BANGKOK, Thailand – Für sieben genau bezeichnete Dienstleistungskategorien entfällt die zusätzliche Genehmigungspflicht nach dem thailändischen Ausländischen Wirtschaftsgesetz. Die Regelung wurde Ende August in der Royal Gazette veröffentlicht und soll Geschäfte erleichtern sowie ausländische Investitionen fördern. Eine allgemeine Öffnung des thailändischen Dienstleistungssektors ist damit nicht verbunden.
Sieben Dienste fallen aus der Genehmigungspflicht
Die neue Verordnung nimmt Telekommunikationsdienste für Anbieter ohne eigenes Telekommunikationsnetz, Treasury-Center-Dienste zur Verwaltung von Geldern sowie bestimmte Verwaltungsleistungen innerhalb verbundener Unternehmen aus. Dazu zählen interne Dienste in den Bereichen Verwaltung, Personal und Informationstechnologie zwischen rechtlich verbundenen Gesellschaften.
Ebenfalls erfasst sind die Vermietung von Flächen für Geldautomaten, Finanz- und Verkaufsautomaten, inländische Schuldgarantien zwischen verbundenen Unternehmen, bestimmte Erdölbohrdienste sowie zusätzliche Finanz- und Derivatgeschäfte.
Regelung gilt nur unter engen Bedingungen
Bei Telekommunikationsdiensten gilt die Ausnahme nur für Betreiber ohne eigenes Netz. Solche Angebote sind bereits nach dem Telekommunikationsrecht liberalisiert.
Schuldgarantien dürfen sich nur auf Verbindlichkeiten zwischen verbundenen Gesellschaften innerhalb derselben Unternehmensgruppe beziehen. Erdölbohrdienste sind auf Auftragnehmer beschränkt, die direkt mit Konzessionären, Produktionsbeteiligungs- oder Dienstleistungsvertragspartnern nach dem Erdölrecht arbeiten.
Finanzgeschäfte werden genauer erfasst
Die Verordnung nennt unter anderem Kredite für den Kauf von Wertpapieren, Wertpapier-Rückkaufvereinbarungen sowie Tätigkeiten als Händler, Berater oder Fondsmanager für Derivatverträge. Auch Geschäfte auf Grundlage von Wechselkursen und Zinssätzen fallen darunter.
Die Treasury-Center-Dienste müssen sich nach den Gesetzen zur Devisenkontrolle richten. Die Ausnahme gilt damit nur für die in der Verordnung beschriebenen Finanz- und Unternehmensdienste.
Vor allem internationale Unternehmensgruppen betroffen
Für ausländische Unternehmen und internationale Investoren kann bei passenden Geschäftsmodellen ein Genehmigungsschritt entfallen. Besonders relevant dürfte die Änderung für multinationale Unternehmensgruppen mit Geschäftstätigkeiten in Thailand sein, die interne Personal-, IT-, Treasury- oder Verwaltungsleistungen erbringen.
Das Handelsministerium begründet die Neuregelung mit einer Aktualisierung der Vorschriften. Sie soll Geschäfte erleichtern und ausländische Investitionen zur Unterstützung des Wirtschaftswachstums fördern.
Andere Genehmigungen bleiben bestehen
Die Befreiung gilt ausschließlich für die Genehmigungspflicht nach dem Foreign Business Act. Je nach Tätigkeit können weiterhin sektorale Lizenzen, Anforderungen an die Unternehmensregistrierung, Devisenregeln, ausländische Beteiligungsgrenzen und weitere gesetzliche Bedingungen gelten.
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Eine allgemeine Ausnahme für ausländische Unternehmen im Einzelhandel, Gastgewerbe, Immobiliengeschäft oder bei allgemeinen Beratungsleistungen enthält die Verordnung nicht. Erfasst sind lediglich bestimmte, ausdrücklich genannte Beratertätigkeiten im Zusammenhang mit Derivatverträgen.
Arbeits- und Aufenthaltsrecht bleiben getrennt
Wer als Ausländer in einem von der Verordnung erfassten Unternehmen arbeiten will, muss weiterhin die normalen Einwanderungs- und Beschäftigungsregeln beachten. Die Befreiung nach dem Ausländergesetz gewährt weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis.
Die neue Regelung wurde von Suphajee Suthumpun unterzeichnet und beruht auf dem Ausländischen Wirtschaftsgesetz von 1999. Sie nimmt damit gezielt einzelne Tätigkeiten aus der Genehmigungspflicht, statt den gesamten Dienstleistungssektor zu öffnen.
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Das ist keine Liberalisierung, sondern eine Zementierung des Status Quo.