BANGKOK, Thailand – Der Präsident des Obersten Gerichtshofs, Adisak Tantiwong, hat am 25. Mai 2026 eine Richtlinie zur Bekämpfung von SLAPP‑Klagen unterzeichnet, mit der Gerichte böswillige Strafanzeigen bereits in der Anfangsphase abweisen können. Die Maßnahme soll Journalisten, Aktivisten und Whistleblower vor langwierigen, einschüchternden Prozessen schützen und könnte in Thailand erstmals systematisch gegen Klagen eingesetzt werden, die vor allem zum Schweigen bringen sollen.
Was genau unterzeichnet wurde
Adisak Tantiwong unterzeichnete die „Supreme Court President’s Recommendations on Bad Faith Criminal Prosecution B.E. 2569“ am 25. Mai 2026. Die Empfehlungen sollen als Prüfrahmen dienen, um Strafanzeigen auf böse Absicht zu untersuchen und Missbrauch des Strafrechts zu verhindern.
Die Richtlinie ist keine Parlamentsgesetzgebung, aber sie gibt den Gerichten klare Hinweise, welche Fälle verdächtig sind und wie Richter reagieren sollen. Ziel ist, Gerichtsverfahren zu stoppen, die vor allem dazu dienen, Gegner finanziell und psychisch zu zermürben.
Welche Befugnisse die Richter bekommen
Die Richtlinie nennt konkrete Indizien für böse Absicht, etwa das Einreichen desselben Falls an mehreren Gerichten oder das Verklagen von Personen, die ihre Rechte im öffentlichen Interesse wahrnehmen. Auch die Wahl eines Gerichts weit entfernt vom Wohn- oder Arbeitsort des Beklagten kann verdächtig sein.
Gerichte können Klagen bereits in der ersten Prüfphase abweisen, wenn offensichtlich ist, dass die Anzeige in böser Absicht erhoben wurde. Der Beklagte muss demnach nicht jahrelang auf einen vollständigen Prozess warten, um sein Recht durchzusetzen.
Warum SLAPP-Klagen so verletzen
SLAPP‑Klagen zielen nicht nur auf einen Prozessgewinn, sondern auf das Leeren der Geldbörse und die Erschöpfung des Gegners. Ein häufig genanntes Beispiel ist eine Forderung von 50 Millionen Baht, die einen einzelnen Kritiker ruiniert, obwohl die vorgebrachten Fakten belegt sind.
Der sogenannte „Chilling Effect“ streckt die Wirkung weiter: Selbst Unbeteiligte schweigen aus Furcht vor ähnlichen Klagen, was die öffentliche Debatte und die Aufdeckung von Missständen massiv einschränkt.
Der Fall Thammakaset als Warnsignal
Amnesty International dokumentierte den Fall Thammakaset, in dem 22 Personen nach der Aufdeckung von Arbeitsrechtsverletzungen mit mehr als 36 Verleumdungsklagen konfrontiert wurden. Die Gerichte wiesen die meisten Verfahren ab und sahen die Beschwerden als in gutem Glauben vorgetragen an.
Dieser Fall wird häufig als typisches Beispiel für SLAPP verwendet: Kleine Gruppen oder Einzelpersonen werden mit einer Flut von Verfahren überzogen, obwohl die Gerichte letztlich oft zugunsten der Beschuldigten entscheiden.
Wie Thailand international dasteht
Thailand verfügt bisher nicht über ein eigenes Anti‑SLAPP‑Gesetz. International gibt es bereits Modelle: In den Vereinigten Staaten haben 40 Bundesstaaten Anti‑SLAPP‑Regeln eingeführt, und die Europäische Union erließ 2024 eine Anti‑SLAPP‑Richtlinie. Reporter ohne Grenzen setzte Thailand 2025 auf Platz 85 im World Press Freedom Index und wies auf anhaltende Risiken hin.
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Menschenrechts- und Journalistenorganisationen wie iLaw, das Committee to Protect Journalists, Amnesty International und Reporters Without Borders verfolgen die Entwicklung genau und sehen in der Richtlinie einen wichtigen, wenn auch noch unvollständigen Schritt.
Was jetzt zu tun ist
Unterstützer und Hilfsorganisationen fordern, dass die Richtlinie den Weg zu einem formellen Anti‑SLAPP‑Gesetz im Parlament ebnet, damit Schutz gegen böswillige Klagen nicht nur in Empfehlungen besteht. Ob die Gerichte die neue Regel in der Praxis konsequent anwenden, bleibt abzuwarten, doch sie verfügen nun über ein Instrument, um Klagen früh abzuweisen.
SLAPP-Klagen führen zu finanzieller und emotionaler Erschöpfung der Beklagten. Die neue Richtlinie in Thailand ermöglicht es Gerichten, Klagen bei offensichtlicher böser Absicht frühzeitig abzuweisen, ohne ein vollständiges Verfahren abzuwarten.



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