Bangkok, Thailand â Das Alcoholic Beverage Control Committee hat die Verkaufszeiten fĂŒr alkoholische GetrĂ€nke fĂŒr 2026 neu geregelt: Alkohol darf kĂŒnftig zwischen 11:00 Uhr und Mitternacht verkauft werden, auĂerhalb dieser Zeit ist der Verkauf verboten â auĂer in klar benannten Ausnahmen. Die Bekanntmachung erschien am Donnerstag in der Royal Gazette und soll die Regeln an die aktuellen Bedingungen anpassen; sie tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und betrifft HĂ€ndler in den genannten Zonen.
Kernregel: Verkauf nur von 11:00 bis Mitternacht
Nach der AnkĂŒndigung ist der Verkauf alkoholischer GetrĂ€nke auĂerhalb des Zeitfensters von 11:00 Uhr bis Mitternacht untersagt. Diese Grenze gilt grundsĂ€tzlich landesweit fĂŒr das Jahr 2026.
Nur wenn eine der Ausnahmeregelungen greift, dĂŒrfen Verkaufsstellen auch auĂerhalb dieser Stunden Alkohol anbieten. Ohne Ausnahme bleibt der Verkauf verboten.
Klare Ausnahmen: FlughÀfen, Unterhaltung, Hotels
Ausgenommen sind VerkĂ€ufe innerhalb von GebĂ€uden, die Passagiere an FlughĂ€fen mit internationalen FlĂŒgen bedienen, sowie VerkĂ€ufe in Unterhaltungseinrichtungen nach den jeweiligen gesetzlichen Ăffnungszeiten. Auch Hotels dĂŒrfen demnach weiter Alkohol verkaufen, soweit das Hotelgesetz dies vorsieht.
Es gelten auĂerdem Ausnahmen fĂŒr ausgewiesene Bereiche bei Veranstaltungen, Tagungen, Ausstellungen, Messen oder AuffĂŒhrungen und fĂŒr Ausgabestellen in Bereichen, die laut königlichem Dekret fĂŒr Unterhaltungsbetriebe in Rayong zugelassen sind.
Besonderer Status: Eastern Aviation City
Die Förderzone Eastern Aviation City ist ausdrĂŒcklich als Gebiet genannt, in dem alkoholische GetrĂ€nke unter den Ausnahmeregeln verkauft werden dĂŒrfen. Damit gelten dort andere Verkaufszeiten als im regulĂ€ren öffentlichen Raum.
Die Nennung der Zone stellt sicher, dass Betreiber innerhalb dieses Gebiets weiterhin Alkohol anbieten können, wenn sie die Vorgaben erfĂŒllen.
Pflichten fĂŒr HĂ€ndler in Ausnahmeregelungen
HĂ€ndler, die wĂ€hrend der Ausnahmezeiten Alkohol verkaufen, mĂŒssen ĂberprĂŒfungen und notwendige MaĂnahmen durchfĂŒhren, um die öffentliche Ordnung sowie die Sicherheit zu gewĂ€hrleisten. Sie mĂŒssen zudem den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu alkoholischen GetrĂ€nken beschrĂ€nken.
Die Bekanntmachung legt damit Pflichten fĂŒr die Betreiber fest, die ĂŒber das reine Verkaufsrecht hinausgehen und Kontrollen und SchutzmaĂnahmen verlangen.
Inkrafttreten und praktische Folgen
Die neuen Bestimmungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in der Royal Gazette in Kraft. FĂŒr Betreiber und Verkaufsstellen bedeutet das: Zeitfenster und Auflagen beachten oder mit Sanktionen rechnen.
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FĂŒr mich lĂ€uft das unter „operative Hektik“. Was soll das bringen? Wer Stoff benötigt, besorgt dann seinen Alk wĂ€hrend der erlaubten Zeit in der doppelten Menge.
Schutz der Jugend oder auch Schutz vor Trunkenheit am Steuer usw. sieht anders aus; da spielen die verkaufsoffenen Zeiten keine Rolle, sondern der Personenkreis, der kaufen, bzw. nicht kaufen darf und das scheint ja mitgeregelt zu sein. Warum dann ĂŒberhaut Verkaufszeiten reglementieren?
Auf der anderen Seite: Wer den ganzen Hickhack des letzten Jahres miterlebt hat mit „Darf, darf nicht, darf vielleicht doch oder eigentlich doch nicht, usw.“ wird froh sein, wenn wieder eine einfache landeseinheitliche Regelung zum Tragen kommt.