Werner und das TM30: Ein Flug zu viel

Ein Flug nach Deutschland, ein unerreichbarer Vermieter — und vier Wochen später ein Brief von der Immigration. Wie Werner 1.600 Baht verlor.

Werner und das TM30: Ein Flug zu viel
Gemini AI

Werner G., 68 Jahre, Rentner aus Freiburg, sitzt auf einem blauen Plastikstuhl und starrt auf die Nummer in seiner Hand. 347. Oben an der Tafel leuchtet 291. Er rechnet kurz nach. Seufzt. Nimmt einen Schluck aus seiner Wasserflasche, die er zum Glück eingesteckt hat. Die Immigration in Chiang Mai um halb zehn morgens ist kein Ort für spontane Besuche.

Dabei war er nie jemand, der Ärger sucht. Vier Jahre in Thailand, immer pünktlich zur 90-Tage-Meldung, Visum jedes Jahr ordentlich verlängert. Und trotzdem hält er jetzt einen Brief in der Hand, der ihn auffordert, persönlich zu erscheinen. Wegen einer Adresse. Seiner eigenen Adresse.

Die Reise, die alles ausgelöst hat

Drei Wochen zuvor war Werner für zehn Tage nach Deutschland geflogen. Verwandtschaftsbesuch, alter Freund zum 70. Geburtstag, das übliche. Rückflug Bangkok, Anschluss nach Chiang Mai, abends müde in die Wohnung. Sektion 38 des thailändischen Einwanderungsgesetzes verpflichtet jeden Vermieter, jedes Hotel, jeden Hausverwalter dazu: Ankunft eines Ausländers melden, innerhalb von 24 Stunden, beim zuständigen Immigrationsbüro. Hotels tun das automatisch. Vermieter von Privatwohnungen — theoretisch auch.

Was Werner nicht wusste: Nach einer Auslandsreise muss der Vermieter der Hauptwohnadresse nach der Rückkehr des Mieters eine neue TM30-Meldung einreichen — unabhängig davon, ob der Ausländer dort schon jahrelang gemeldet ist. Khun Somchai, sein Vermieter, war an jenem Sonntag beim Familientreffen. Keine große Sache, dachte Werner. Dienstag hat er ihn dann erreicht. Donnerstag hat Somchai die Meldung online nachgereicht. Zu spät: Die 24-Stunden-Frist war längst verstrichen. Vier Wochen später kam der Brief.

Was das TM30 ist — und wo es wirklich zwickt

Das TM30 ist ein Meldeformular. Nicht mehr, nicht weniger. Es informiert die Behörden darüber, wo ein Ausländer schläft. Zuständig ist gesetzlich der Vermieter — nicht der Mieter. Seit einer Regeländerung im Juni 2020 gilt außerdem: Wer innerhalb Thailands verreist und zur selben gemeldeten Adresse zurückkehrt, löst keine neue TM30-Pflicht aus. Ein Kurztrip nach Phuket, ein Wochenende in Pai, zwei Tage in Bangkok — kein Problem, solange die Hauptadresse unverändert bleibt.

Anders sieht es nach Auslandsreisen aus. Wer Thailand verlässt und zurückkommt, braucht eine frische TM30-Meldung für seine Wohnadresse — das ist weiterhin Pflicht. Hotels erledigen das für ihre Gäste automatisch im Hintergrund. Bei Privatwohnungen hängt es schlicht davon ab, ob Khun Somchai sein Telefon abnimmt. Und genau da liegt die Falle, in die Werner getappt ist.

Am Schalter: kein Drama, aber auch kein Spaß

Nummer 347 wird aufgerufen. Werner tritt an den Schalter, legt Pass und Brief hin. Die Beamtin tippt etwas, dreht kurz den Bildschirm. Rückkehr aus Deutschland, 14. März. TM30 der Wohnadresse: eingegangen am 16. März. Sie erklärt es auf Englisch, ruhig und sachlich. Werner nickt. Er hat es inzwischen verstanden.

Die Strafe: bis zu 2.000 Baht — umgerechnet rund 52 Euro zum aktuellen Kurs. In Werners Fall sind es 1.600 Baht. Er zahlt, unterschreibt ein Formular, bekommt eine Quittung. Keine große Szene, kein persönliches Interesse der Beamtin, ihn zu schikanieren. Sie setzt das um, was das System ausgibt. Werner ist in einer Stunde wieder draußen. Trotzdem: kein schöner Morgen.

Was Werner beim nächsten Deutschlandbesuch anders macht

Wer seinen Vermieter gut kennt und erreichbar weiß, ist im Vorteil. Eine kurze Nachricht vor dem Rückflug — „Ich lande Sonntag, kannst du das TM30 vorbereiten?“ — gibt dem Vermieter Zeit. Viele Verwaltungen von Condos und Wohnanlagen übernehmen die Meldung inzwischen selbst, über das Onlineportal der Behörde. Eine kurze Absprache beim Einzug, wer nach Auslandsreisen die Meldung übernimmt, spart später viel Ärger.

Wer seinen Vermieter nicht erreicht, kann die Meldung mit einer schriftlichen Vollmacht selbst einreichen — manche Büros akzeptieren das, manche nicht. Thailand bleibt in diesen Dingen das, was es immer war: konsistent in der Inkonsistenz. Werner hat sich drei Punkte in den Kalender geschrieben. Nächster Flug nach Deutschland: Vermieter vorher anschreiben. Nach der Landung sofort Bescheid geben. Quittung aufheben.

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Redaktionelle Hinweise

Werner Griesbach ist eine fiktive Person — die geschilderte Situation entspricht jedoch einem realen, weit verbreiteten Problem unter Langzeitbewohnern in Thailand. Wichtig: Für Inlandsreisen zur selben Hauptadresse ist seit der Regeländerung vom 30. Juni 2020 keine neue TM30-Meldung durch den Vermieter erforderlich. Die Meldepflicht nach Rückkehr besteht weiterhin nach Auslandsreisen. Bußgelder variieren je nach Büro und Einzelfall; Umrechnungen in Euro sind Näherungswerte. Für verbindliche Auskunft empfehlen wir die direkte Rücksprache mit dem zuständigen Immigrationsbüro oder einem Anwalt vor Ort.

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