BANGKOK – Ein ehemaliger Spitzenpolitiker und eine Steuerforderung über rund 17 Milliarden Baht: Ein prominenter Anwalt hegt massive Zweifel, ob der Staat das Geld vom ehemaligen Premierminister Thaksin Shinawatra jemals eintreiben kann. Der Fall ist rechtlich so verzwickt, dass die gesamte Forderung platzen könnte.
Anwalt zündet juristische Bombe
Paisal Puechmongkol, Anwalt und ehemaliger Senator, ließ Ende Juni 2026 aufhorchen. In einem Facebook-Beitrag rechnete er vor, dass die thailändische Steuerbehörde bei der geplanten Megaforderung gegen Thaksin womöglich in eine Sackgasse rast.
Seine persönliche Rechtsauffassung löste sofort hitzige Diskussionen aus. Eine offizielle Entscheidung oder Stellungnahme der Behörde ist das aber nicht.
Die Bescheide an die Kinder
Ursprünglich hatte das Revenue Department die Steuerbescheide an Panthongtae und Pintongtha Shinawatra geschickt. Schließlich liefen die Einkünfte aus dem Aktienverkauf offiziell über sie.
Die beiden legten Widerspruch ein. Als der Einspruchsausschuss ablehnte, zogen sie vor das Zentrale Steuergericht.
Das Gericht nagelt die Strohmänner fest
In einem separaten Verfahren fällte die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs für Inhaber politischer Ämter eine folgenschwere Entscheidung. Die Richter stellten fest: Panthongtae und Pintongtha hielten die Aktien nur als Strohmänner für ihren Vater Thaksin.
Die wahren Eigentümer waren sie demnach nicht. Dieses Urteil wurde zum Ausgangspunkt für ein juristisches Chaos.
Steuerbescheid kassiert und neu ausgestellt
Wenig später kippte das Zentrale Steuergericht die ursprünglichen Bescheide komplett. Es erklärte sie für rechtswidrig, die Bescheide verloren ihre gesamte rechtliche Wirkung.
Die Behörde zog die Konsequenz und stellte einen komplett neuen Steuerbescheid aus. Dieses Mal adressiert an Thaksin Shinawatra persönlich.
Fristen könnten den Plan zunichtemachen
Paisal argumentiert, dass dieser neue Bescheid auf wackeligen Beinen steht. Der ursprüngliche Bescheid wurde von einem Gericht aus dem Verkehr gezogen, nun drohen Probleme mit den gesetzlichen Verjährungsfristen.
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Möglicherweise sind die Fristen für die Ausstellung und die Einleitung rechtlicher Schritte längst abgelaufen. Fehlt der Behörde dann die rechtliche Befugnis, die 17 Milliarden Baht überhaupt noch zwangsweise einzutreiben?
Offene Frage nach beschlagnahmtem Vermögen
Sollte der Staat in der Vergangenheit bereits Vermögen zur Durchsetzung der Zahlung beschlagnahmt haben, wird es noch brisanter. Paisal sieht dann Raum für Rückforderungen und mögliche Entschädigungsansprüche.
Ob solche Beschlagnahmungen tatsächlich stattgefunden haben, bleibt vorerst eine hypothetische Frage. Offizielle Stellen äußerten sich dazu nicht.
Was nun aus der Milliarden-Forderung wird
Die Angelegenheit ist völlig ungeklärt. Paisals öffentliche Einlassung stellt kein Gerichtsurteil dar, zeigt aber die gewaltigen juristischen Hürden auf.
Nun sind das Revenue Department oder weitere Gerichte am Zug. Erst eine offizielle Klarstellung oder ein neues Verfahren, so berichtet Manager Online, wird zeigen, ob der Staat die rund 17 Milliarden Baht jemals sieht.



Das muss man sich einfach mal auf der Zunge zergehen lassen. Da zahlt hierzulande jeder ausländische Rentner in Nationalparks, Museen, Tempel den mehrfachen Eintrittspreis eines Thailänders mit der Begründung man zahle ja sonst keine Steuern. Aber halt stopp, Einkommenssteuer auf seine paar Notscherln will man ihm dann doch noch abknüpfen und das sogar nur auf ziemlich wackliger rechtlicher Basis. Aber keinen gültigen Steuerbescheid über 17 Milliarden an einen verurteilten Straftäter zustande bringen? Das wäre ja allein für sich schon absurd genug. Aber es soll dazu ja auch noch ausländische Residenten geben die die eventuell bestehende Pflicht zur Steuerzahlung mit dem Recht auf Steuerzahlungen verwechseln. Fröhlich zu den Finanzämtern pilgern um ihr frei verfügbares Einkommen weiter freiwillig zu dezimieren, währenddessen der Herr Multimilliardär ihnen allen eine lange Nase zieht.
Wer eine gewisse Ironie oder gar Sarkasmus in diesen Zeilen findet, darf diese gerne behalten.