BANGKOK – Die thailändische Regierung macht Ernst bei der Abschiebung krimineller Ausländer. Das Kabinett hat einen neuen Regelentwurf gebilligt, der ein formelles Verfahren für die Rückführung von Ausländern vorsieht, die illegal ins Land kommen, schwarzarbeiten oder wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden. Eine einheitliche Regelung dafür gab es bislang nicht.
Sechs Kategorien führen zur Abschiebung
Regierungssprecherin Ratchada Thanadirek bestätigte die Entscheidung nach der Kabinettssitzung am Dienstag. Der Entwurf geht auf einen Vorschlag von Vize-Premierminister Pakorn Nilprapunt zurück.
Die neuen Bestimmungen listen sechs Straftatbestände auf, die eine Abschiebung rechtfertigen, sobald die öffentliche Ordnung oder Moral gefährdet scheint. Illegale Einreise und Aufenthalt fallen ebenso darunter wie Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz.
Illegale Geschäfte und gefälschte Papiere
Wer das Gesetz über ausländische Unternehmen verletzt und unerlaubt Geschäfte betreibt, muss ebenfalls mit der Ausweisung rechnen. Auch Urkundenfälschung oder die Nutzung gefälschter Regierungsdokumente stehen auf der Liste.
Besonders schwer wiegen Delikte mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren. Selbst Anstifter oder Gehilfen dieser Taten sollen abgeschoben werden können.
Chaos durch fehlende Regeln
Bisher existierte in Thailand kein einheitliches Verwaltungsverfahren für Abschiebungen. Die Behörden mussten sich in jedem Einzelfall aufwendig abstimmen, was die Prozesse lähmte.
Schon am 16. Juni hatte das Kabinett eine Resolution verabschiedet, die Pakorn mit der Koordinierung der beteiligten Behörden beauftragte. Ziel war eine Beschleunigung der Ausweisung von Straftätern ohne gültigen Aufenthaltsstatus.
Gefängnisdirektor muss frühzeitig melden
Kern des neuen Rahmens ist eine Meldepflicht: Der Generaldirektor der Strafvollzugsbehörde muss dem Innenministerium künftig vor der Entlassung eines Häftlings Namen, Nationalität und Fallakten übermitteln.
Der zuständige Beamte trägt den Fall dem Innenminister vor. Dieser prüft ohne Verzögerung, ob ein Abschiebebefehl erlassen wird. Die Rückführung ins Heimatland organisiert dann das Innenministerium.
Abschiebung in ein Drittland möglich
Sollte die Nationalität eines Betroffenen nicht feststellbar sein, kann er in das Land abgeschoben werden, in dem er nach eigener Aussage zuletzt vor der Einreise lebte. Auch eine Überstellung an ein Drittland ohne dessen Staatsbürgerschaft ist denkbar.
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Bedingung hierfür ist ein Antrag über diplomatische Kanäle und die schriftliche Zustimmung des Betroffenen. Das aufnehmende Land oder eine internationale Organisation muss zudem alle Kosten für Betreuung und Rückführung tragen.


Zitat: „Abschiebung in ein Drittland …. Das aufnehmende Land oder eine internationale Organisation muss zudem alle Kosten für Betreuung und Rückführung tragen.“
Das wird bestimmt der Renner schlechthin! 🤣
Öffentliche Ordnung 🤣 🤣
Naja, „Selbst Anstifter oder Gehilfen dieser Taten sollen abgeschoben werden können“
Werfen wir einen mal Blick zurück nach Deutschland:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 26 Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 27 Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Super was Thailand da macht. Man geht nicht in ein Land um dort kriminell zu werden. Man ist Gast in Thailand und als Gast sollte man sich zu benehmen wissen. Kriminelle Ausländer sind sofort abzuschieben. Klasse. Von so etwas kann man in Deutschland nur träumen. Als Besucher von Thailand hat man die dortigen Gesetze zu achten. So einfach ist das. Thailand ist auf einen guten Weg!
Dass das manch einfach strukturierten Kopf zum jubilieren bringt, kann ich schon irgendwie nachvollziehen. Da kann einem natürlich schon entgehen, dass sich Thailand ERSTMALIG eine Verwaltungsvorschrift gegeben hat wie mit ausländischen Straftätern und deren Abschiebung nach ihrer Haftverbüßung umgegangen wird. Ich kann aber den Alex Hoffmann beruhigen. Derartige Verwaltungsvorschriften gibt es in Deutschland bereits seit vielen Jahrzehnten. Ergo, allein verschlafen hat wohl nur er das.
Aber was soll man auch erwarten? Gestern noch hat er sich über die Ausländerpolitik in Thailand ausgejammert weil er keine 60 Tage mehr visabefreit einreisen darf und heute ist Thailand wieder auf einem guten Weg. Darf man natürlich nicht so eng sehen…
Hallo Oskar! Nicht traurig sein da Thailand jetzt zum Beispiel die Legalisierung von Drogen wieder rückgängig gemacht hat oder die Ausweisung von kriminellen Ausländer verschärft. Unter uns: Ein Leben ohne Drogen ist möglich. Bloß aufpassen, denn in Thailand gelten thailändische Gesetze. Und es ist das Recht von Thailändern die Regeln in ihrem Land zu bestimmen! Als Gast sollten Sie sich daran halten. Gell?