder einmal ein grandioser Sieg der Immigration! Hipphipphurra!
Das Aller letzte. Was ist denn der Verkauf von Waren oder Wechselgeld rausgeben? Keine Arbeit? Und auch ein Lob an die aufmerksamen Mitbürger, die eine verdeckte Ermittlung ja erst möglich gemacht haben. Ganz großer Erfolg, der natürlich einen Bericht in den Phuket News verdient hat.
so schwere Vergehen oder sogar Verbrechen müssen doch von den Gazetten aufgegriffen werden um von den tatsächlichen Zuständen abzulenken.
Und dann die gesetzentreuen (???) Informanten…
Ach, da fällt mir doch das Zitat ein…“der allergröste Lump in Stadt und Land ist und bleibt der Denunziant!), wie wahr. Und die die dazu aufrufen… sind keinen Deut besser!
Ist nur meine (vielleicht) unbedeutende Meinung.
Schönen Tag noch.
Schöne neue Arbeitswelt in Thailand. Ich war neugierig und habe nachgeforscht:
******** Komplett verbotene Berufe für Ausländer:
* Transport & Fahrzeugführung – Bus, Taxi, Lkw, Rischka, Boot. Ausnahme Piloten für internatioale Flüge
* Dienstleistungen & Handel: Fremdenführer, Tour Guides, Friseure, Kosmetik, Straßenverkäufer, Detailhandel im Laden, Versteigerer
* Traditionelles Handwerk & Kunst: Holzschnitzer, thailändische Musikinstrumente, Buddha-Statuen-Guß, Gold- und Silberschmiede, Seiden-Handweber, Schirme aus Saa-Papier, Mani- und Pediküre
* Manuelle / Unqualifizierte Arbeit: Einfache Bauarbeit (Maurer, Zimmermann), reine Landwirtschaft, Fischerei (ohne Spezialwissen), Bürosekretariat in Thai-Sprache
* Rechts- und Immobilien: Rechtsberatung in thailändischem Recht (Anwalt vor Gericht), lokale Immobilien-/Gewerbe-Makler (internationale Handelsmakler ausgenommen)
******** Berufe mit speziellen Lizenzen & Genehmigungen:
* Ärzte, Zahnärzte, Apotheker: Zulassung durch thailändische Ärztekammer notwendig. Approbationsprüfung auf Thailändisch; daher ausländische Ärzte meist nur beratend in Forschung und Management internationaler Krankenhäuser
* Traditionelle Thaimassage / Thaimedizin
* Bauingenieure & Architekten: Dürfen an Projekten arbeiten, benötigen aber für die Planunterzeichnung eine Lizenz vom Concil of Engineers / Architekts. Daher arbeiten ausländische Experten oft als Consultants zusammen mit lizensierten thailändischen Kollegen
* Wirtschaftsprüfer & Buchhalter: Eigenständig nur für lizensierte Thais. Ausländer dürfen als Finanzanalysten, Investmentberater, interne Auditoren arbeiten.
* Lehrer / Dozenten: Benötigen neben Arbeitserlaubnis eine Lehrerlizenz sowie nachgewiesene Qualifikationen (mind. Bachelor und polizeiliches Führungszeugnis).
******** Spezielle Sondergenehmigungen
* Board of Investment & Smart Visa / LTR Visa: Unternehmen mit BOI-Förderung oder Inhaber von Smart- oder LTR-Visa profitieren von vereinfachten Verfahren und erleichterten Arbeitsgenehmigungen für High-Tech- Management- und Forschungs-Berufe.
* Internationale Schiedsgerichte: Ausländische Juristen dürfen als Schiedsrichter tätig werden, wenn es sich nicht um thailändisches Recht handelt.
Im obigen Fall muß man feststellen: Thailändische Work-Permits sind immer ganz spezifisch: Ein ganz spezifischer Arbeitgeber, einen genauen Arbeitsort und eine exakt definierte Tätigkeit. Also:
* Wer eine Work-Permit als Arbeiter hat, darf ausschließlich manuelle Hilfsarbeiten verrichten, die in der Permit eingetragen sind.
* Eine Arbeit in einer anderen Funktion gilt rechtlich als „außerhalb des erlaubten Rahmens“
Und der Beruf Kassierer gehört zu den komplett verbotenen Berufen für Ausländer und darf nur von Thailändern ausgeübt werden. Mit Myanmar, Kambodscha und Laos gibt es Erleichterungen für einfache Hilfstätigkeiten im Handel, aber das eigenständige Kassieren und Abwickeln von Zahlungsverkehr ist speziell geschützt.
Konsequenzen: Wer als Ausländer bei einer Arbeit erwischt wird, die nicht mit der Eintragung in der Work-Permit übereinstimmt, dem drohen Strafen:
Für den Arbeitnehmer: Geldstrafe von 5.000 bis 50.000 THB, Verlust der Permit, Abschiebung und eventuell Wiedereinreisesperre.
Für den Arbeitgeber: Geldstrafe von 10.000 bis 100.000 THB pro illegal eingesetzem Arbeitnehmer. Bei Wiederholung drohen Freiheitsstrafen und ein mehrjähriges Verbot ausländische Arbeitskräfte zu beschäftigen.
Wieder was dazugelernt über Thai-Protektionismus.
Thai-Recht ist wirklich zum fürchten, jedenfalls für Ausländer. Also sollte man Bescheid wissen.