BANGKOK – Thailands Verkehrspolizisten sollen bei der Arbeit künftig ihr Gesicht zeigen. Die Nationale Polizeibehörde hat alle Einheiten angewiesen, auf Hauben, Gesichtstücher und andere Utensilien zu verzichten, die das Gesicht verdecken. Gleichzeitig gilt beim Strafen eine feste Reihenfolge: erst Verwarnung, dann gestaffelte Bußgelder.
Keine Gesichtsverhüllung im Dienst
Das Verkehrsmanagement-Zentrum der Nationalen Polizeibehörde hat die Anweisung in einem Schreiben vom 25. Oktober 2569 nach buddhistischer Zeitrechnung verschickt. Empfänger sind unter anderem das Metropolitan Police Bureau, die Provinzpolizeien der Regionen 1 bis 9 und weitere zuständige Stellen. Sie setzen damit eine Linie von Polizeichef Samran Nualma um.
Verkehrspolizisten dürfen im Dienst keine Kopfhauben, Gesichtstücher oder ähnliche Gegenstände tragen. Auch die sogenannte Mo-ng, eine Gesichts- und Halsbedeckung, ist untersagt. Die Polizei will so zeigen, dass ihre Beamten offen auftreten und für Bürger erkennbar sind.
Verwarnung vor dem Strafzettel
Bei kleinen Vergehen, die zum ersten Mal begangen werden, sollen die Beamten zuerst verwarnen und die Verkehrsregeln erklären. Vor jedem Strafzettel müssen sie das System PTM prüfen, in dem frühere Verwarnungen erfasst sind.
Bei Wiederholungstätern oder wenn ein Bußgeld unumgänglich ist, greift das Stufenmodell. Die Maßnahme soll zum Verstoß, zu den Umständen und zur Sicherheit der Menschen passen.
Ausnahme bei gefährlichen Verstößen
Die Regel gilt nicht für Verhaltensweisen, die schwere Unfälle auslösen können. Genannt werden Fahren gegen die Fahrtrichtung, das Überfahren roter Ampeln, Trunkenheit am Steuer und illegale Straßenrennen. Bei diesen Delikten entfallen Verwarnung und Stufenmodell.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Ähnliche Verstöße mit hohem Unfallrisiko fallen nach dem Wortlaut der Anweisung ebenfalls darunter.
Sonnenbrille und Mundschutz nur bei Staub und Sonne
Wenn Staub oder Sonnenlicht die Arbeit erschweren, dürfen die Beamten einen Mundschutz und eine Sonnenbrille tragen. Das geschieht jeweils nach Lage und Angemessenheit.
Beim Anhalten eines Verkehrssünders oder beim Ausstellen eines Strafzettels müssen sie beides kurz abnehmen. So können Betroffene ihr Gesicht sehen und den Polizisten eindeutig zuordnen.
Ausnahme für Königliche Projekte und Eskorten
Von den Regeln ausgenommen sind Verkehrspolizisten des Projekts nach königlicher Initiative sowie Beamte, die Fahrzeugkolonnen anführen. Diese Einsätze verlangen auf Motorrädern hohes Tempo auf Schnellstraßen.
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Der Fahrtwind bei dieser Geschwindigkeit kann die Sicherheit bei der Arbeit beeinträchtigen. Deshalb gilt für diese Gruppen eine Sonderregel.
Keine Zahlung am Kontrollpunkt erzwingen
Polizisten dürfen Betroffene nicht zu einer Zahlung am Kontrollpunkt drängen oder davon abhängig machen. Sie müssen über Rechte, Verfahren, Zahlungsfrist und die gesetzlichen Zahlungswege klar informieren.
Geld oder andere unrechtmäßige Vorteile zu verlangen oder anzunehmen ist nach der Anweisung ausdrücklich verboten. Die Regeln sollen laut Behörde Transparenz, Vertrauen und das Bild der Polizei stärken.
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