Die Abschiebung aus Thailand hat seit dem 28. August 2026 ein festes Drehbuch. An diesem Tag trat die Verordnung des Premierministerbüros über die Abschiebung B.E. 2569 in Kraft, einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im königlichen Amtsblatt. Wer als „problematischer Ausländer“ gilt, legt im Zweifel der Innenminister fest. Das Papier kennt zwei Wege aus dem Land, und nur einer davon setzt ein rechtskräftiges Urteil voraus.
Abschiebung aus Thailand: Neue Verordnung, altes Gesetz
Neue Abschiebegründe erfindet die Verordnung nicht. Die Macht dazu liefert das Abschiebegesetz von 1956: Nach dessen Paragraf 5 darf der Innenminister Ausländer ausweisen, wenn die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten es verlangen. Bis August fehlte schlicht ein verbindlicher Ablauf zwischen Gefängnissen, Gerichten und Innenministerium. Das Ergebnis war Behörden-Pingpong.
Die Regierung begründet den Schritt in der Präambel selbst. Thailand heiße ehrliche Ausländer willkommen, die zum Urlaub, zum Wohnen, zum Arbeiten oder für Geschäfte kommen. Einige hielten sich aber nicht an die Gesetze oder störten Ordnung und Moral, obwohl sie legal eingereist seien. Zuständig ist der Innenminister, derzeit Premierminister Anutin Charnvirakul in Personalunion.
Klausel 4: Abschiebung ohne Urteil
Der heikle Teil steckt in Klausel 4. Zeigt ein Ausländer ein Verhalten, das der öffentlichen Ordnung, den guten Sitten oder dem Wohl der Bevölkerung widerspricht, meldet der Staatssekretär des Innenministeriums den Fall dem Minister. Der kann dann die Abschiebung anordnen. Von einer Verurteilung steht in dieser Klausel kein Wort.
Die Regel erfasst ausdrücklich auch Ausländer, die ein solches Verhalten veranlassen oder unterstützen. Was genau gegen die Ordnung verstößt, definiert der Text nicht. Das ist kein Versehen, das ist Ermessen. Einzige Leitplanke ist Klausel 6: Der Minister muss Gesetze, Kabinettsbeschlüsse und Thailands völkerrechtliche Pflichten beachten. Ein Gummiparagraf mit Fußnote.
Klausel 5: Sechs Straftaten, die nach der Haft zum Rauswurf führen
Der zweite Weg ist handfester. Wer rechtskräftig verurteilt wurde, die Strafe vollständig verbüßt hat und entlassen wird, kann per Ministerbefehl abgeschoben werden. Auf der Liste stehen illegale Einreise oder illegaler Aufenthalt, Arbeit ohne Erlaubnis, verbotene Geschäftstätigkeit, Urkundenfälschung und jede Straftat, auf die fünf Jahre Haft oder mehr stehen. Punkt sechs erfasst Täter, Anstifter und Gehilfen.
Das Justizvollzugsamt muss Name, Nationalität und Akte mindestens 50 Tage vor der Entlassung melden, der Befehl darf gleich ein befristetes Einreiseverbot enthalten. Bei Bewährungs- oder Geldstrafen meldet das Gerichtsamt den Fall. Manche englischsprachige Portale schrieben von 15 Tagen oder drei Jahren Strafrahmen. Im Verordnungstext steht beides nicht. Wochenblitz berichtete über die neuen Regeln zu Haft und Einreiseverbot bereits zum Start.
Overstay und Visum: Wann aus Tagen ein Einreiseverbot wird
Die häufigste Falle ist banal: der abgelaufene Stempel. Wer überzieht und sich vor der Ausreise selbst meldet, zahlt 500 Baht pro Tag, höchstens 20.000 Baht. Ab 90 Tagen Überziehung folgt bei freiwilliger Meldung ein Einreiseverbot von einem Jahr, ab einem Jahr sind es drei Jahre, ab drei Jahren fünf Jahre, ab fünf Jahren zehn Jahre.
Wer erwischt wird, statt sich zu stellen, spielt in einer anderen Liga. Bis zu einem Jahr Überziehung drohen dann fünf Jahre Sperre, darüber zehn. Overstay ist nach Paragraf 81 des Einwanderungsgesetzes eine Straftat mit bis zu zwei Jahren Haft, und eine Verurteilung öffnet Klausel 5. Seit dem 15. September 2026 gilt für Deutsche, Österreicher und Schweizer nur noch 30 Tage visumfreier Aufenthalt. Die Uhr tickt schneller.
Abschiebung, Ausweisung, Einreiseverbot: Drei Begriffe, drei Verfahren
Am Stammtisch landet alles in einem Topf. Juristisch sind es verschiedene Dinge. Die Ausweisung nach Paragraf 54 des Einwanderungsgesetzes trifft Ausländer, die ohne Erlaubnis im Land sind oder deren Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist oder widerrufen wurde. Bis zur Ausreise darf die Immigration sie festhalten oder gegen Sicherheitsleistung und Meldeauflagen an einem festen Ort wohnen lassen.
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Die ministerielle Abschiebung nach dem Gesetz von 1956 zielt dagegen auf Ordnung und Moral. Sie kann auch Ausländer mit gültigem Visum treffen. Das Einreiseverbot ist die Folge, nicht das Verfahren. Das Strafverfahren läuft getrennt davon vor Gericht. Klausel 4 der neuen Verordnung koppelt die Abschiebung an kein Urteil, Klausel 5 dagegen zwingend.
Streit, Drohung, Facebook: Der erste Fall auf Koh Samui
Anfang September unterschrieb Anutin als Innenminister die Abschiebung des Israelis Yaacov Ohayon, der seit rund fünf Jahren auf Koh Samui lebte. Auslöser war ein Streit mit den Betreibern eines Tierparks über eine Palästina-Fahne. Laut Ministeriumsbefehl bedrohte er die Besitzerin online und organisierte eine Welle von Ein-Stern-Bewertungen gegen das Geschäft.
Das Strafmaß war bescheiden. Das Provinzgericht Koh Samui verurteilte ihn wegen Bedrohung nach Paragraf 392 des Strafgesetzbuchs zu 15 Tagen Haft auf zwei Jahre Bewährung und 5.000 Baht Geldstrafe. Für Klausel 5 reicht das nicht. Das Innenministerium stützte den Befehl deshalb auf Paragraf 5 des Abschiebegesetzes in Verbindung mit Klausel 4. Kleines Urteil, großer Rauswurf.
Beleidigung im Netz: Kleine Strafe, großes Abschiebe-Risiko
Die Rechnung für Wutbürger am Smartphone sieht so aus: Verleumdung nach Paragraf 326 des Strafgesetzbuchs kostet bis zu ein Jahr Haft oder 20.000 Baht. Geschieht sie per Veröffentlichung, also auch per Facebook-Post, greift Paragraf 328 mit bis zu zwei Jahren Haft und 200.000 Baht. Beides liegt klar unter der Fünf-Jahres-Schwelle von Klausel 5.
Beruhigend ist das nicht. Klausel 4 fragt nicht nach dem Strafmaß, sondern nach dem Verhalten. Wer Drohungen tippt oder Kampagnen gegen Geschäfte fährt, liefert genau das Material, auf das sich das Ministerium im Fall Ohayon berief. Eine bloße Anzeige ist noch keine Verurteilung. Für Klausel 4 muss sie das allerdings auch nicht sein.
Visum verlängern, Aufenthalt sichern: Was Rentner und Expats prüfen sollten
Drei der sechs Punkte in Klausel 5 haben nichts mit Gewalt zu tun, sondern mit Papier: illegaler Aufenthalt, Arbeit ohne Erlaubnis und verbotene Geschäfte. Wer mit Rentnervisum im Laden der Partnerin mitanpackt oder Stempelfristen nur grob im Kopf hat, bewegt sich näher an der Liste, als ihm lieb ist. Überzogene Tage enden nicht von selbst.
Unsere Empfehlung: Ablaufdaten im Pass und Verlängerungsfristen im Kalender festhalten, einen Wechsel des Visumtyps nicht auf den letzten Tag legen und bei Fragen zu Mitarbeit oder Firmenbeteiligung vorher fachlichen Rat einholen. Ein auf Visa spezialisiertes Beratungsbüro klärt Status und Fristen, bevor aus einem Versäumnis ein Fall für die Immigration wird.
Festnahme durch die Immigration: Was die Botschaft leisten kann
Wer festgenommen wird, kann verlangen, dass die thailändischen Behörden die eigene Botschaft informieren. Das sichert Artikel 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen, auf den das deutsche Auswärtige Amt und das österreichische Außenministerium gleichermaßen verweisen. Botschaften geben auf Wunsch Anwaltslisten weiter und benachrichtigen Angehörige.
Mehr aber auch nicht. In laufende Verfahren darf die Botschaft nicht eingreifen, Anwaltskosten, Kautionen oder Overstay-Gebühren zahlt sie nicht. Die Immigration darf Ausländer nach Paragraf 54 des Einwanderungsgesetzes bis zur Abreise so lange festhalten, wie es nötig ist. Eine feste Höchstdauer nennt der Paragraf nicht.
Einspruch beim Premierminister: Sieben Tage Frist
Gegen eine ministerielle Abschiebungsanordnung gibt es einen Rechtsbehelf. Nach Paragraf 8 des Abschiebegesetzes kann der Betroffene innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung beim Premierminister beantragen, den Befehl aufzuheben oder ihn durch die Auflage zu ersetzen, das Land selbst zu verlassen. Abgeschoben wird grundsätzlich in das Land der Staatsangehörigkeit.
Der Haken liegt in der Besetzung. Premierminister und Innenminister sind derzeit dieselbe Person, der Einspruch landet also beim Unterzeichner des Befehls. Bei Problemen mit der Umsetzung hat laut Klausel 10 ohnehin der Innenminister das letzte Wort. Formal ist das ein Rechtsweg. Praktisch ist es ein Heimspiel für den Minister.
Redaktionelle Hinweise
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Die Angaben zur Verordnung beruhen auf dem am 27. August 2026 im königlichen Amtsblatt veröffentlichten Text, die Overstay-Sperrfristen auf Angaben der Einwanderungsbehörde, Stand September 2026. Wie weit das Innenministerium den Begriff der öffentlichen Ordnung in Klausel 4 auslegt, lässt sich bislang nur an Einzelfällen ablesen, bei laufenden Verfahren empfiehlt sich eine in thailändischem Recht tätige Kanzlei. Hinweis: Dieser Artikel enthält Links zu unseren Werbepartnern.

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