BANGKOK – Thailand schraubt weiter. Das Alcohol Control Committee hat beschlossen, die gesetzliche Definition eines Convenience Stores neu zu fassen – weil clevere Händler seit Jahren genau diese Definition als Schlupfloch benutzen. Alkohol-Zapfstationen laufen weiter, obwohl sie seit 2018 verboten sind. Der Staat hat das gemerkt. Und er reagiert.
Verboten seit 2018 – trotzdem in Betrieb
Seit 2018 ist klar: Selbstbedienungs-Zapfanlagen für Alkohol haben in Convenience Stores nichts zu suchen. Kein Selberzapfen, keine unkontrollierte Abgabe, kein Umgehen der Verkaufszeiten. So war es gedacht.
Die Realität sieht anders aus. Manche Händler haben ihr Ladenkonzept einfach umstrukturiert – nicht mehr als Convenience Store registriert, Zapfanlage trotzdem in Betrieb. Juristisch sauber, praktisch ein Witz.
Minister: Die Definition ist komplizierter als gedacht
Gesundheitsminister Pattana Promphat räumte bei der Komiteesitzung am Montag freimütig ein, was Juristen seit Jahren wissen: „Die Definition eines Convenience Stores ist komplexer, als sie erscheint.“ Übersetzt heißt das: Das Gesetz hat Löcher, und Händler verstehen es, diese Löcher zu finden.
Das Komitee stimmte einstimmig dafür, das Verbot nicht nur zu bestätigen, sondern die rechtliche Grundlage auf weitere Ladenformate auszuweiten. Wann genau – offen. Die Empfehlungen sollen in den nächsten Monaten vorgelegt werden.
Thailand und Alkohol: Die Richtung ist bekannt
Für Expats und Touristen ändert sich vorerst nichts. Wein beim Abendessen, Bier im 7-Eleven, Sundowner an der Bar – alles bleibt, wie es ist. Aber wer Thailand länger kennt, weiß: Die Reise geht in eine Richtung.
Mehr Kontrolle, engere Definitionen, höhere Strafen. Das gilt für Werbung, für Verkaufszeiten, für Ladenformate. Diese Meldung ist kein Einzelfall – sie ist Muster.



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