Bangkok diskutiert Besteuerung von E-Autos und Golfplätzen

Das Einnahmeamt sucht neue Einnahmequellen, etwa durch Hotel- und Tabaksteuer. Golfplätze werden grundsätzlich besteuert, profitieren aber von 90 Prozent Ermäßigung.

Bangkok diskutiert Besteuerung von E-Autos und Golfplätzen
Photo by Sophie Jonas on Unsplash

BANGKOK, THAILAND – Für eine Steuer auf das Laden von Elektroautos fehlt Bangkok derzeit die gesetzliche Grundlage. Das Einnahmeamt sucht deshalb nach Wegen, die Einnahmen der Stadt zu steigern, während im Haushaltsausschuss auch die Besteuerung von Golfplätzen – einschließlich Militäranlagen – zur Sprache kam.

Elektroauto-Ladung bleibt vorerst ohne Steuer

Bei der Beratung des Budgets für das Haushaltsjahr 2570 fragte der dritte stellvertretende Ausschussvorsitzende Sutthichai Weerakulsoonthorn, ob Bangkok künftig eine Abgabe auf das Laden von Elektrofahrzeugen erheben könne. Der Anteil von Elektroautos werde steigen, während die Zahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zurückgehe.

Ein Vertreter des Einnahmeamtes erklärte, jede Maßnahme der Stadt müsse gesetzlich abgesichert sein. Für eine Steuer auf das Laden von Elektrofahrzeugen gebe es derzeit noch keine entsprechende Regelung.

Bangkok prüft neue Einnahmequellen

Das Einnahmeamt arbeitet nach eigenen Angaben an Wegen, die Einnahmen der Stadt zu steigern. Geplant ist unter anderem eine Änderung des Gesetzes über die Verwaltung der Stadt Bangkok aus dem Jahr 1985.

Damit sollen künftig auch eine Hotelsteuer und eine Tabaksteuer ermöglicht werden. Eine konkrete Regelung für das Laden von Elektroautos gibt es bislang nicht.

Ölsteuer bringt Bang Na fast ans Ziel

Sutthichai verwies auf die bestehende Steuer auf Kraftstoff. Für den Bezirk Bang Na sei dafür ein Einnahmeziel von 4,6 Millionen Baht festgelegt worden.

Nach seinen Angaben hatte der Bezirk bereits 3.643.488 Baht eingenommen. Da noch etwa zwei Monate im Haushaltsjahr verblieben, rechnete er damit, dass Bang Na das Ziel erreichen werde.

Golfplätze sollen Steuern zahlen

In der Sitzung ging es auch um Golfplätze in mehreren Bezirken, darunter Nong Chok und Khlong Sam Wa. Sutthichai fragte, ob die Stadt die Einnahmen aus dem Golfbetrieb stärker besteuern könne, etwa über Grundstücke, Gebäude und Dienstleistungen wie Caddie- oder Fahrzeuggebühren.

Ein Vertreter der Finanzverwaltung der Stadt stellte klar, dass Golfplätze nicht ausgenommen seien und grundsätzlich vollständig besteuert würden. Für Golfplätze gilt bei der Grundstücksteuer jedoch eine Ermäßigung von 90 Prozent auf den Bewertungswert, weil sie als Sportflächen gelten.

Unklarheit über Golfplatz in Bang Na

Der Bezirksabgeordnete Ariyathat Yotchaikiat erklärte, er habe den Golfplatz in Bang Na für eine Anlage des Militärs gehalten. In Bangkok gebe es mehrere Golfplätze auf Militärgelände, unter anderem in Don Mueang sowie Anlagen des Heeres und der Luftwaffe.

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Das Bezirksamt Bang Na stellte anschließend klar, dass der betreffende Golfplatz privat betrieben werde. Ein Golfplatz einer staatlichen Stelle befinde sich an einem anderen Ort und werde nicht besteuert.

Haushaltsberatung für mehrere Bezirke

Die Fragen wurden am 15. August um 13 Uhr bei der Sitzung des Sonderausschusses zur Haushaltsverordnung Bangkoks im Raum Bangkok des Gebäudes Airawat Phatthana im Rathaus Bangkok 2 im Bezirk Din Daeng gestellt. Den Vorsitz führte Chat­chai Mordee.

Beraten wurden an diesem Tag die Haushalte der Bezirke Bang Na, Yan Nawa, Phra Khanong, Watthana, Taling Chan, Thawi Watthana, Bang Khae und Rat Burana. Im Mittelpunkt standen dabei auch die Gründe für die beantragten Mittel.

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Quelle: Matichon
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