Visum und Verlängerung: Fingerabdruck-Pflicht für neun Antragsarten

Thailand akzeptiert Namensprüfungen nicht mehr: Fingerabdrücke sind nun zwingend erforderlich – bei neun behördlichen Verfahren wie Visaverlängerungen und Adoptionen.

Visum und Verlängerung: Fingerabdruck-Pflicht für neun Antragsarten
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BANGKOK – Wer in Thailand ein polizeiliches Führungszeugnis braucht, muss sich auf neue Hürden einstellen. Die Criminal Records Division hat die Regeln verschärft: Für neun Antragskategorien reicht die einfache Namensprüfung nicht mehr. Jetzt sind Fingerabdrücke Pflicht – und ein amtliches Begleitschreiben der zuständigen Stelle. Ausländer sind davon besonders betroffen.

Fingerabdrücke statt einfacher Namensabfrage

Die zentrale Strafregisterbehörde unter der Royal Thai Police machte klar, dass die Überprüfung in diesen Fällen nur noch über Fingerabdrücke laufen darf. Allein der vollständige Name des Antragstellers ist künftig keine ausreichende Grundlage mehr.

Zusätzlich zum Fingerabdruck-Verfahren muss jedem Antrag ein offizielles Schreiben einer Behörde oder Organisation beiliegen. Die Behörde will so sicherstellen, dass alle Prüfungen den geltenden Vorschriften folgen.

Diese neun Antragskategorien sind betroffen

Die neuen Anforderungen gelten unter anderem für Anträge auf Eintritt in den öffentlichen Dienst oder bei Staatsunternehmen. Auch wer Lizenzen des Department of Provincial Administration benötigt – etwa für Schusswaffen, Hotels, Pfandhäuser oder die thailändische Staatsbürgerschaft – muss nun Fingerabdrücke vorlegen.

Genauso betroffen sind Verfahren beim Immigration Bureau: Wer einen Daueraufenthalt beantragt oder seine Aufenthaltserlaubnis verlängern will, kommt um die Fingerabdrücke nicht herum. Weitere Kategorien sind Adoptionen, königliche Auszeichnungen, die Arbeitsaufnahme in Südkorea über das Arbeitsministerium, die erste Erteilung eines thailändischen Führerscheins und polizeiliche Führungszeugnisse für Auslandsreisen. Auch sämtliche Anträge von Nicht-Thailändern fallen unter die Fingerabdruck-Pflicht.

Für alle Ausländer gilt die Abgabepflicht

Die neunte Kategorie macht deutlich: Jeder ausländische Staatsangehörige, der in Thailand ein Strafregisterzeugnis beantragt, muss Fingerabdrücke abgeben. Eine Unterscheidung nach Herkunftsland oder Aufenthaltsstatus gibt es nicht.

Das betrifft viele Langzeitresidenten, Arbeitsmigranten und Familien. Wer früher mit einer einfachen Namensanfrage auskam, muss jetzt einen Termin zur Fingerabdrucknahme einplanen und das verlangte Behördenschreiben beschaffen.

Fehler bei der Antragstellung können teuer werden

Die Behörde warnt ausdrücklich vor falscher Kategoriewahl. Wer die nicht passende Kategorie auswählt oder seinen Antrag nicht vollständig einreicht, riskiert den Verlust der Gebühren.

Eine Rückerstattung ist in solchen Fällen nicht vorgesehen. Antragsteller sollten vor dem Einreichen genau prüfen, welche Kategorie für ihr Anliegen zutrifft.

Unklar, wann die Regeln greifen

Ein konkretes Datum für den Start der neuen Vorschriften nannte die Criminal Records Division nicht. In der Bekanntmachung fehlt ein verbindlicher Stichtag, ab dem die Fingerabdrücke und das Begleitschreiben verlangt werden.

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Quelle: Nation Thailand

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