Deutscher stirbt in Phuket im Badezimmer

Ein 37-jähriger Deutscher stirbt in seinem Haus in Rawai, Phuket. Er kollabiert unter der Dusche und schlägt mit dem Kopf gegen die Wand. Die genaue Todesursache soll eine Obduktion klären.

Deutscher stirbt in Phuket im Badezimmer
Phuket News

RAWAI, PHUKET – Ein 37-jähriger deutscher Staatsbürger ist am Sonntag in seinem Haus in Rawai gestorben. Der Mann kollabierte beim Duschen und prallte mit dem Kopf gegen die Badezimmerwand. Jede Hilfe kam für ihn zu spät.

Lauter Knall aus dem Badezimmer

Chompoonuch Chanhom, die Freundin des Deutschen, hörte gegen Mittag ein lautes Geräusch. Der Mann hatte gerade das Badezimmer in dem Haus an der Soi Samakki 2 betreten.

Als sie nachsah, fand sie ihn leblos im Bad. Offenbar war er unter der Dusche zusammengebrochen, gestürzt und mit dem Kopf hart gegen die Wand geschlagen.

Notruf und vergeblicher Kampf ums Leben

Die Frau alarmierte sofort einen Krankenwagen. Rettungskräfte brachten den 37-Jährigen umgehend in die Notaufnahme des Chalong Hospitals.

Dort wurde der Mann wenig später für tot erklärt. Die Polizei von Chalong erhielt gegen 15 Uhr die Meldung über den Todesfall eines ausländischen Staatsbürgers.

Kopfverletzung als erste Spur

Beamte identifizierten den Verstorbenen noch im Krankenhaus. Sie stellten eine Kopfverletzung fest, die vermutlich durch den Aufprall gegen die Badezimmerwand entstanden war.

Zusammen mit einem Arzt des Chalong Hospitals führte die Polizei eine erste Untersuchung der Leiche durch. Die genaue Todesursache blieb zunächst unklar.

Obduktion soll Klarheit bringen

Um die exakte Todesursache zu bestimmen, ordneten die Ermittler eine vollständige Obduktion an. Der Leichnam wurde noch am Sonntag in das Vachira Phuket Hospital überführt.

Erst das Ergebnis dieser Untersuchung wird zeigen, ob eine Vorerkrankung, ein Kreislaufzusammenbruch oder die Kopfverletzung selbst todesursächlich war.

Ermittlungen und diplomatische Pflichten

Die Polizei hat eine Untersuchung eingeleitet und wird nach Abschluss der Standardverfahren die deutsche Botschaft benachrichtigen. Auch die Einwanderungsbehörden werden informiert.

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ZUM ANGEBOT

Der Name des Verstorbenen wurde von den Behörden noch nicht freigegeben. Dies soll erst geschehen, wenn die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen bestätigt ist.

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Quelle: Manuell

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