Rentner in Thailand: Steuererklärung abgeben, obwohl nichts zu zahlen ist?

180 Tage in Thailand, Rente überwiesen – und dann? Ob die Steuererklärung Pflicht ist, hängt von zwei Bedingungen ab. Vielen Rentnern ist nur eine davon bekannt. Der Unterschied kann teuer werden.

Rentner in Thailand: Steuererklärung abgeben, obwohl nichts zu zahlen ist?
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Wer in Thailand als Rentner Geld aus dem Ausland überweist, stellt sich früher oder später eine Frage: Muss ich hier eigentlich eine Steuererklärung einreichen? Die Antwort hängt von zwei Bedingungen ab. Vielen Langzeitbewohnern ist nur eine davon wirklich klar.

Die zweite Bedingung ist die weniger bekannte – und genau dort sitzt der Rechenfehler, der in Expat-Foren immer wieder zu falschen Schlüssen führt: Erklärungspflicht und Steuerpflicht sind nicht dasselbe.

Zwei Bedingungen, nicht eine

Die meisten Diskussionen in Expat-Gruppen drehen sich um die erste Bedingung: 180 Tage Aufenthalt in Thailand im Kalenderjahr. Wer diese Schwelle überschreitet, gilt als steuerlich ansässig und muss Auslandseinkünfte, die ins Land fließen, dem Revenue Department gegenüber erklären. Soweit bekannt.

Die zweite Bedingung wird oft übersehen: Die Einnahmen müssen eine Mindestgrenze überschreiten. Für Alleinstehende liegt sie bei 120.000 Baht Bruttoeinkommen pro Jahr, für Ehepaare mit gemeinsamem Einkommen bei 220.000 Baht. Wer unter diesen Werten bleibt, hat in der Regel keine Erklärungspflicht – auch wenn er 180 Tage und länger in Thailand lebt. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Was 120.000 Baht bedeutet – und was nicht

Hier passiert der häufigste Rechenfehler. Die Schwelle von 120.000 Baht bezieht sich auf das Bruttoeinkommen – auf das, was tatsächlich nach Thailand überwiesen wird, bevor irgendein Abzug greift. Sie markiert die Grenze zur Erklärungspflicht, nicht zur Steuerpflicht. Wer 120.001 Baht überweist, muss eine Erklärung einreichen. Das bedeutet noch nicht, dass er auch Steuern zahlt.

Steuerpflichtig wird das Einkommen erst, wenn nach allen Abzügen mehr als 150.000 Baht übrig bleibt – das ist die Grundfreigrenze im progressiven Steuersystem. In vielen Fällen bei Rentnern ab 65 Jahren liegt das zu versteuernde Einkommen weit darunter, manchmal bei null. Trotzdem muss die Erklärung eingereicht werden, sobald die 120.000-Baht-Marke überschritten ist.

Die Abzugsreihenfolge im Detail

Das thailändische Steuerrecht erlaubt mehrere Abzüge, die nacheinander vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Als Erstes greift die Werbungskostenpauschale: 50 Prozent des Renteneinkommens, maximal 100.000 Baht. Danach folgen die persönlichen Freibeträge: 60.000 Baht Grundfreibetrag für jeden Steuerpflichtigen, weitere 190.000 Baht Altersfreibetrag für Personen ab 65 Jahren. Wer einen Ehegatten ohne eigenes Einkommen hat, kann zusätzlich 60.000 Baht geltend machen.

Am Ende dieser Abzüge steht ein weiterer Puffer, der oft vergessen wird: die Grundfreigrenze von 150.000 Baht. Auf diesen Betrag fällt null Prozent Steuer an – er ist der unterste Sockel des progressiven Steuersystems, bevor der erste Satz von fünf Prozent greift. Ein verheirateter Rentner über 65 schiebt also 100.000 Baht Werbungskosten, 310.000 Baht Freibeträge und 150.000 Baht Grundfreigrenze vor sich her – zusammen 560.000 Baht, bevor auch nur ein Baht tatsächlich besteuert wird.

Ein Rechenbeispiel mit den typischen Werten

Ein 68-jähriger Rentner, verheiratet, überweist monatlich 55.000 Baht gesetzliche DRV-Rente nach Thailand – das sind 660.000 Baht im Jahr. Zuerst zieht das Finanzamt die Werbungskostenpauschale ab: 50 Prozent von 660.000 Baht ergeben 330.000 Baht, aber die Pauschale ist auf 100.000 Baht begrenzt. Es bleiben 560.000 Baht. Davon gehen 60.000 Baht Grundfreibetrag ab, 190.000 Baht Altersfreibetrag und 60.000 Baht für den Ehegatten.

Nach diesen Abzügen verbleiben 250.000 Baht steuerpflichtiges Einkommen. Die ersten 150.000 Baht davon sind steuerfrei. Auf die verbleibenden 100.000 Baht fällt der Satz von fünf Prozent an – das sind 5.000 Baht Jahressteuer. Auf eine Jahresrente von 660.000 Baht entspricht das einem Effektivsteuersatz von unter einem Prozent. Erklärung einreichen: Pflicht. Steuer zahlen: ja, aber sehr wenig.

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Warum viele trotzdem keine Erklärung einreichen

In vielen Foren kursiert der Hinweis, dass das Revenue Department Rentner noch nie aktiv zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert hat – und dass die Behörde in der Praxis wenig Kapazität hat, jeden Expat zu prüfen. Das stimmt, erklärt aber nicht die rechtliche Lage. Wer die Pflicht ignoriert, setzt sich bei einer späteren Prüfung dem Risiko von Säumniszuschlägen aus. Das Finanzamt kann rückwirkend bis zu zehn Jahre nachfordern.

Der zweite Grund: Viele glauben irrtümlich, dass sie keine Erklärung einreichen müssen, weil am Ende keine Steuer anfällt. Das ist falsch. Die Erklärungspflicht existiert unabhängig von der Steuerpflicht. Selbst wenn alle Abzüge dazu führen, dass null Baht Steuer fällig wird, bleibt die Pflicht zur Einreichung bestehen, sobald das Bruttoeinkommen die Schwelle überschreitet.

Welches Formular, welche Frist

Rentner mit ausschließlich ausländischen Renteneinkünften reichen in der Regel das Formular PND 90 ein – das Formularset für gemischte Einkünfte außerhalb regulärer Beschäftigung in Thailand. Wer ausschließlich Arbeitseinkommen aus einer Anstellung in Thailand bezieht, nimmt PND 91. Für die meisten Rentner, die Geld aus dem Ausland überweisen, ist PND 90 das richtige Formular.

Die Frist für die Papiereinreichung ist der 31. März des Folgejahres. Wer online über das E-Filing-Portal des Revenue Department einreicht, hat bis zum 8. April Zeit. Bei verspäteter Abgabe fallen bis zu 2.000 Baht Bußgeld an, dazu 1,5 Prozent Verzugszins pro Monat auf eine eventuelle Steuerschuld. Wer kein Konto beim Revenue Department hat, braucht zuerst eine Steueridentifikationsnummer (TIN) – diese wird persönlich beim zuständigen District Revenue Office beantragt.

Der Sonderfall: Verheiratete mit getrennten Konten

Ehepaare haben in Thailand die Wahl: gemeinsame Steuererklärung oder getrennte Einreichung. Beim gemeinsamen Einreichen liegt die Einreichungsschwelle bei 220.000 Baht Bruttoeinkommen für beide zusammen. Getrennte Einreichung bedeutet, dass jeder Partner seine eigene 120.000-Baht-Schwelle hat – und jeder die vollen Freibeträge separat geltend machen kann.

Wenn beide Partner über 65 sind, kann getrennte Einreichung die Gesamtsteuerlast erheblich senken. Wer Rente und Ersparnisse sauber auf getrennte Konten verteilt hat, schafft damit die klarste Ausgangslage für das Finanzamt. Wer altes Geld aus der Zeit vor dem 1. Januar 2024 und laufende Renteneinkünfte auf demselben Konto mischt, trägt die Beweislast, welcher Teil steuerfrei ist – ein Punkt, der im Streitfall erheblichen Aufwand bedeuten kann.

Was jetzt zu tun ist

Wer mehr als 180 Tage in Thailand lebt und im laufenden Jahr Geld aus dem Ausland überwiesen hat, sollte prüfen, ob die Jahressumme die 120.000-Baht-Grenze (als Einzelperson) oder 220.000-Baht-Grenze (als Paar) überschreitet. Falls ja: Steuernummer beantragen, Belege sammeln, Erklärung rechtzeitig einreichen. Das Ergebnis kann durchaus null Baht Steuer sein – die Einreichung selbst ist dann trotzdem Pflicht.

Wer unsicher ist, ob seine Rentenart unter das DBA fällt oder ob bestimmte Abzüge gelten, sollte einen Steuerberater mit Thailand-Erfahrung hinzuziehen. Die Honorare für eine einfache Steuererklärung liegen oft zwischen 2.000 und 5.000 Baht – überschaubar gemessen an dem, was im Streitfall an Nachzahlungen droht. Steuer- und Visaberatung auf Deutsch ist in Thailand verfügbar und hilft dabei, die eigene Situation klar einzuordnen, bevor das Finanzamt fragt.

Redaktionelle Hinweise

Dieser Artikel bietet sachliche Orientierung auf Basis des Thai Revenue Code und der gültigen Verordnungen (Stand Mai 2026). Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Freibeträge, Schwellenwerte und Behördenpraxis können sich ändern. EUR-Baht-Angaben sind Näherungswerte.

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55 Kommentare zu „Rentner in Thailand: Steuererklärung abgeben, obwohl nichts zu zahlen ist?

  1. Im letzten Absatz wird die Hilfe eines Steuerberaters empfohlen. Ich möchte die geschätzte Leserschaft darauf hinweisen, dass es in Thailand den Berufs des Steuerberaters nicht gibt, weder lern- noch studierbar. Das liegt wahrscheinlich daran, das man in diesem Beruf mangels Aufträgen verhungern würde.

    1. Vielen Dank für Ihren Kommentar – hier möchten wir jedoch präzisieren: Der Begriff „Steuerberater“ ist eine vereinfachende Übersetzung für ein in Thailand sehr wohl existierendes Berufsfeld. Lizenzierte Tax Consultants und Certified Public Accountants (CPA) sind über die Federation of Accounting Professions (FAP) geregelt und studierbar. Kanzleien wie KPMG, Deloitte und zahlreiche kleinere Beratungsfirmen bieten genau diese Leistungen an – auch auf Deutsch, wie unser Affiliate-Partner im Artikel zeigt. Die Nachfrage ist keineswegs gering: Gerade seit der Remittance-Besteuerung ab 2024 verzeichnet die Branche starkes Wachstum. Dass solche Fachleute in Thailand „verhungern“ würden, entspricht nicht der Realität – im Gegenteil wächst der Bedarf unter der Expat-Community spürbar. Unsere Empfehlung im Artikel bleibt daher in vollem Umfang bestehen.

  2. Sehr guter Beitrag und auch die Richtigstellung des Admin.

    Wer keine Steuererklärung abgibt kann übrigens auch durch den Steuerbeamten geschätzt werden.
    Da können sehr unangenehme fragen auch bezüglich des Besitzes kommen .

    Ich kann nicht verstehen, wie man so leichtfertig such in Probleme bringt,
    Nur weil man sich von Nichtwissenden beraten oder bequatschen lässt, und man dann denkt, alles wäre gut, nur weil man in Thailand ist.

  3. Wenn ich Geld aus meinem Vermögen in Deutschland transferiere, gilt das dann in Thailand als zu versteuerndes Einkommen? Muss ich nachweisen, dass es sich um Vermögen und nicht um ein Einkommen/Rente handelt?

    1. @Christoph — Vermögen ist kein Einkommen und ist nicht zu versteuern. Ebenfalls steuerfrei ist Einkommen, dass vor 2024 erzielt wurde. Solche Sachen kommen nicht in eine Steuererklärung, also ist auch nichts nachzuweisen. Wenn Du nur von Deinem Vermögen oder Einkommen von vor 2024 lebst, brauchst Du keine Steuererklärung abzugeben. Die Grenze für eine Steuerpflicht entsteht erst, wenn das Einkommen über 120.000 ledig / 220.000 verh. liegt.

      1. jimmmy, wer mehr als 120000 Baht ledig oder 220000 Baht verh. nach Thailand überweist, müsste eine Steuererklärung abgeben. Stammt die Überweisung aus Vermögen von vor 2024 müsste das dann mit den nötigen Bankauszügen belegt werden. Denn ohne solche Belege könnte ja jeder behaupten seine Überweisung stamme aus Vermögen von vor 2024.

        1. @Tom – hab‘ ich doch geschrieben. In die Steuererklärung kommt „nur“ zu versteuerndes Einkommen nach 2024, welches nach Thailand eingeführt wird. Was nicht angegeben wird und nicht erklärungspflichtig ist wie steuerfreies Einkommen, braucht man auch nicht nachzuweisen. Eine Überweisung ist reines Bankgeschäft und löst keine Steuerpflicht aus. Es gibt auch andere Einfuhrmöglichkeit, wie ATM, bar, Kreditkarte usw. Für den äußerst unwahrscheinlichen Fall einer Steuerprüfung kannst Du ja einige Unterlagen aufbewahren.

          1. Was Tom sagt ist absolut richtig ! @jimmy wenn ich reines Vermögen nach Thailand bringe , also vor dem 01.01.2024 verdientes Geld ist es enorm wichtig diese Unterlagen wie Bankbelege etc. das das Vermögen vom 31.12.2023 exakt wieder gibt aufbehalte. Es kann sein wenn du nie eine Steuerklärung abgibst weil du ja vom Vermögen lebst werden die Steuerbeamte eines Tages (sobald die digitalen Verknüpfungen stehen >> Visa mit Aufenthaltsdauer-/Status) dann werden sie sicher nachfragen wie du diese Jahre zuvor gelebt hast und deine ausländischen Banküberweisungen prüfen. Und dann möchten der TH Staat die Belege dafür das es sich sicher um Vermögen handelt und nicht um Geld das nach dem 01.01.24 erwirtschaftet wurde. Und daher ist es extrem wichtig das man kein kontaminiertes Konto (Alt und Neuvermögen) dazu nutz diese Transfers zu machen ! Ich zb. habe ein Anlage Portfolio per 31.12.2023 mir auf ein separates Konto mit dem Namen Thailand auf mein schweizer Konto überwiesen und transferiere ausschliesslich diese Geld zum Leben in Thailand. Wer noch im 2024 und 2025 Geld vom Wise Konto nach TH transferiert hat mit dem Geld wo er aus einem kontanimierten Konto auf Wise überweisen hat, wird mühe haben um dem Finanzamt zu erklären das es Altvermögen ist…..

      2. jimmy, dann lies mal den Kommentar von Tom: Was ER schreibt ist ABSOLUT RICHTIG! DU solltest wirklich aufhören, hier Halbwahrheiten oder Unwahrheiten zu verbreiten und besser schnellstmöglich eine Steuer-TIN beantragen und deine Steuererklärungen in Thailand abgeben, bevor es zu spät ist und du dazu vom Finanzamt gezwungen wirst! 😉

        1. Bin ich eigentlich der Einzige dem auffällt, dass jeder Steuerresident auch schon vor 2024 dementsprechend eine TIN hätte haben und jährlich eine Steuererklärung hätte abgeben müssen? Ich kenne zumindest keinen der das jemals gemacht hätte. Den Rest erspare ich mir an dieser Stelle.

          1. @Oskar Kusch — das ist ja das Erstaunliche. Seit dieser internen Dienstanweisung Por 161/2566, die aber rein gar nichts mit der Besteuerung der Renten zu tun hat, spielen einige verrückt und, rennen zum Finanzamt, belästigen die Beamten und geben ihr Spenden ab. Das haargenau die gleichen Steuervorschriften auch vor 2024 bestanden wird übersehen. Oder hat jemand rückwirkend seine Steuerschulden bezahlt ?

          2. Du bist bestimmt nicht der Einzige, dem das auffällt, Du bist aber jemand, der das beibehält, wie viele andere auch. Mehr möchte ich auch nicht anmerken.

          3. Du weißt doch ganz genau, so belesen wie du bist und überall mitdiskutierst, worum es geht. Thailand ist seit 2024 beim AIA mit dabei und tauscht Finanzdaten, mit den anderen Mitgliedern aus. Dazu wurde eine Lücke im Steuergesetz geschlossen, die es vor 2024 ermöglichte Geld steuerfrei nach Thailand zu überweisen.

        2. Lieber Tom, vielleicht sollte man mal nachlesen was für Daten überhaupt und unter welchen Voraussetzungen wie ausgetauscht werden. Ergo, eine deutsche Bank müsste schon Deine thailändische Steuernummer (TIN) wissen damit es überhaupt zu einer Meldung kommen kann. Und dann sollte man wissen was gemeldet wird. Das sind Kontonummer sowie der Kontostand oder Depotwert zum Jahresende, sowie finanzielle Erträge wie Zinsen, Dividenden, Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen und andere Kapitaleinkünfte.
          Darüber hinaus kann man im Ausland verdienen so viel man will, in Thailand aber nur der Anteil zu versteuern wäre, der auch eingeführt wird. Das hat wiederum rein gar nichts damit zu tun, dass ab 2024 nur bis incl. 2023 erzielte und nach Thailand verbrachte Einkünfte aus Vorjahren nicht versteuert werden müssen.
          Und das alles hat zuerst einmal noch rein gar nichts mit deutschen Renten und dem DBA zu tun.

    2. Du brauchst den Kontenstand saldo per 31.1223 von dem konto dann den überweisungsbeleg von diesem konto die überweisung muss belegt werden bei mir war es so

      1. genau auf den Punkt gebracht ! Perfekt

        >> und Leute wichtig , ab dem 01.01.24 muss dieses Konto getrennt sein von allen anderen Kontos (und darf nicht mit Einzahlungen aus dem 2024/2025 vermischt werden) sonst werden die Transfers als Neuvermögen (ab 01.01.24) angesehen und diese müssen versteuert werden. Wobei es sein kann das das Finanzamt das FiFo Prinzip anwendet (First in First out > also das zuerst eingegangene Geld wird zuerst berücksichtig dann das zweite usw)

  4. Mich würden zwei Dinge interessieren.
    1. Welche „Aufwandsentschädigung“ nimmt so ein Berater? Festpreis oder Erfolgsanteil?
    2. Sind die im Artikel genannten Bedingungen überall im Land gleichermaßen gültig?
    Ich habe meine Steuererklärung abgegeben (ohne Formularausfüllhilfe = Berater) und hatte den Eindruck das die nette Dame ein lückenhaftes Wissen aufwies. Vielleicht war sie neu auf diesem Arbeitsplatz. Gut, dass ich mich vorher informiert habe und erklären konnte, welche Abzüge ich in Anspruch nehmen kann. Hoffentlich kommt keiner auf die Idee die „reichen Farangs“ durch Absenkung der Freibeträge stärker am Stopfen der Finanzlöcher zu beteiligen. Bei der Zweipreisgestaltung hat man ja auch keine Hemmungen und denkbar wäre es.

    1. Ein Expat in Nakhon Ratchasima zahlte nur für die Beratung 30 TSD Baht. Er war ein Steuerberater.?????
      Ergebnis gleich Null.

  5. Obwohl hier das Steuerthema wöchentlich durchgekaut wird, letztendlich zieht sich durch die Digitalisierung die Schlinge immer enger zu.
    Als in Thailand lebender Rentner ist es mir wichtig, mich an Gesetze und Regeln des Landes zu halten. Habe mir hier eine Existenz aufgebaut, die im schlimmsten Fall komplett zerstört würde. Das hat nichts mit Obrigkeitshörigkeit zu tun, sondern ist für mich eine der machbaren Sicherheitsvorkehrungen dazu.
    Auch wenn einige Wenige wiederholt die tollsten Phantasien einbringen, ein paar Bath einzusparen.
    Wer tatsächlich den letzten Satang umdrehen muss, steht allein schon mit dem Bath-Kurs kurz vor dem Abgrund, aber derjenige würde gar keine Steuer zahlen müssen.
    Fakt ist: Für ca. 1ne Mille eingeführte THB zahle ich (VH ü65) um die 30k THB Steuer.
    Das sind umgerechnet ca.65€/Monat!
    Mir müsste schon einige Stunden die Sonne auf den Schädel brennen, dass ich dafür ein Theater inszenieren wollte.
    Dabei ist es doch Recht einfach:
    Kontoauszüge sammeln und beim Finanzamt vorlegen. Die Beamten dort erledigen das flott und freundlich. Eine TIN wird beim ersten Mal gleich mit erstellt.
    Jaja, man kann das vom Steuerberater machen lassen. Dafür zahlt man … Wie viel? 30k?
    Klar man, ich zahle lieber dem Berater 30k, als das ich möglicherweise durch falsche Berechnung 1-3k zu viel Steuer zahlen muss?
    Dazu sage ich nur: Mathe 6, setzen.
    Bin in D. abgemeldet und zahle dort keine Steuer, denn dort wäre es mindestens das Dreifache.

  6. @Admin: Im Thai Revenue Code Section 42 Punkt 25 steht das Zahlungen aus Social Security Systemen nicht zu versteuern sind (Original-Englisch: „Compensatory benefit received by the taxpayer from the social security fund under the law governing social security“). Zu dieser etwas sperrigen engl. Formulierung zählen auch „Age pensions“, also ganz normale DRV-Altersrenten. Altersrenten sind in Thailand noch nie steuerpflichtig gewesen und diesbezüglich ist auch kein Gesetz geändert worden.
    Juristisch spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Thai- oder Euro- Social Security (SV) handelt. Auch wenn das DBA Thailand das Recht auf Besteuerung von Altersrenten einräumt, ist dies laut der nationalen Gesetzgebung gar nicht möglich. Damit schließe ich dieses Kapitel ab.

    1. Vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar und den Verweis auf Section 42 (25) des Revenue Code. Die Argumentation ist nachvollziehbar, wird von der thailändischen Steuerbehörde (Revenue Department) jedoch anders bewertet. Die dort genannte Befreiung bezieht sich nach offizieller Auslegung auf Leistungen aus dem thailändischen Social Security Fund – also auf Ansprüche, die unter dem Thai Social Security Act entstanden sind, nicht auf ausländische Sozialversicherungssysteme wie die DRV. Genau deshalb hat das Revenue Department mit den Rundschreiben Por. 161 und Por. 162 im Jahr 2023 klargestellt, dass im Ausland erzielte Einkünfte – einschließlich Rentenzahlungen – ab dem Steuerjahr 2024 bei Überweisung nach Thailand der Einkommensteuer unterliegen können, sofern man mehr als 180 Tage im Land lebt. Ob die Argumentation über Section 42(25) vor einem thailändischen Steuergericht Bestand hätte, ist eine offene Rechtsfrage – wir empfehlen, das nicht als gesicherte Steuerfreiheit zu behandeln, sondern individuellen Rat bei einem zugelassenen Steuerberater in Thailand einzuholen.

      1. @Redaktion_Admin — Por 161 + 162 sind keine Rundschreiben, sondern finanzamtsinterne Anweisungen, die eigentlich gar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren. Das sieht man am Text, der so beginnt: „Für die Finanzbeamten als praktische Richtlinie . . . . usw“. Damit wird nur diese Parkregel abgeschafft, die erst im nächsten Jahr eingeführtes Einkommen steuerfrei stellt. Ich kenne keinen Rentner, der seine Rente erst 1 Jahr später überwiesen hat. Der hat diese Parkregel überhaupt nicht gekannt. Also hat Por 161 + 162 keinen Einfluss auf die Besteuerung von Renten, die, wie sie schreiben, nicht erst seit 2024, sondern auch schon vorher genau nach den gleichen Gesetzen bestand. Genau genommen geht es in Por 161, so wie es im Text steht, um Einkommen aus Arbeitsleistung im Ausland oder aus im Ausland liegenden Vermögen. Nix mit Renten.

        1. Danke für diese präzisen Anmerkungen – Sie haben in zwei wesentlichen Punkten recht. Por. 161 und Por. 162 sind tatsächlich interne Dienstanweisungen des Revenue Department, keine Gesetze; sie binden die Beamten, ändern aber nicht den Revenue Code selbst. Und Sie treffen den Kern: Diese Anweisungen schaffen vor allem die sogenannte „Parking Rule“ ab, nach der nur im selben Jahr überwiesenes Auslandseinkommen steuerpflichtig war – wer seine Rente monatlich überweist, war formal gesehen also auch schon vor 2024 steuerpflichtig, nur hat das niemand ernsthaft verfolgt. Die Grundlage für eine mögliche Besteuerung ausländischer Renten findet sich nicht in Por. 161, sondern in Section 40 und Section 41 Absatz 2 des Revenue Code – und die sind seit Jahrzehnten unverändert. Was sich geändert hat, ist der erklärte Wille des Revenue Department, diese Regeln künftig konsequenter anzuwenden – und das ist für Rentner in Thailand praktisch der entscheidende Unterschied, unabhängig davon, wie die rechtliche Debatte ausgeht.

          1. Jetzt muss ich aber schon etwas grinsen. Aber schön, dass wir uns bezüglich „und die sind seit Jahrzehnten unverändert“ so langsam annähern. Konkret hat sich nämlich sogar seit Inkraftsetzung des DBA im Jahre 1968 nichts daran geändert.

          2. @Redaktion_Admin — unter diesem „erklärten Willen des Revenue Department“ kann man sich vieles vorstellen. Tatsache ist aber, dass seit der über 2 Jahren laufenden Diskussionen, auch zu Artikel 42 Absatz 25 (Steuerfreiheit für Sozialleistungen) nicht eine einzige Aussage des RD gekommen ist. Ein kleiner Hinweis zB 42/25 gilt nur für Thai Sozialversicherungen, würde viele Diskussionen im Keim ersticken. Es kommt aber nichts. Wie schon mal geschrieben, still ruht der See. Die geplante neue „2-Jahres-Regel“ soll ja noch weitere Steuererleichterungen bzw -befreiungen bringen. Warten wir’s ab.

    2. Das DBA räumt gar kein Recht ein deutsche Renten in Thailand steuerpflichtig zu machen. Ganz im Gegenteil Art. 18 (2) verbietet es sogar wortwörtlich deutsche Renten in Thailand zu besteuern.

  7. Lieber Hans, das ist falsch und wurde schon oft klar gestellt. Zb auch vom Finanzamt Neubrandenburg .
    Starrsinn ist kein guter Begleiter

    1. Was das Finanzamt Neubrandenburg zur Besteuerung von Renten in Thailand meint ist so rechtsverbindlich wie die Meinung vom Humpftlbrumpf oder mir.

      1. Genau, merkt es euch. Es gibt nur 2 wahre Steuerexperten in Thailand. Oskar Kusch und jimmmy.

        1. Zu einem Steuerexperten zähle ich mich natürlich nicht, die „Meinung“ der beiden ist aber genau die, die auch ich vertrete. Wer sich unsicher ist…Steuer- und Visaberatung auf Deutsch kontaktieren, wird doch vom WB immer wieder empfohlen, kann also nur von Vorteil sein.

      2. Alle die nicht zahlen wollen finden immer wieder irgendwelche Ausreden.
        Wann begreifen die endlich, das ueberwiesenes Geld nach Thailand steuerpflichtig ist. Ohne wenn und aber. Basta.

        1. Ich finde es eher weniger bewundernswert. aber jedoch erstaunlich wie jemand sein Geld lieber freiwillig beim Finanzamt abgibt als es selber zu verbraten. Abgesehen davon ist die Aussage, ganz unabhängig von der Rentenbesteuerung, dass „das überwiesene Geld nach Thailand steuerpflichtig“ wäre grundsätzlich schon falsch.
          Ganz ohne Basta!

          1. Ja, ja, so ist der Deutsche Spießer: Beim Steuern zahlen hört für ihn der Spaß auf…! 🇩🇪😩😩😩

        2. Wenn man das als „deutschen Spießer“ bezeichnet, dann soll das halt so sein. Beim Thema Steuern hört bei mir in der Tat der Spaß auf. Aber hat halt jeder so sein eigenes Bespaßungsmuster. Muss ich ja auch nicht verstehen warum das dem Harrycan so viel Spaß macht. Egal, dem Harrycan weiterhin sehr viel Spaß! 🤣🤣🤣

          1. Ich habe rechtzeitig eine Steuer-TIN beantragt und meine Steuererklärungen abgegeben. Damit ist für mich dieses leidige Thema ein für allemal erledigt! Es ist aber einfach immer wieder belustigend für mich, die Kommmentare der ausländischen Besserwisser und selbsternannten Steuerexperten hier im Wochenblatt zu lesen! VIELEN DANK dafür… 😂😂😂

  8. Icch war auf dem Finanzamt und habe meine Steuern bezahlt. Bei mir kam ein Sonderfall hinzu, denn ich bekomme die Stasiopferrente in Hoehe von 400 Euro pro Monat, die in D steuerfrei ist. Nach Uebersetzung dieses Bescheides, wurde mir auch hier die Steuerfreiheit gewaehrt. Die Mitarbeiter waren sehr hoeflich und entgegen kommend.

    1. demzufolge, wenn das thailändische eine Steuerfreiheit bei der Rente anerkennt, dürfte auch nur der steuerpflichtige Teil der Rente in Thailand besteuert werden. Der Rentnerfreibetrag müsste hier auch anerkannt werden!
      Ich nehme aber stark an, das das FA von Herrn Knoppke hier im Alleingang die Stasiopferrente als steuerfrei anerkannt hat und das ein anderes FA in Thailand das nicht tut. Weil deutsche Steuerfreibeträge interessieren die thailändischen FA normalerweise nicht. Die gewähren normalerweise nur ihre Steuerfreibeträge.

      1. Es steht in der thailändischen Steuerverordnung , das dies hier anerkannt wird. Sich informieren hilft da braucht man keinen Steuerberater

    2. Eigentlich zeigt sich in diesem Fall wieder wie willkürlich hier irgendwelche Steuern erhoben, oder auch nicht erhoben werden. Jedenfalls ist die Begründung der Steuerfreiheit in Deutschland keine Rechtsgrundlage für eine Steuerfreiheit in Thailand. Aber: Gemäß Art. 18 (3) des DBA ist das in diesem auch genau so vorgesehen. Und interessanterweise nimmt dieser ausdrücklich Bezug auf den Absatz (2). Zitat: “ Absatz 2 gilt entsprechend für Ruhegehälter, Renten und andere…“
      Ergo hat der höfliche und entgegenkommende Beamte nach meiner Meinung zwar die Stasiopferrente mit der falschen Begründung, aber zu Recht nicht besteuert. Zu Unrecht aber Steuern auf die sonstigen Renten aus Deutschland kassiert, DBA Art. 18 (2).

  9. Lieber Oskar, welche Daten das geliefert werden habe ich schon gewusst. Meine Antworten bezogen sich auch nicht darauf was schlussendlich überhaupt versteuert oder bezahlt werden müsste, sondern darauf das wer hier mehr als 180 Tage lebt und mehr als 120000 / 220000 Baht überweist dies auch in einer Steuererklärung deklarieren müsste.

    Deutsche Banken verlangen von im Ausland lebenden Kunden eine Steueridentifikationsnummer (TIN). Aufgrund internationaler Abkommen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung (wie dem CRS und FATCA) sind die Institute gesetzlich verpflichtet, die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden zu erfassen und zu melden.

    Die Details zu den Anforderungen im Überblick:
    Meldepflichten: Banken müssen Kontodaten (wie Name, Adresse, Kontostand, Kapitalerträge) an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Das BZSt leitet diese Daten an die Steuerbehörde Ihres aktuellen Wohnsitzlandes weiter.

    Welche TIN wird verlangt? Sie müssen in der Regel die TIN des Landes angeben, in dem Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz haben. Haben Sie Ihren Wohnsitz in Thailand, ist dies beispielsweise die thailändische Steueridentifikationsnummer.
    Deutsche Steuer-ID: Falls Sie weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sind (z. B. durch Vermietung oder eine deutsche Rente) oder Ihr Konto in Deutschland behalten, wird zusätzlich auch Ihre deutsche Steuer-ID benötigt.

    Das Ausfüllen einer entsprechenden steuerlichen Selbstauskunft ist bei der Kontoeröffnung oder bei nachträglicher Adressänderung verpflichtend. Die Formulare hierfür finden Sie direkt bei Ihrer Bank, beispielsweise im Service-Portal der Deutschen Bank.

    1. Also, meine Postbank, die ja wohl zur Deutschen Bank gehört, hat von mir noch keine TIN von hier bekommen. Sie haben auch noch nicht angefragt.

  10. Alles Kokolores!
    Man nehme zur Kenntnis und verstehe, was mir der Leiter einer Finanzbehörde, Nähe Hua Hin, als Wink mit dem Zaunpfahl nach meiner Steuerklärung (null Bath, da alles in D. versteuert wird) mtgegeben hat:
    ALLE (180 Tage Regelung) haben eine Steuererklärung abzugeben! Gute Entscheidung, dass sie hier sind.
    Denn es dauert nicht mehr lange bis die Visaerteilung von einer Steuernummer abhängig gemacht wird!
    Nachtigall, ich hör dir trapsen!
    So wie jetzt die 60 Tage null komma nichts gestrichen wurden wird es auch mit der Steurerklärung kommen.
    Dann trennt sich der Spreu vom Weizen und manche bekommen grosse Probleme.

    1. Ich wollte ja nichts mehr schreiben, aber einiges kann man nicht unkommentiert stehen lassen, da es auch Leser gibt, die sich hier informieren wollen. @Hannes — mit Kokolores meinst Du doch deinen eigenen Beitrag. 180 Tage Aufenthalt mit Steueransässigkeit löst keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung aus. Das Wort „ALLE“ passt deshalb nicht, egal ob Du, ein Steuerbeamter oder der Papst das erzählt. Im Gesetz steht es anders, so wie es hier im WB Beitrag in den ersten Absätzen ziemlich genau erklärt ist.
      Die Immigration hat sich schon vor längerer Zeit gegen die Aussagen gewehrt, die eine Verbindung zwischen Visum, Verlängerung und Steuererklärung, TIN herstellen wollen. Um es mitzuteilen und Falschaussagen vorzubeugen, haben sie es schriftlich veröffentlicht. Nachzulesen in Pattaya Mail 09.01 2025. Wer nicht suchen will, hier der Text: „Chonburi immigration adds that there is no plan to link visas to income tax or to require a tax id number to qualify for an extension“. Obwohl das ist über 1 Jahr her ist, sterben die Panikmacher nicht aus und behaupten genau das Gegenteil. Ich habe selbst bei meiner letzten EOS vor 3 Monaten bei einem Beamten nachgefragt. Antwort in etwa: „Wir sind nicht die Handlanger des Finanzamtes“. Das sagt alles.

      1. Schon Konrad Adenauer sagte einst: “Was schert mich mein Geschwätz von gestern“! Oder Walter Ulbricht: „NIEMAND hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“ 5555…

        1. Ohne jetzt auf die Zitate eingehen zu wollen, aber mit einem hat der Harrycan schon recht. Insbesondere in diesem Land können sich Gesetze und Verordnungen schneller ändern als man piep sagen kann. Um ehrlich zu sein, ich warte zuerst einmal die für den Sommer angekündigte, angeblich große Reform des Visa- und Aufenthaltsrechts ab. Doch irgendwie lässt mich das noch völlig kalt. Warum sollte ich mich schon jetzt von irgendwas narrisch machen lassen von dem man nicht Ansatz weiß wie es ausschauen wird?

    2. Was denn nun, Hannes? 1. Die Visaerteilung bekommt man in Deutschland bei der Thai Botschaft. Du meinst bestimmt die Jahresverlängerung, oder? 2. Und die hängt demnächst ab von der Steuernummer (TIN) oder der Steuererklärung? Dafür, das Du die Nachtigall hörst und für manche große Probleme kommen siehst, sollten Deine Ausführungen aber schon korrekter sein.

      1. Ist doch alles gesagt.
        Die Einzigen, die verstanden haben sind Oskar und Harrycan.
        Auch dern Hinweis, dass mit der Visaerteilung die Visaverlängerung gemeint war, haben sie, da logisch, verstanden!!!

      2. @toet — auf korrekte Ausführungen, die Du nachfragst, kannst Du lange warten. Schöne Sprüche oder „das ist so“ sind schon sehr viel. Es ist nicht die Art der Fraktion Panikmacher irgend was zu belegen, was nicht belegbar ist.

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