BANGKOK – Chadaporn Sae-Kong war am 16. Mai auf dem Weg zum Goldladen — 27.000 Baht in der Tasche, um ihren Ring auszulösen. Ihr Motorrad stand drei Fahrzeuge hinter dem Bus der Linie 206, als der Güterzug einschlug. Der Zug riss ihren Roller mit, sie stürzte, wurde verletzt. Das Geld war weg. Und die Entschädigung? Die bekommt sie nicht.
Beim Zugunglück an der Makkasan-Station starben acht Menschen, mehr als 30 wurden verletzt. Chadaporn gehört zu den Verletzten, die durch jedes Raster fallen: zu leicht betroffen für die offiziellen Hilfsprogramme, zu schwer getroffen, um einfach weiterzumachen.
Kein Geld vom Justizministerium — wegen fehlender Schwere
Das Krankenhaus stellte ihr einen Kontakt zum Justizministerium her. Das Ergebnis des ersten Gesprächs: Sie erfüllt die Kriterien nicht. Die Entschädigung greift laut ihrer Aussage erst bei Schwerstverletzten oder einem stationären Aufenthalt von mindestens 21 Tagen. Chadaporn war nicht schwer genug verletzt — jedenfalls nicht nach Aktenlage.
Alle Behandlungskosten bezahlte sie selbst, über ihre private Krankenversicherung. Als sie nach Hause kam, bekam sie eine allergische Reaktion auf die Medikamente und musste erneut zum Arzt — diesmal über tausend Baht in bar, kein Ersatz in Sicht.
Roller gekauft, kein Pflichtversicherungsschein — kein Anspruch
Ihr Motorrad hatte sie fünf Tage vor dem Unfall gekauft — am 11. Mai. Die Pflichtversicherung (Por Ror Bor) war noch nicht abgeschlossen. Wer ohne gültigen Pflichtversicherungsschein unterwegs ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen daraus. Der Schaden am Roller bleibt ebenfalls an ihr hängen.
Chadaporn hat Anzeige erstattet, nicht wegen des Unfalls selbst, sondern wegen der verschwundenen 27.000 Baht und ihrer Arbeitstasche — weißer Stoffbeutel, blauer Henkel, schwarzes Portemonnaie, ein Mitarbeiterausweis auf den Namen „Sam“. Die gute Nachricht: Laut Khaosod hat sie das Geld inzwischen vollständig zurückbekommen.
Ihr Appell: Auch die leicht Verletzten zählen
Chadaporn nennt ein konkretes Beispiel: Rider-Fahrer, die mehrere Tage im Krankenhaus lagen und in dieser Zeit kein Einkommen hatten. Kein Tagegeld, keine Lohnfortzahlung, kein staatlicher Ausgleich — weil sie nicht auf der Liste der Schwerstverletzten stehen. „Entschädigung beginnt nicht erst beim Leichnam“, sagte sie sinngemäß gegenüber der Polizeistation Makkasan.
Die BMTA hat angekündigt, Familien der acht Todesopfer jeweils bis zu 1,5 Millionen Baht zu entschädigen. Für die Verletzten stehen laut Behördenangaben zwischen 80.000 und 500.000 Baht in Aussicht — je nach Schwere. Ob Chadaporn und ähnliche Fälle nachträglich in diese Berechnung einbezogen werden, ist offen.
Redaktionelle Hinweise
Die Entschädigungsregeln des Justizministeriums beziehen sich auf Verbrechensopfer, nicht automatisch auf Unfallopfer. Wer als Verletzter eines Verkehrsunfalls Ansprüche geltend machen möchte, sollte sich direkt an das Office of Insurance Commission (OIC) wenden, das im Makkasan-Fall aktiv eingeschaltet ist.



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