Bangkok, Thailand – Das Alcoholic Beverage Control Committee hat die Verkaufszeiten für alkoholische Getränke für 2026 neu geregelt: Alkohol darf künftig zwischen 11:00 Uhr und Mitternacht verkauft werden, außerhalb dieser Zeit ist der Verkauf verboten – außer in klar benannten Ausnahmen. Die Bekanntmachung erschien am Donnerstag in der Royal Gazette und soll die Regeln an die aktuellen Bedingungen anpassen; sie tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und betrifft Händler in den genannten Zonen.
Kernregel: Verkauf nur von 11:00 bis Mitternacht
Nach der Ankündigung ist der Verkauf alkoholischer Getränke außerhalb des Zeitfensters von 11:00 Uhr bis Mitternacht untersagt. Diese Grenze gilt grundsätzlich landesweit für das Jahr 2026.
Nur wenn eine der Ausnahmeregelungen greift, dürfen Verkaufsstellen auch außerhalb dieser Stunden Alkohol anbieten. Ohne Ausnahme bleibt der Verkauf verboten.
Klare Ausnahmen: Flughäfen, Unterhaltung, Hotels
Ausgenommen sind Verkäufe innerhalb von Gebäuden, die Passagiere an Flughäfen mit internationalen Flügen bedienen, sowie Verkäufe in Unterhaltungseinrichtungen nach den jeweiligen gesetzlichen Öffnungszeiten. Auch Hotels dürfen demnach weiter Alkohol verkaufen, soweit das Hotelgesetz dies vorsieht.
Es gelten außerdem Ausnahmen für ausgewiesene Bereiche bei Veranstaltungen, Tagungen, Ausstellungen, Messen oder Aufführungen und für Ausgabestellen in Bereichen, die laut königlichem Dekret für Unterhaltungsbetriebe in Rayong zugelassen sind.
Besonderer Status: Eastern Aviation City
Die Förderzone Eastern Aviation City ist ausdrücklich als Gebiet genannt, in dem alkoholische Getränke unter den Ausnahmeregeln verkauft werden dürfen. Damit gelten dort andere Verkaufszeiten als im regulären öffentlichen Raum.
Die Nennung der Zone stellt sicher, dass Betreiber innerhalb dieses Gebiets weiterhin Alkohol anbieten können, wenn sie die Vorgaben erfüllen.
Pflichten für Händler in Ausnahmeregelungen
Händler, die während der Ausnahmezeiten Alkohol verkaufen, müssen Überprüfungen und notwendige Maßnahmen durchführen, um die öffentliche Ordnung sowie die Sicherheit zu gewährleisten. Sie müssen zudem den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu alkoholischen Getränken beschränken.
Die Bekanntmachung legt damit Pflichten für die Betreiber fest, die über das reine Verkaufsrecht hinausgehen und Kontrollen und Schutzmaßnahmen verlangen.
Inkrafttreten und praktische Folgen
Die neuen Bestimmungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in der Royal Gazette in Kraft. Für Betreiber und Verkaufsstellen bedeutet das: Zeitfenster und Auflagen beachten oder mit Sanktionen rechnen.
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Für mich läuft das unter „operative Hektik“. Was soll das bringen? Wer Stoff benötigt, besorgt dann seinen Alk während der erlaubten Zeit in der doppelten Menge.
Schutz der Jugend oder auch Schutz vor Trunkenheit am Steuer usw. sieht anders aus; da spielen die verkaufsoffenen Zeiten keine Rolle, sondern der Personenkreis, der kaufen, bzw. nicht kaufen darf und das scheint ja mitgeregelt zu sein. Warum dann überhaut Verkaufszeiten reglementieren?
Auf der anderen Seite: Wer den ganzen Hickhack des letzten Jahres miterlebt hat mit „Darf, darf nicht, darf vielleicht doch oder eigentlich doch nicht, usw.“ wird froh sein, wenn wieder eine einfache landeseinheitliche Regelung zum Tragen kommt.