MUKDAHAN – Ein elfjähriger Junge raste mit einem Pickup in eine Mönchsprozession, zehn Menschen starben. Der Junge ist strafunmündig, die zivilrechtliche Haftung trifft jetzt die Eltern.
Zwölf Kilometer Fahrt mit dem Schaltgetriebe
Der Junge mit besonderen Bedürfnissen nahm am Donnerstag mutmaßlich den Pickup der Familie und fuhr etwa zwölf Kilometer von seinem Zuhause weg. Auf der Nasinuan Road im Bezirk Muang krachte er in eine Gruppe von Pilgern und Mönchen.
Die Wucht des Aufpralls war verheerend. Zehn Menschen verloren ihr Leben, mehrere weitere wurden zum Teil schwer verletzt in umliegende Krankenhäuser gebracht.
Keine Strafe für den Elfjährigen
Kosolwat Inthujanyong, Generaldirektor des Amtes für Rechtsschutz der Generalstaatsanwaltschaft, erklärte, der Junge habe zwar eine Straftat begangen. Jedoch greife Paragraph 73 des Strafgesetzbuches, der Kinder unter zwölf Jahren von Strafe befreit.
An die Stelle eines Strafverfahrens treten nun Kinderschutzmechanismen. Die empörte Öffentlichkeit richtet ihren Zorn jedoch vor allem auf die Eltern des Jungen.
Eltern haften für ihre Kinder
Die rechtliche Verantwortung verlagert sich damit auf das Zivilrecht. Gemäß Paragraph 429 des Zivil- und Handelsgesetzbuches sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten verpflichtet, den Opfern Schadensersatz zu leisten.
Angesichts der hohen Zahl an Todesopfern und Verletzten wird die Entschädigungssumme voraussichtlich immens ausfallen. In den sozialen Medien tobt eine hitzige Debatte über elterliche Aufsichtspflicht.
Großvater schildert Schock der Familie
Großvater Chom Pikulsee sagte, die Familie stehe weiterhin unter Schock. Sie frage sich unentwegt, wie das Kind den Pickup mit Schaltgetriebe überhaupt starten und über eine so lange Strecke bedienen konnte.
Die genauen Umstände, wie der Junge an den Schlüssel kam und unbemerkt losfahren konnte, sind weiterhin völlig unklar. Die Polizei ermittelt zum genauen Unfallhergang.
Königliche Hilfe für die Opfer
Seine Majestät der König hat die Verletzten und die Familien der Getöteten unter königliche Schirmherrschaft gestellt. Diese Geste wurde vom Büro für Öffentlichkeitsarbeit der Provinz Mukdahan offiziell bestätigt.
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Sie bringt inmitten der unermesslichen Trauer zumindest etwas Trost und praktische Unterstützung für die Hinterbliebenen und die im Mukdahan Hospital behandelten Verletzten.
Psychologische Betreuung angelaufen
Das Gesundheitsministerium entsandte umgehend Teams für psychische Gesundheit in das Mukdahan-Krankenhaus und die umliegenden Gebiete. Sie kümmern sich um trauernde Angehörige, verletzte Mönche und traumatisierte Zeugen.
Während die Familien der verstorbenen Mönche die Leichen für die religiösen Riten abholten, setzen die medizinischen Teams die Behandlung der Verletzten fort. Die Atmosphäre vor Ort ist von tiefer Trauer geprägt.


Das thailändische Recht kenne ich nicht. In Deutschland beispielsweise würde eine Haftung auf Basis des § 832 BGB nur gegeben sein wenn eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen würde. Ob eine solche vorliegt oder nicht muss im Einzelfall geprüft werden.