Massagesalon-Betreiber nach Vorwurf mit 12-Jähriger angeklagt

Am 15. September fällt in Tokyo das Urteil gegen den Betreiber eines Massagesalons. Gefordert sind sechs Jahre Haft und 2 Millionen Yen Geldstrafe.

Massagesalon-Betreiber nach Vorwurf mit 12-Jähriger angeklagt
Nation

TOKIO/THAILAND – Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Haft und eine Geldstrafe von zwei Millionen Yen für den ehemaligen Massagesalon-Betreiber Masayuki Hosono. Das Urteil gegen den 52-Jährigen soll am 15. September fallen. Im Mittelpunkt steht ein zwölfjähriges thailändisches Mädchen, das in seinem Salon gearbeitet haben soll.

Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Haft

Hosono muss sich in Tokio wegen Verstößen gegen das Kinderschutzgesetz und wegen erzwungener sexueller Dienstleistungen verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, das Mädchen zwischen Juni und August des Vorjahres Kunden und sich selbst zugeführt zu haben, ohne ihr Alter zu prüfen.

Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von zwei Millionen Yen. Das Bezirksgericht Tokio will am 15. September sein Urteil verkünden.

Verteidigung weist Verantwortung zurück

Hosonos Verteidigung plädiert auf unschuldig. Sie argumentiert, dass eine 39-jährige Thailänderin für das Einstellungsgespräch und die Altersprüfung zuständig gewesen sei.

Die Frau leitete den Massagesalon im Tokioter Bezirk Bunkyo und wurde im selben Fall angeklagt. Nach Darstellung der Verteidigung lag die Verantwortung für die Kontrolle des Alters damit bei ihr.

Reisepass hätte Alter klären können

Bei der Anhörung am Donnerstag stellte die Staatsanwaltschaft den Reisepass des Mädchens in den Mittelpunkt. Nach ihrer Einschätzung hätte Hosono damit ohne großen Aufwand feststellen können, dass das Kind zum Tatzeitpunkt erst zwölf Jahre alt war.

Die Mutter hatte nach den Angaben im Verfahren behauptet, das Mädchen sei ihre 20-jährige Schwester. Die Anklage wirft Hosono dennoch vor, die Angaben nicht überprüft und das Kind zur Arbeit gezwungen zu haben.

Keine Anklage wegen Menschenhandels gegen Hosono

Die Staatsanwaltschaft erhob gegen Hosono keine Anklage wegen Menschenhandels. Sie hatte vermutet, dass er das Mädchen von seiner Mutter gekauft haben könnte.

Nach Einschätzung der Ermittler ließ sich jedoch nicht ausreichend beweisen, dass Hosono der Mutter Geld gezahlt hatte. Deshalb blieb dieser Vorwurf außerhalb des Verfahrens gegen den ehemaligen Salonbetreiber.

Mutter in Bangkok verurteilt

Auch gegen die Mutter des Mädchens lief in Thailand ein Strafverfahren. Die thailändische Staatsanwaltschaft warf ihr unter anderem Menschenhandel vor und beschuldigte sie, ihre Tochter im Massagesalon zurückgelassen zu haben.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Lesen Sie auch: Mit Touristenvisum, DTV oder Rentnervisum ein Konto eröffnen – was geht, was nicht

Ein Gericht in Bangkok verurteilte die Mutter im Juni zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft. Für Hosono steht die Entscheidung des Bezirksgerichts Tokio am 15. September noch aus.

Lesen Sie auch: Britin schmuggelt 51 Kilo Cannabis aus Thailand

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Quelle: Nation Thailand
Bramburi Pattaya - Futtern wie bei Muttern

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Daten bleiben 30 Tage lokal im Browser-Cookie.