Haft, Rauswurf, Einreiseverbot: Thailands neue Gesetze
Die Strafvollzugsbehörde muss mindestens 15 Tage vor der Entlassung Informationen melden. Anordnungen können zudem ein Einreiseverbot enthalten. Drittstaaten können binnen sieben Tagen die Überstellung beantragen.
