BANGKOK, THAILAND – Die thailändische Geldwäsche-Behörde AMLO hat Vermögenswerte im geschätzten Umfang von rund 13,074 Milliarden Baht in vier großen Fällen vorläufig sichern lassen. Das Zivilgericht in Bangkok ordnete nach Angaben der Behörden die vorübergehende Beschlagnahme und Kontensperren an, weil Hinweise auf Verschiebung oder Verschleierung mutmaßlich krimineller Werte vorliegen.
Entscheidung nach Prüfung von Entsperr-Anträgen
Nach Darstellung von Wittaya Nititham, Assistenz-Generalsekretär und Sprecher der Anti-Money Laundering Office (AMLO), ging der Schritt auf Beratungen des 2. Transaction Committee am 11. Februar 2026 zurück.
Das Gremium habe einen Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Beschlagnahme geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass es unzureichende Beweise dafür gebe, dass die betroffenen Vermögenswerte nicht mit Straftaten in Verbindung stehen.
Übergabe an Generalstaatsanwaltschaft und Zivilgericht
Am 17. Februar 2026 beauftragte Theppasu Bavornchotidara, Generalsekretär der AMLO, seine Mitarbeiter damit, die Akten an die Sonderstaatsanwaltschaft im Büro des Generalstaatsanwalts zu übergeben.
Ziel war ein Antrag an das Gericht, die Vermögenswerte in den vier großen Fällen mit einem Gesamtwert von rund 13,074 Milliarden Baht als Staatseigentum feststellen zu lassen.
Gericht ordnet Einfrieren nach Geldwäsche-Gesetz an
Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin beim Zivilgericht, die in den vier Verfahren genannten Vermögenswerte dem Staat zuzuschlagen, wie AMLO mitteilte.
Nach einer Vorprüfung der Beweismittel sah das Gericht hinreichenden Anlass, von möglichen Versuchen auszugehen, Vermögen mit mutmaßlichem Bezug zu Straftaten zu übertragen, zu veräußern oder zu verbergen.
Vier große Fälle mit unterschiedlichen Summen
Auf dieser Grundlage ordnete das Zivilgericht gemäß Section 55 des Anti-Money Laundering Act B.E. 2542 die vorläufige Beschlagnahme und das Einfrieren der Vermögenswerte bis zu weiteren Entscheidungen an und betraute den AMLO-Generalsekretär mit der Sicherung der Werte und der Information der Betroffenen.
Im Fall von Ms. Tangthai, Mr. LEAK YIM, Ms. Warinya, Mr. SMITH BEN und Ms. Catriya (Aktenzeichen 31/2569) ließ das Gericht am 26. Februar 2026 Vermögenswerte im geschätzten Umfang von etwa 12,123 Milliarden Baht einfrieren.
Weitere Verfahren zu Chen Zhi, Kok An und Uea Angkoon
Im Verfahren gegen Mr. Chen Zhi und weitere (Aktenzeichen F 25/2569) ordnete das Zivilgericht am 25. Februar 2026 eine vorläufige Sicherung von Vermögenswerten in Höhe von rund 345 Millionen Baht an.
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Ebenfalls am 25. Februar 2026 entschied das Gericht im Fall Mr. Kok An und weitere (Aktenzeichen F 29/2569) über das Einfrieren von Vermögen im Umfang von etwa 560 Millionen Baht, während im Verfahren Mr. Uea Angkoon und weitere (Aktenzeichen F 20/2569) bereits am 24. Februar 2026 rund 46 Millionen Baht betroffen waren.
Verkauf von Luxusgütern und mögliche Entschädigung von Opfern
Sollten einzelne Vermögensgegenstände wie Fahrzeuge oder Yachten nach Einschätzung der Behörden nicht sinnvoll verwahrt werden können oder eine unverhältnismäßige Belastung für den Staat darstellen, kann der AMLO-Generalsekretär nach Section 57 (2) des Anti-Money Laundering Act B.E. 2542 deren Verkauf anordnen.
Die Erlöse würden in diesem Fall als liquide Mittel gesichert, während AMLO parallel mögliche Geschädigte der zugrunde liegenden Straftaten ermittelt und Beweise sammelt, um der Generalstaatsanwaltschaft die Beantragung einer gerichtlichen Rückgabe von Vermögen oder Geldmitteln an die Opfer zu ermöglichen, anstatt die Werte endgültig dem Staat zuzuschlagen.



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