Koh Samui, Thailand – Thailands Department of Special Investigation (DSI) hat formelle Ermittlungen gegen 21 Unternehmen auf Koh Samui und Koh Phangan eingeleitet. Die Behörden werfen den Firmen vor, thailändische Anteilseigner als Strohmann einzusetzen, um ausländische Eigentumsbeschränkungen nach dem Foreign Business Act von 1999 zu umgehen – ein Risiko für Betreiber großer Resorts und ihre Investoren.
DSI: 21 Firmen nach Prüfung markiert
Das DSI teilte mit, dass das Security Cases Bureau nach einer Sichtung Beweise gefunden hat, die 21 von ursprünglich 34 geprüften Unternehmen als mögliche Strohmann-Firmen einordnen.
Generaldirektor Pol. Maj. Yutthana Praedam sagte am 15. Mai, die markierten Fälle hätten nun formelle Ermittlungen ausgelöst und die Beamten sammelten weiter Beweise.
Betroffene Branchen: Hotels, Resorts, Restaurants
Im Fokus stehen vor allem Resorts, Hotels und Restaurants auf den Inseln, viele davon in Sektoren, die das Foreign Business Act einschränkt.
Nach Angaben der Behörden besitzen die geprüften Unternehmen jeweils Vermögenswerte von mehr als 100 Millionen Baht, damit fallen sie in die Zuständigkeit des DSI.
Prüfung der thailändischen Anteilseigner
Die Ermittler schauen genau auf die finanziellen Hintergründe der thailändischen Anteilseigner, um zu klären, ob sie das Kapital selbst aufgebracht haben oder nur als Front für Ausländer dienten.
Dabei prüfen die Beamten auch, ob dieselben Personen als Anteilseigner oder Direktoren in mehreren verbundenen Unternehmen auftauchen und wie die Firma ursprünglich beim Department of Business Development registriert wurde.
Was das Kriterium 50 % bedeutet
Wichtiges Prüfmerkmal ist, ob ausländische Investoren letztlich mindestens 50 % der Anteile über thailändische Stellvertreter kontrollieren, was einen Verstoß gegen das Foreign Business Act darstellen würde.
Fälle mit einem Vermögen unter 100 Millionen Baht übernimmt die reguläre Polizei; das DSI befasst sich nur mit den größeren, wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen.
Geldwäsche-Frage: Gesetzesänderung in Aussicht
Derzeit gelten Verstöße gegen das Foreign Business Act nicht automatisch als Vortat für Geldwäscheverfahren, doch das Anti-Money Laundering Office strebt Gesetzesänderungen an, die das ändern könnten.
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
Kommt die Änderung, könnten Behörden Verstöße als Geldwäsche auslegen, Vermögen beschlagnahmen und umfassendere Finanzermittlungen starten.
Ermittlungen laufen weiter
Das DSI betont, die Untersuchungen dauerten an; bei hinreichenden Beweisen würden gegen jeden ausländischen Investor rechtliche Schritte eingeleitet, unabhängig von Nationalitäten, wobei unter den geprüften Investoren auch israelische Staatsangehörige genannt wurden.
Das DSI stellt klar, dass ein Kindergarten auf Koh Phangan nicht Teil der Untersuchung ist.



Wichtiger Hinweis für unsere Leser
Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln: