BANGKOK – Supamas Isarabhakdi hat genug von Lockbildern und versteckten Gebühren. Die für Verbraucherschutz zuständige Ministerin ließ am 25. Juni mehrere Buffet-Restaurants im Einkaufsviertel Pathumwan durchkämmen und droht Betreibern mit harten Konsequenzen, wenn die Speisekarte mehr verspricht als der Teller hält.
Ministerin macht unangemeldet die Stichprobe
Die Kontrolle war kein Routinebesuch. Supamas Isarabhakdi, Ministerin im Büro des Premierministers und Chefin des Verbraucherschutzausschusses OCPB, stand persönlich vor den Restaurants und nahm Werbetafeln genau unter die Lupe.
Mit dabei waren auch Beamte der Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde, des Handelsministeriums und des Bezirksamts Pathumwan. Der Fokus lag auf jenen Lokalen, die mit Rabattschlachten um hungrige Kunden buhlen.
Drei Punkte, die jetzt jeder Wirt kennen muss
Die Prüfer konzentrierten sich auf drei entscheidende Bereiche. Zuerst die Werbung: Alle Bedingungen eines Deals müssen glasklar sein, bevor der Gast bestellt. Versteckte Klauseln soll es nicht mehr geben.
Dann die Fotos: Was auf den Bildern appetitlich dampft, muss eins zu eins auf dem Buffet landen. Und schließlich der Preis: Servicegebühren und Mehrwertsteuer dürfen nicht als böse Überraschung auf der Rechnung auftauchen, sondern sind von Anfang an auszuweisen.
„Verbraucher sollen nicht erst in die Irre geführt werden“
Die Ministerin fand deutliche Worte. Der Wettbewerb sei hart, aber er müsse auf Ehrlichkeit basieren. Ihre zentrale Forderung: „Verbraucher sollen nicht erst in die Irre geführt werden, um dann später Probleme lösen zu müssen.“
Für sie ist das Prinzip simpel: Die Realität im Restaurant muss dem entsprechen, was in der Werbung versprochen wird. Punkt.
Scharfe Warnung vor Online-Gutscheinen
Ein besonderer Dorn im Auge sind der Behörde vorab online verkaufte Gutscheine. Diese sind oft mit unklaren Bedingungen gespickt, die erst beim Einlösen zum Vorschein kommen.
Das OCPB stellt klar: Alle Einschränkungen und Nutzungsbedingungen müssen direkt am Verkaufsort aufgeführt sein. Wer glaubt, sich mit Kleingedrucktem herausreden zu können, riskiert eine Anzeige.
Drastische Strafen stehen im Raum
Die rechtliche Keule ist kein leeres Drohszenario. Irreführende Werbung kann nach dem Verbraucherschutzgesetz empfindliche Geld- und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
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Verkauft ein Betreiber Gutscheine und liefert die versprochene Leistung nicht, kann das als krimineller Betrug gewertet werden. Hier endet das Kavaliersdelikt endgültig.
So wehren sich Kunden gegen Abzocke
Das OCPB rät jedem Gast, vor dem Bezahlen die Preisdetails samt Steuern und Servicegebühren zu prüfen. Auch ein genauer Blick auf den Kassenbon hinterher ist Pflicht. Wer sich beschweren will, hat jetzt mehrere direkte Kanäle. Das Büro ist über die Hotline 1166, die OCPB Connect App, die eigene Website oder eines der landesweiten Damrongtham-Beschwerdezentren erreichbar.
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