THAILAND – Ein thailändisches Gericht hat zwei Kinder des verstorbenen ASOS-Mitbegründers Quentin Griffiths daran gehindert, zur Beerdigung ihres Vaters nach England zu reisen, weil ein laufender Sorgerechtsstreit noch nicht geklärt ist. Griffiths war im Februar nach einem Sturz von einem Balkon im 17. Stock gestorben; die Kinder sind 12 und 13 Jahre alt.
Gericht verweigert Auslandsreise
Richter lehnten den Antrag ab, die beiden Minderjährigen nach Großbritannien reisen zu lassen, obwohl erwachsene Familienangehörige die Fahrt arrangieren wollten.
Damit werden die Kinder nicht an der Beerdigung ihres Vaters teilnehmen, und der Sorgerechtsstreit soll vor den thailändischen Gerichten fortgesetzt werden.
Fehlende Unterlagen und Zustimmung ausschlaggebend
Das Gericht bemängelte, dass keine schriftlichen Details zu den Bestattungsarrangements vorgelegt wurden und die Zustimmung der Mutter fehlte.
Das Gericht stellte laut Urteil fest: „Es könnte zu ernsthaften Komplikationen bei der Durchsetzung künftiger gerichtlicher Anordnungen führen, wenn den Kindern ohne Zustimmung der Mutter und außerhalb der Zuständigkeit der thailändischen Gerichte die Ausreise gestattet würde.“
Anwältin erklärt Sorge um Vollstreckung
Mona Mankong, Anwältin der Witwe Ploy Kringsinthanakun, sagte, das Gericht habe befürchtet, internationale Reisen könnten die Durchsetzung künftiger Urteile erschweren.
Sie zitierte dazu: „Aus diesem Grund hielt das Gericht es für unangemessen, den Kindern die Reise nach England zu gestatten, selbst für die Beerdigung ihres Vaters.“
Aussagen von Sohn und Familie
Joels Sohn Joel Griffiths hatte dem Gericht zugesichert, die beiden Kinder nach der Trauerfeier nach Thailand zurückzubringen.
Die Familie von Joel lehnte eine Stellungnahme zur Gerichtsentscheidung ab.
Tod und frühere Streitigkeiten um Griffiths
Quentin Griffiths, 58, war im Februar in Thailand gestorben, nachdem er von einem Balkon im 17. Stock gestürzt war.
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Vor seinem Tod gab es in Thailand Rechtsstreitigkeiten und Vorwürfe gegen Griffiths; Medienberichte, darunter The Sun, meldeten außerdem das Verschwinden von Kryptowährungen im Wert von fast 4 Millionen Dollar aus seinem Online-Wallet.
Folgen und nächster Schritt vor Gericht
Die unmittelbare Folge der Entscheidung ist, dass die Kinder nicht an der Beerdigung ihres Vaters in England teilnehmen werden.
Der Sorgerechtsstreit wird vor den thailändischen Gerichten fortgesetzt; zu weiteren Anträgen oder Details zu den Bestattungsarrangements wurden bisher keine Angaben gemacht.



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