PATTAYA, THAILAND – Die thailändische Einwanderungspolizei verhaftete am 23. Mai 2026 einen 42‑jährigen französischen Staatsbürger in einer Eigentumswohnung im Zentrum von Pattaya; gegen ihn lag ein internationaler Haftbefehl wegen mutmaßlichen grenzüberschreitenden Drogenhandels in sechs europäischen Ländern vor. Die Behörden widerriefen sein Aufenthaltsrecht und leiten die Abschiebung sowie die Koordination mit den französischen Behörden ein. Für Anwohner und Reisende unterstreicht der Fall, dass Thailand internationale Fahndungsersuchen ernst nimmt.
Festnahme im Wohnkomplex
Laut Polizei nahm ein Team der Einwanderungsbehörde Division 3 den Mann in einer Eigentumswohnung in Pattaya fest, bevor er das Gebäude verlassen konnte.
Die Festnahme erfolgte am 23. Mai 2026 im Rahmen einer gezielten Aktion, teilten die Beamten mit.
Wer die Aktion leitete
Polizeioberst Parinya Klinkesorn erklärte, die Operation sei unter der Leitung von Generalmajor Songprod Sirisukha durchgeführt worden und habe die leitenden Beamten Decho Sosuwannakul, Chinawut Tangwonglert und Suriya Puangsombat eingebunden.
Pol Col Parinya betonte, die Aktion zeige die Effektivität und Schnelligkeit der Behörde und fügte hinzu: „Thailand wird nicht als Zufluchtsort oder sicherer Hafen für internationale Flüchtige dienen, die einer Verhaftung entgehen wollen.“
Vorwürfe: Schmuggel in sechs Ländern
Den Ermittlern zufolge wird dem Beschuldigten Schmuggel, Besitz, das Anbieten von Drogen zum Verkauf und der unbefugte Vertrieb von Betäubungsmitteln vorgeworfen.
Die Behörden geben an, er habe Drogen aus Belgien importiert und in das Vereinigte Königreich, nach Österreich, Deutschland und Italien exportiert; nach französischem Recht drohen ihm wegen Verschwörungsvorwürfen mindestens zehn Jahre Haft.
Identität und biometrische Bestätigung
Die Polizei identifizierte den Festgenommenen lediglich als Herrn Martin, einen 42‑jährigen französischen Staatsbürger, der von den französischen Behörden gesucht wird.
Ein Abgleich von Reisepass und biometrischen Daten ergab laut den Ermittlern eine Übereinstimmung mit dem französischen Haftbefehl.
Einreise, Visum und gesetzliche Schritte
Die Behörden berichteten, der Verdächtige sei über den Flughafen Suvarnabhumi mit einer 60‑tägigen Visumbefreiung nach Thailand eingereist.
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Seine Erlaubnis, sich in Thailand aufzuhalten, wurde gemäß Abschnitt 12(7) des Einwanderungsgesetzes BE 2522 widerrufen; er wurde über seine Rechte und die Berufungsverfahren durch einen französischen Dolmetscher informiert.
Überstellung und nächste Schritte
Der Mann wurde an die Investigation Division der Einwanderungsbehörde überstellt, um Abschiebungsverfahren einzuleiten und die Koordination mit den französischen Behörden zu übernehmen.
Die Behörden setzen nun die Zusammenarbeit mit den französischen Stellen fort, um die Auslieferung und weitere rechtliche Schritte zu gewährleisten.



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