BANGKOK – Seit dem 1. Juli gilt bei der Deutschen Botschaft Bangkok eine neue Regel für thailändische Urkunden. Wer eine Geburts-, Heirats-, Scheidungs- oder Namensänderungsurkunde bei einer deutschen Behörde vorlegen will, kommt an einem zusätzlichen Termin nicht mehr vorbei. Die Botschaft legalisiert solche Urkunden nur noch, wenn zuvor eine Überbeglaubigung durch das thailändische Außenministerium vorliegt.
Wer die neue Regel noch nicht kennt, verliert unnötig Zeit: Ohne den zusätzlichen Termin beim Außenministerium nimmt die Botschaft die Urkunde gar nicht erst an. Wer aktuell einen Ehevisum-Antrag vorbereitet oder eine Scheidung in Deutschland eintragen lassen will, sollte den neuen Ablauf umgehend in die Planung aufnehmen.
Was sich bei der Deutschen Botschaft geändert hat
Bis Ende Juni konnte die Deutsche Botschaft Bangkok die Echtheit einer thailändischen Urkunde auf zwei Wegen bestätigen: über die klassische Legalisation nach § 13 Abs. 2 Konsulargesetz oder, wenn keine Unterschrifts- und Siegelproben vorlagen, über ein vereinfachtes Ersatzverfahren mit direkter Anfrage bei der ausstellenden Behörde. Seit dem 1. Juli ist diese zweite Option gestrichen.
Die Botschaft verlangt nun ausnahmslos eine vorherige Überbeglaubigung durch das Department of Consular Affairs im thailändischen Außenministerium (MOFA). Ohne diesen Schritt nimmt die Botschaft die Urkunde erst gar nicht zur Prüfung an – Ausnahmen sind laut Merkblatt nicht vorgesehen.
Die MOFA-Überbeglaubigung: Ablauf und Voraussetzungen
Das MOFA bestätigt bei der Überbeglaubigung drei Dinge: die Echtheit der Unterschrift auf der Urkunde, die Amtsstellung der unterzeichnenden Person und die Echtheit des amtlichen Siegels. Anschließend bringt die Behörde einen Legalisation-Stempel oder -Sticker mit dem Vermerk „Certified genuine signature“ an – genau dieser Vermerk ist die Eintrittskarte für die deutsche Botschaft. Fehlt er, wird die Urkunde dort abgewiesen.
Eine Übersetzung braucht es für diesen Schritt nicht. Das Department sitzt an der Chaeng Wattana Road in Bangkok, Termine für die Überbeglaubigung laufen über ein eigenes Online-Portal des MOFA. Wer sich vertreten lassen will, braucht eine schriftliche Vollmacht mit Originalunterschrift des Urkundeninhabers.
Termin, Gebühren und Bearbeitungsdauer bei der Botschaft
Erst mit der MOFA-Überbeglaubigung in der Hand lässt sich der zweite Termin buchen: die eigentliche Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok. Auch dieser Termin läuft ausschließlich online, eine Antragstellung per Post ist ausgeschlossen. Die Botschaft rät ausdrücklich, die Buchung über einen PC oder Laptop vorzunehmen, da das System auf Mobilgeräten öfter Probleme macht.
Pro Urkunde fallen 31 Euro an, zahlbar bar in Baht zum aktuellen Kassenkurs der Botschaft. Die Bearbeitung dauert in der Regel drei bis fünf Arbeitstage. Wer vor Ablauf dieser Frist nachfragt, bekommt laut Botschaft keine Auskunft zum Sachstand – die Wartezeit ist also fest einzuplanen, nicht verhandelbar.
Welche Urkunden betroffen sind und was für Österreich und die Schweiz gilt
Die neue Regel betrifft in erster Linie Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Namensänderungsurkunden – Dokumente, die typischerweise bei einer Antragstellung für ein Ehevisum oder bei der Nachbeurkundung einer in Thailand geschlossenen Ehe verlangt werden. Wer aktuell ein Familienzusammenführungsverfahren plant oder eine Scheidung in Deutschland eintragen lassen will, sollte den zusätzlichen MOFA-Termin von Anfang an in die Zeitplanung einbauen.
Für Österreich ist der Ablauf dagegen nichts Neues: Die Österreichische Botschaft in Bangkok verlangt bei thailändischen Urkunden schon länger zunächst eine Beglaubigung durch das thailändische Außenministerium, bevor sie selbst überbeglaubigt. Wer unsicher ist, welche Urkunden für seine Heimatbehörde in welcher Form legalisiert werden müssen, klärt das am besten vorab direkt mit der zuständigen Stelle – ein auf Aufenthaltsrecht spezialisiertes Beratungsbüro kann bei komplexeren Fällen zusätzlich unterstützen.
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Abholung, Rückversand und die nächsten Schritte
Die legalisierten Urkunden müssen grundsätzlich persönlich abgeholt werden. Ein Rückversand innerhalb Thailands ist möglich, frankierte Umschläge dafür gibt es im Wartebereich der Botschaft zu kaufen. Eine Versendung nach Deutschland bietet die Botschaft dagegen nicht an.
Wer in den kommenden Monaten eine thailändische Urkunde für die Deutsche Botschaft braucht, sollte also zwei Termine statt einem einplanen: zuerst beim MOFA, danach bei der Botschaft selbst. Wer den ersten Schritt überspringt, verliert am Ende nur Zeit – die Botschaft nimmt die Urkunde ohne den MOFA-Vermerk gar nicht erst entgegen.



Das Foto der Deutschen Botschaft Bangkok hat mich etwas verblüfft. So kenne ich die Botschaft nicht. Wurde etwa ein neues Gebäude bezogen und die alte Bude geschlossen?
Das Foto zeigt das hintere Gebäude auf dem Gelände der Deutschen Botschaft in Bangkok, welches primär für Veranstaltungen und Meetings genutzt wird. Da dieser Bereich im Gegensatz zum öffentlich zugänglichen Hauptgebäude an der Straße und der Residenz des Botschafters nicht für den regulären Publikumsverkehr gedacht ist, bleibt er den meisten Besuchern unbekannt.