Bangkok, Thailand – Die Wahlkommission (EC) hat Regeln und Termine für die Gouverneurs- und Stadtratswahl in Bangkok bekanntgegeben und nennt Fristen, Wahlausweise sowie verbotene Verhaltensweisen. Wichtig für Wähler: Anmeldung läuft Ende Mai, es gelten strenge Verbote für Wahlkampf, Alkohol und Umfrageveröffentlichungen rund um den Wahltag.
Termin und Anmeldefrist
Die Wahlkommission hat den Wahltag auf Sonntag, den 28. Juni 2026 festgelegt. Die Anmeldefrist für Kandidaten beginnt am 28. Mai und endet am 1. Juni 2026.
Damit stehen feste Zeitfenster für Registrierung und Vorbereitungen fest, die Bewerber und Wahlhelfer beachten müssen. Die EC hat dazu ein Handbuch für Bürger veröffentlicht.
Wer darf wählen – die Voraussetzungen
Wahlberechtigt sind thailändische Staatsbürger; Eingebürgerte müssen die Staatsbürgerschaft seit mindestens fünf Jahren besitzen. Außerdem gilt ein Mindestalter von 18 Jahren und ein ununterbrochener Eintrag im Hausregister im Wahlkreis mindestens ein Jahr bis zum Wahltag.
Zusätzliche Anforderungen ergeben sich aus den Gesetzen zur Einrichtung lokaler Verwaltungsorganisationen, die weitere Details regeln. Die EC nennt diese Vorgaben im Leitfaden für Wähler.
Wer ist ausgeschlossen
Mönche, Novizen, Asketen oder Geistliche dürfen nicht wählen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, denen das Wahlrecht entzogen wurde, unabhängig vom Rechtsstand des Urteils.
Auch Inhaftierte aufgrund eines gerichtlichen Haftbefehls oder einer rechtmäßigen Anordnung sowie Personen mit geistiger Krankheit oder Behinderung sind von der Stimmabgabe ausgeschlossen. Weitere Ausschlussgründe nennt das Gesetz über lokale Verwaltungsorganisationen.
Welche Ausweise sind gültig
Als Identitätsnachweis gilt der Personalausweis; auch abgelaufene Ausweise werden akzeptiert. Alternativ gelten andere behördliche Ausweise mit Foto und Personalausweisnummer, etwa Dienstausweis, Führerschein oder Reisepass.
Elektronische Nachweise über staatliche Anwendungen sind ebenfalls zulässig, etwa die ThaID-App, die App für den Führerschein mit QR-Code der Straßenverkehrsbehörde und die App für Behindertenausweise. Die EC listet diese Optionen im Informationsmaterial auf.
Fristen zur Überprüfung des Wählerverzeichnisses
Wähler sollen die Eintragung mindestens 25 Tage vor dem Wahltag im Rathaus, im Bezirksamt, am Wahllokal oder online prüfen; die EC verweist auf ihre Website und die Smart‑Vote‑App sowie auf die Seiten des Innenministeriums. 15 Tage vor dem Wahltag sind zusätzliche Zustellungsprüfungen möglich.
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Spätester Zeitpunkt für Korrekturen ist zehn Tage vor dem Wahltag, letzter Tag dafür ist der 17. Juni 2026. Für Änderungen müssen Kopie des Hausregisters und ein Ausweis beim örtlichen Registrator eingereicht werden.
Verbote am Wahltag und mögliche Strafen
Die EC nennt zahlreiche Verbote: Wahlkampf ist von 18:00 Uhr am Tag vor der Wahl bis zum Ende des Wahltages untersagt, die Veröffentlichung von Umfragen ist in den sieben Tagen vor der Stimmabgabe verboten und der Verkauf, die Verteilung oder das Ausschenken von Alkohol ist vom 27. Juni 2026, 18:00 Uhr, bis zum 28. Juni 2026, 18:00 Uhr untersagt. Weitere Verbote betreffen das Fotografieren ausgefüllter Stimmzettel, das Anbieten von Geld oder Vorteilen für Stimmen, das Mitnehmen von Stimmzetteln aus dem Wahllokal sowie unentgeltliche Beförderung von Wählern ohne übliche Fahrpreise. Die EC betont, dass Verstöße gegen diese Regeln strafbar sind und ruft die Bürger dazu auf, ihr Wahlrecht korrekt auszuüben, um eine faire und gesetzeskonforme Wahl zu gewährleisten.
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