PHUKET – Eine myanmarische Verkäuferin ist der Polizei in Chalong ins Netz gegangen. Die Frau arbeitete mit einer gültigen Arbeitserlaubnis, allerdings mit der falschen: Erlaubt war nur die Tätigkeit als Arbeiterin, nicht der Verkauf an Kunden. Die Beamten überführten sie mit einer verdeckten Aktion.
Verkaufstätigkeit mit markierten Scheinen überführt
Die Polizei von Chalong griff nach eigenen Angaben nach einem Hinweis aus der Bevölkerung zu. Eine ausländische Frau soll in einem Lebensmittelgeschäft Waren verkauft und Bargeld kassiert haben.
Beamte in Zivil betraten das Geschäft und bezahlten mit präparierten Banknoten. Als sie sich zu erkennen gaben, fanden sie das markierte Geld in der Schürze der Frau.
Arbeitserlaubnis deckte den Job nicht ab
Die Frau, von der Polizei als Ms. Le identifiziert, zeigte ihren gültigen Reisepass und eine ebenso gültige Arbeitserlaubnis vor. Ein genauerer Blick offenbarte jedoch das Problem.
Die Erlaubnis erlaubte ihr nur eine Beschäftigung als Arbeiterin. Den Verkauf von Waren, das Abkassieren und die Herausgabe von Wechselgeld gestattete sie nicht.
Geständnis und Anklage durch die Polizei
Bei der Befragung räumte die Frau die Vorwürfe laut Polizei ein. Sie habe verkauft, Zahlungen entgegengenommen und Kunden Wechselgeld herausgegeben.
Ihr thailändischer Arbeitgeber war während der Razzia nicht vor Ort. Die Polizei klagte Ms. Le wegen Arbeitens außerhalb des erlaubten Rahmens an.
Polizei warnt Arbeitgeber und kündigt weitere Razzien an
Die Ermittler stellten auch Unterlagen des Arbeitgebers sicher. Gegen ihn könnten nach Angaben der Polizei von Chalong weitere rechtliche Schritte folgen.
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Die Beamten warnten Geschäftsinhaber eindringlich davor, ausländische Kräfte außerhalb ihrer genehmigten Stellen einzusetzen. Die Razzien zum Schutz von Arbeitsplätzen für Thailänder sollen fortgesetzt werden.
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