Haft, Rauswurf, Einreiseverbot: Thailands neue Gesetze

Die Strafvollzugsbehörde muss mindestens 15 Tage vor der Entlassung Informationen melden. Anordnungen können zudem ein Einreiseverbot enthalten. Drittstaaten können binnen sieben Tagen die Überstellung beantragen.

Haft, Rauswurf, Einreiseverbot: Thailands neue Gesetze
ThaiRath

BANGKOKThailand hat neue Regeln für die Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger veröffentlicht. Betroffen sind unter anderem Personen, die gegen Einwanderungs- oder Arbeitsrecht verstoßen oder nach Einschätzung der Behörden die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das Gemeinwohl beeinträchtigen. Die Verordnung wurde am 27. August im Amtsblatt veröffentlicht und gilt seit dem 28. August.

Abschiebung nach verbüßter Haft möglich

Ausländer können nach den neuen Regeln abgeschoben werden, wenn sie eine rechtskräftige Haftstrafe vollständig verbüßt haben und aus dem Gefängnis entlassen wurden. Das gilt etwa bei illegaler Einreise oder unerlaubtem Aufenthalt, Arbeiten ohne Genehmigung oder dem unrechtmäßigen Betrieb eines Geschäfts.

Auch das Fälschen oder Verwenden gefälschter amtlicher Dokumente sowie Straftaten mit einer Haftstrafe von mindestens fünf Jahren können zu einer Abschiebung führen. Wer solche Taten organisiert, fördert oder dabei hilft, kann ebenfalls betroffen sein.

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Innenminister kann bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung entscheiden

Der Staatssekretär im Innenministerium oder ein von ihm beauftragter Beamter muss Fälle an den Innenminister melden, wenn ein Ausländer gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das Gemeinwohl gehandelt hat. Der Minister kann danach eine Abschiebung anordnen.

Die Regelung gilt auch für Personen, die ein solches Verhalten anstiften oder unterstützen. Thailand erklärt zugleich, für Ausländer offen bleiben zu wollen, die zum Reisen, Leben, Arbeiten oder für Geschäfte ins Land kommen und sich an Recht und Ordnung halten.

Behörden müssen Daten vor Haftentlassungen melden

Die Strafvollzugsbehörde muss dem Innenministerium mindestens 15 Tage vor der Entlassung den Namen, die Staatsangehörigkeit, die Fallakte und relevante Beweise übermitteln. Das betrifft ausländische Gefangene, bei denen eine Abschiebung geprüft werden kann.

Verhängt ein Gericht eine Bewährungsstrafe oder eine Geldstrafe, muss das Justizbüro die entsprechenden Informationen umgehend an das Innenministerium weiterleiten. Der Staatssekretär oder sein Vertreter muss den Fall danach zügig an den Innenminister weiterleiten.

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Einreiseverbot kann Teil der Anordnung sein

Eine Abschiebungsanordnung kann festlegen, wie lange die betroffene Person nicht nach Thailand zurückkehren darf. Die Entscheidung muss thailändische Gesetze, Vorschriften, Kabinettsbeschlüsse und die einschlägigen völkerrechtlichen Verpflichtungen berücksichtigen.

Die neuen Regeln gelten damit nicht nur für die Rückführung aus Thailand. Sie schaffen auch die Grundlage dafür, eine spätere Wiedereinreise für einen bestimmten Zeitraum zu untersagen.

Rückführung ins Heimatland vorgesehen

Wenn der Premierminister eine Abschiebungsanordnung nicht aufhebt oder die Rückführung nicht stoppt, bringt ein befugter Beamter die Person grundsätzlich in deren Heimatland. Dafür gelten die vom Innenministerium festgelegten Wege und Verfahren.

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ZUM ANGEBOT

Bei ungeklärter Staatsangehörigkeit soll die Person in das Land gebracht werden, in dem sie nach eigenen Angaben vor der Einreise nach Thailand zuletzt gelebt hat.

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Drittstaat kann Übernahme beantragen

Ein Drittstaat oder eine internationale Organisation kann innerhalb von sieben Tagen nach der Abschiebungsanordnung auf diplomatischem Weg die Überstellung beantragen. Das kann gelten, wenn dadurch Folter, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder ein erzwungenes Verschwinden verhindert werden soll.

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Die antragstellende Seite muss alle Kosten für Betreuung und Transfer übernehmen. Die betroffene Person muss schriftlich zustimmen. Die Überstellung soll innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen sein. Der Innenminister kann höchstens zwei Verlängerungen von jeweils bis zu 30 Tagen genehmigen.

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Quelle: AseanNow

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