Viele Rentner aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die in Thailand leben, glauben, sie müssten dort keine Steuern zahlen – und liegen damit oft richtig. Der Fehler passiert trotzdem: Wer eine Steuererklärung einreichen muss, tut das nicht, weil er sie mit einer Zahlungspflicht verwechselt. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Dieser Ratgeber erklärt, ab wann die Erklärungspflicht greift, wann tatsächlich Steuer anfällt, welche Freibäträge Rentner nutzen können – und warum viele am Ende keinen Baht zahlen, aber trotzdem eine Erklärung einreichen sollten.
Wer in Thailand steuerpflichtig ist
Wer sich in einem Kalenderjahr mindestens 180 Tage in Thailand aufhält – die Tage müssen nicht zusammenhängen – gilt als steuerlich ansässig. Das betrifft die meisten Langzeitbewohner mit Rentnervisum. Grundlage ist Section 41 des Thai Revenue Code, präzisiert durch die Verordnungen Por. 161/2566 und Por. 162/2566, die ab 1. Januar 2024 gelten.
Was besteuert wird: Auslandseinkünfte, die im selben Kalenderjahr, in dem sie erzielt wurden, nach Thailand überwiesen werden. Wer Geld aus dem Jahr 2023 erst 2025 nach Thailand schickt, zahlt darauf nach aktueller Auslegung keine Steuer. Wer 2025 erzielte Einnahmen noch 2025 überweist, muss sie in der Erklärung für 2025 angeben. Ein Welteinkommensprinzip wurde nicht eingeführt – Stand Juni 2026.
Erklärungspflicht und Steuerpflicht sind nicht dasselbe
Die Erklärungspflicht beginnt ab 120.000 Baht Bruttoeinkommen pro Jahr für Einzelpersonen, bei Ehepaaren ab 220.000 Baht. Wer darüber liegt, muss eine Erklärung einreichen – auch wenn nach allen Abzügen null Baht Steuer übrig bleibt. Das ist der häufigste Irrtum: Die Erklärung muss trotzdem abgegeben werden. Frist ist der 31. März des Folgejahres, online bis 8. April.
Die Steuerpflicht beginnt erst, wenn nach sämtlichen Abzügen mehr als 150.000 Baht steuerpflichtiges Einkommen verbleiben. Unter dieser Schwelle fällt kein Baht Steuer an. Wer sie überschreitet, zahlt progressiv: 5 Prozent bis 300.000 Baht, 10 Prozent bis 500.000 Baht, weiter gestaffelt bis 35 Prozent ab 5 Millionen Baht.
Freibäträge für Rentner: Was absetzbar ist
Thailand gewährt mehrere Freibäträge, die sich für ältere Expats summieren. Die Werbungskosten-Pauschale beträgt 50 Prozent des Einkommens, maximal 100.000 Baht. Dazu kommt ein persönlicher Grundfreibetrag von 60.000 Baht. Wer das 65. Lebensjahr vollendet hat, erhält einen Altersfreibetrag von 190.000 Baht. Verheiratete können zusätzlich 60.000 Baht für den Ehepartner abziehen.
Zusammengerechnet ergibt das für einen verheirateten Rentner ab 65 Jahren einen Puffer von bis zu 560.000 Baht, bevor der erste Baht Steuer anfällt. Wer weniger als diesen Betrag im Jahr nach Thailand überweist, zahlt nichts – muss aber trotzdem erklären, wenn das Bruttoeinkommen über 220.000 Baht liegt. Die Abzugsreihenfolge: zuerst Werbungskosten, dann Grundfreibetrag, Altersfreibetrag, Ehegattenfreibetrag, dann erst die steuerfreie Grundstufe von 150.000 Baht.
Was das DBA für DACH-Rentner ändert
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand regelt, wer das Besteuerungsrecht hat. Gesetzliche Renten der Deutschen Rentenversicherung fallen unter Artikel 18 – Thailand hat das Besteuerungsrecht, Deutschland behält keine Quellensteuer ein. Beamtenpensionen fallen unter Artikel 17 – hier besteuert Deutschland, Thailand nicht. Wer eine Mischung aus beidem bezieht, muss beide Anteile getrennt behandeln.
Für Österreicher gilt: Thailand hat das Besteuerungsrecht, aber Österreich behält zunächst Lohnsteuer ein. Die Rückforderung läuft über das Formular ZS-QU1, das von der Thai-Steuerbehörde bestätigt werden muss, bevor Österreich erstattet. Das dauert und erfordert Planung. Schweizer mit privatrechtlicher Pensionskasse zahlen nur in Thailand – keine Schweizer Quellensteuer. Öffentlichrechtliche Kassen wie Publica oder SBB behalten die Quellensteuer ein; sie ist in Thailand anrechenbar.
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Ein konkretes Rechenbeispiel
Ein verheirateter Rentner, 68 Jahre alt, überweist 2025 rund 800.000 Baht nach Thailand. Nach Werbungskosten (100.000 Baht), Grundfreibetrag (60.000), Altersfreibetrag (190.000) und Ehegattenfreibetrag (60.000) verbleiben 390.000 Baht. Die ersten 150.000 sind steuerfrei. Auf die restlichen 240.000 Baht fallen 5 Prozent an – 12.000 Baht, rund 325 Euro im Jahr.
Wer weniger überweist oder einen höheren Selbstbehalt durch Vorauszahlungen aus Ersparnißen früherer Jahre finanziert, kann deutlich darunterliegen. Thailand ist kein Steuerparadies, aber auch kein Hochsteuerland – wer die Freibäträge kennt, zahlt wenig oder gar nichts.
Was Rentner jetzt konkret tun sollten
Wer 2025 mehr als 120.000 Baht Bruttoeinkommen nach Thailand überwiesen hat, prüft, ob eine Erklärungspflicht besteht – unabhängig davon, ob Steuer anfällt. Die Steuererklärung PND 90 wird beim Revenue Department eingereicht, online unter rd.go.th. Wer zum ersten Mal erklärt oder unsicher ist, wie DBA-Einkünfte anzugeben sind, sollte einen lokal zugelassenen Steuerberater einschalten.
Wer plant, die Überweisung nach Thailand zu strukturieren – also gezielt im Folgejahr zu überweisen, um der Steuerpflicht zu entgehen – sollte wissen, dass diese Praxis rechtlich umstritten ist und von Steuerbehörden unterschiedlich ausgelegt wird. Wer auf Nummer sicher gehen will, überweist laufendes Einkommen im laufenden Jahr und dokumentiert die Herkunft aller Transfers sorgfältig.
Zinseinkünfte und Mieteinnahmen in Thailand
Wer in Thailand ein Bankkonto führt, zahlt auf Zinserträge eine Quellensteuer von 15 Prozent – die Bank zieht sie automatisch ab. Das ist keine Einkommensteuer im Sinne der PND 90, muss aber im Gesamtbild der Steuerpflicht berücksichtigt werden. Wer Mieteinnahmen aus einer Thai-Immobilie bezieht, muss diese in der Steuererklärung angeben, auch wenn das Mietobjekt auf den Namen der Thai-Partnerin läuft – entscheidend ist, wer wirtschaftlich von den Einnahmen profitiert.
Auslandseinkünfte aus Vermietung – etwa eine Wohnung in Deutschland, die vermietet wird – sind nach aktueller Auslegung nur dann in Thailand steuerpflichtig, wenn der Betrag im selben Jahr nach Thailand überwiesen wird. Wer Mieteinnahmen auf einem deutschen Konto lässt und erst im Folgejahr transferiert, hat nach aktuell geltender Regelung keinen steuerpflichtigen Vorgang in Thailand. Ob diese Interpretation dauerhaft gilt, ist unter Steuerberatern umstritten.
LTR-Visum: Die einzige Kategorie mit echter Steuerbefreiung
Das Long Term Resident Visum (LTR) in der Kategorie Wealthy Pensioner ist die einzige Visumskategorie, bei der Auslandsüberweisungen gesetzlich von der thai. Einkommensteuer befreit sind – unabhängig vom Überweisungsjahr. Voraussetzung sind ein nachgewiesenes Jahreseinkommen von mindestens 80.000 US-Dollar oder 40.000 Dollar plus 250.000 Dollar Investition sowie eine Krankenversicherung mit mindestens 50.000 Dollar Deckung. Das LTR ist kein Massenprodukt, aber für wohlhabendere Rentner die steuerlich sauberste Lösung.
Das Thailand Privilege Visum bietet diese Steuerbefreiung ausdrücklich nicht. Wer mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand lebt und ein Privilege-Visum hält, ist steuerlich ansässig und unterliegt denselben Regeln wie alle anderen Langzeitbewohner. Das wird in Expat-Foren häufig falsch dargestellt – das Privilege-Visum kauft Aufenthaltsrechte, keine Steuervorteile.
Steuerberater in Thailand: Wann man einen braucht
Wer ausschließlich eine gesetzliche Rente aus Deutschland bezieht und weniger als 560.000 Baht im Jahr nach Thailand überweist, kommt in der Regel ohne Steuerberater aus. Wer mehrere Einkommensquellen hat – Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, vielleicht noch eine Betriebsrente – sollte einmalig einen lokal zugelassenen Steuerberater aufsuchen, um die eigene Situation einordnen zu lassen. Die Kosten für eine Erstberatung liegen in Thailand zwischen 3.000 und 8.000 Baht.
Wer die PND 90 zum ersten Mal einreicht, kann das online unter rd.go.th erledigen. Das Portal ist auf Englisch verfügbar, die Oberfläche ist gewöhnungsbedürftig. Wer unsicher ist, wie DBA-Einkünfte einzutragen sind, lässt sich beim ersten Mal von einem Steuerberater begleiten – das spart im Zweifelsfall eine Nachzahlung oder eine Strafgebühr wegen falscher Deklaration.
Redaktionelle Hinweise
Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. DBA-Regelungen und Thai-Steuerrecht können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen in Thailand zugelassenen Steuerberater oder das Revenue Department Thailand (rd.go.th).



Ein oft nicht erwähnter Vorteil der thail. Steuererklärung (zumindest solange man bei Transfers innerhalb der Freibeträge und der ersten 150k mit Steuersatz 0 liegt): die einbehaltenen 15% KESt auf die hier erwirtschafteten Zinsen bekommt man per Scheck erstattet.
Hat beim RD in Hua Hin für 2024 und für 2025 reibungslos geklappt.
Also Der wo das Rechenbeispiel aufgestellt hat, hat keine Ahnung,was? Die ersten 300000,- sind 5% ergibt 7500 Baht, da die ersten 15000,- frei sind. Also bleiben 90000,- über die mit 10% zu versteuern sind
meinte natürlich, die 150000,. Baht ( nicht 15000) Sorry.