Wer als Ausländer dauerhaft mit einem Thai-Partner in Thailand leben will, braucht ein verlängertes Non-Immigrant-O-Visum – im Alltag kurz „Heiratsvisum“ genannt. Für diese Verlängerung schreibt die thailändische Einwanderungsbehörde einen Finanznachweis vor, der viele Antragsteller zunächst abschreckt: entweder ein festes Bankguthaben von 400.000 Baht oder ein monatliches Einkommen von mindestens 40.000 Baht. Wer keines von beidem vollständig erfüllt, hat trotzdem eine offizielle dritte Option.
Die sogenannte Kombinationsmethode erlaubt es, Jahreseinkommen und Bankguthaben zusammenzurechnen, bis die gesetzliche Gesamtgrenze erreicht ist. Das Verfahren ist keine Grauzone, sondern in der Police Order 327/2557 ausdrücklich vorgesehen. Dieser Artikel erklärt, wie die Rechnung funktioniert, welche Dokumente die Behörde verlangt und worauf Antragsteller in der Praxis achten müssen.
Das Heiratsvisum und seine finanzielle Grundlage
Das Non-Immigrant-O-Visum auf Ehebasis berechtigt zum Aufenthalt in Thailand für ein Jahr. Die Verlängerung erfolgt jährlich beim örtlichen Immigrationsamt, frühestens 45 Tage vor Ablauf der laufenden Genehmigung. Rechtsgrundlage ist die Police Order 327/2557 der Königlich Thailändischen Polizei, die die Kriterien für alle Aufenthaltsgenehmigungen auf Familienbasis regelt. Sie legt fest, was als ausreichende finanzielle Eigenständigkeit gilt – und in welcher Form das nachgewiesen werden muss.
Anders als das Rentnervisum, das ein Mindestvermögen von 800.000 Baht fordert, liegt die Schwelle beim Heiratsvisum bei 400.000 Baht. Dafür gibt es eine Bedingung, die im Rohtext oft fehlt: Das Konto muss auf den Namen des Antragstellers laufen, Gemeinschaftskonten mit dem Thai-Partner werden nicht akzeptiert. Die Bearbeitungsgebühr für die Verlängerung beträgt 1.900 Baht und ist bar zu entrichten.
Drei Wege, eine Hürde
Die Behörde akzeptiert drei Varianten des Finanznachweises. Erstens: 400.000 Baht auf einem Thai-Bankkonto, gelagert ohne Unterbrechung für mindestens zwei Monate vor dem Erstantrag, bei jeder Folgeverlängerung drei Monate. Zweitens: ein monatliches Einkommen von mindestens 40.000 Baht, nachgewiesen entweder durch monatliche Auslandsüberweisungen oder durch eine Einkommensbescheinigung der Heimatbotschaft. Drittens: die Kombination beider Methoden, bei der Jahreseinkommen und Bankguthaben gemeinsam auf 400.000 Baht kommen müssen.
Welche Option passt, hängt von der persönlichen finanziellen Lage ab. Wer eine regelmäßige Rente oder Pension bezieht, kommt mit der reinen Einkommensmethode meist gut durch, sofern die Beträge verlässlich und dokumentierbar ins Land überwiesen werden. Wer keine laufenden Einkünfte hat, aber Ersparnisse, wählt die Guthabenmethode. Die Kombinationsmethode liegt dann nahe, wenn beides vorhanden ist, aber keines für sich allein die Schwelle erreicht.
Die Kombinationsmethode: Wie die Rechnung funktioniert
Die Formel ist einfach: Das Jahreseinkommen wird vom Zielwert 400.000 Baht abgezogen, die verbleibende Differenz muss als festes Bankguthaben vorliegen. Wer monatlich 20.000 Baht aus dem Ausland überwiesen bekommt, kommt auf ein Jahreseinkommen von 240.000 Baht. Von den geforderten 400.000 Baht verbleiben dann 160.000 Baht, die als Sparguthaben auf dem Thai-Konto liegen müssen. Diese 160.000 Baht unterliegen denselben Liegezeit-Regeln wie das volle Bankguthaben.
Ein zweites Beispiel: Jemand erhält 30.000 Baht pro Monat, also 360.000 Baht im Jahr. Der erforderliche Bankpuffer sinkt auf 40.000 Baht. Praktisch gilt: Je höher das regelmäßige Einkommen, desto kleiner der Betrag, den das Konto dauerhaft halten muss. Die Summe aus beidem muss jedoch am Antragstag exakt 400.000 Baht erreichen oder überschreiten – kein gerundeter Schätzwert, sondern ein rechnerisch präziser Nachweis.
Was das Konto leisten muss
Das Konto muss ausschließlich auf den Namen des Antragstellers laufen. Der errechnete Guthaben-Anteil muss beim Erstantrag mindestens zwei Monate vor dem Termin auf dem Konto liegen, bei jeder Jahresverlängerung mindestens drei Monate. Diese Frist ist verbindlich: Kurzfristige Einzahlungen, die den Saldo kurz vor dem Termin aufbessern, erkennt die Behörde nicht an. Unterschreitet der Kontostand den erforderlichen Betrag auch nur an einem Tag innerhalb dieser Frist, gilt die Voraussetzung formal als nicht erfüllt.
Nach der erteilten Verlängerung darf das Konto wieder freier genutzt werden – ein Mindestguthaben ist während der laufenden Genehmigung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wer jedoch plant, kurz vor dem nächsten Termin wieder auf die Kombinationsmethode zurückzugreifen, muss rechtzeitig für ausreichenden Vorlauf sorgen. Wer die Fristen unterschätzt, riskiert, dass der Antrag nicht bearbeitet wird und ein erneuter Anlauf nötig wird.
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Welche Dokumente die Behörde verlangt
Für die Verlängerung auf Basis der Kombinationsmethode gelten dieselben Grundanforderungen wie bei anderen Verfahren, ergänzt durch bankbezogene Nachweise. Nötig sind: der Reisepass mit allen relevanten Kopien, ein aktuelles Bankbuch mit vollständiger Transaktionshistorie der vergangenen Monate, ein offizielles Bankbestätigungsschreiben – nicht älter als sieben Tage –, die Heiratsurkunde Kor Ror 3 sowie ein aktueller Amphoe-Ausdruck Kor Ror 2, der nicht älter als 30 Tage sein darf.
Dazu kommen Kopien des Thai-Personalausweises des Partners, die Hausregistrierung (Tabien Baan) und gemeinsame Fotos des Paares in der Wohnung. Das Antragsformular TM.7 ist bei jedem Immigrationsamt erhältlich. Wer nach dem 1. Mai 2025 nach Thailand eingereist ist, muss außerdem eine Kopie der digitalen Einreisekarte (TDAC) vorlegen. Empfehlenswert ist, alle Dokumente am Vortag vorzubereiten – und den Copyshop direkt neben dem Immigrationsamt zu nutzen, der die lokalen Anforderungen oft zuverlässiger kennt als die offiziellen Webseiten.
Einkommen nachweisen: Überweisung oder Botschaftsbescheinigung
Für den Einkommensnachweis gibt es zwei Wege, die sich gegenseitig ausschließen. Beim ersten überweist der Antragsteller monatlich mindestens 40.000 Baht aus dem Ausland. Jeder Eingang muss im Bankbuch mit dem FTT-Code als internationale Transaktion ausgewiesen sein. Fehlt dieser Code, weil die Zahlung als lokale Auszahlung gebucht wurde, erkennt die Behörde den Transfer nicht an. Pro Überweisung ist ein Credit Advice Document als Zusatznachweis ratsam, das die kontoführende Bank auf Anfrage ausstellt.
Beim zweiten Weg stellt die Heimatbotschaft eine Einkommensbescheinigung aus – monatliche Überweisungen sind dann nicht erforderlich. Für Rentner aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist das der klassische Weg: Die Botschaft bestätigt die Rentenhöhe, FTT-Code und Credit Advice entfallen. Deutsche müssen dafür persönlich in der Botschaft Bangkok vorsprechen, per Post oder online ist das nicht möglich. Österreicher und Schweizer wenden sich an die jeweilige Botschaft in Bangkok.
Die Liegezeit und warum sie unterschätzt wird
Die Liegezeit ist der häufigste Fallstrick bei der Kombinationsmethode. Viele Antragsteller gehen davon aus, zwei Monate vor dem Termin sei ausreichend Vorlauf, wenn das Geld genau dann eingeht. Tatsächlich muss der Guthaben-Anteil bereits zwei Monate vor dem Antragstag auf dem Konto liegen – nicht erst kurz davor. Bei Folgeverlängerungen gilt eine Frist von drei Monaten. Wer im Oktober verlängert, muss das Konto spätestens im Juli auf den erforderlichen Stand gebracht haben.
Fällt der Kontostand in der Liegezeit auch nur kurz unter den Mindestbetrag, gilt die Voraussetzung als nicht erfüllt. Ein Notfall, eine Heimatüberweisung oder ein kurzer Engpass – all das macht die Frist ungültig. Empfehlung: 10 bis 15 Prozent Puffer über dem errechneten Mindestguthaben einplanen. Ein auf Visa spezialisiertes Beratungsbüro vor Ort hilft, die individuelle Rechnung aufzustellen und Fristen sauber zu koordinieren.
Was vor dem Termin zu klären ist
Vor dem Antrag ist die TM.30-Quittung zu prüfen. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, den Aufenthalt des Mieters bei der Einwanderungsbehörde zu melden – ohne aktuelle TM.30-Quittung im System werden Verlängerungsanträge nicht bearbeitet. Wer nach einer Auslandsreise oder einem Wohnungswechsel zurückgekehrt ist, sollte sicherstellen, dass die Meldung aktualisiert wurde, bevor der Termin anberaumt wird. Der 90-Tage-Meldepflicht (TM.47) kommt eine gesonderte Funktion zu – sie ersetzt die TM.30 nicht.
Lokale Unterschiede zwischen den Immigrationsämtern sind in der Praxis real. Ein Büro in der Provinz kann zusätzliche Kopien oder andere Formvorschriften verlangen als das Büro in Bangkok. Die Anforderungen sind nicht immer auf Webseiten aktuell abgebildet. Wer Unsicherheiten hat, klärt diese direkt beim zuständigen Amt – telefonisch oder mit einem kurzen Vorbesuch – bevor alle Dokumente zusammengestellt werden.
Krankenversicherung: Was viele erst beim Amtsarzt bedenken
Das Non-Immigrant-O-Heiratsvisum verlangt – anders als das Non-OA-Rentnervisum – keinen Nachweis einer Krankenversicherung. Das bedeutet jedoch nicht, dass Expats ohne Absicherung auskommen. Eine ambulante Behandlung in einem privaten Krankenhaus in Thailand kostet schnell mehrere zehntausend Baht, ein stationärer Aufenthalt nach einem Unfall kann in den sechsstelligen Bereich gehen. Wer auf Kassenleistungen aus dem Heimatland setzt, stellt oft fest, dass diese für Auslandsaufenthalte ab einem bestimmten Zeitraum nicht mehr greifen.
Für Expats in Thailand gibt es spezialisierte internationale Krankenversicherungen, die auf lange Aufenthalte und das hiesige Gesundheitssystem zugeschnitten sind. Wer plant, dauerhaft in Thailand zu bleiben, sollte diesen Punkt parallel zur Visumsplanung klären – nicht erst nach der ersten unerwarteten Arztrechnung.
Redaktionelle Hinweise
Die genannten Fristen und Beträge basieren auf der Police Order 327/2557 und der ergänzenden Police Order 35/2561, Stand Juli 2026. Einzelne Immigrationsämter können abweichende Dokumentenanforderungen stellen – verbindliche Auskunft erteilt das für den Wohnsitz zuständige lokale Amt. Für individuelle Fälle empfiehlt sich die Beratung durch einen in Thailand zugelassenen Rechtsberater.



Kann der Rentennachweis nicht vom deutschen Konsulat in Pattaya beglaubigt werden?
Nur eine Anmerkung:
Das ist kein Trick sondern eine ganz legale Vorgehensweise, wie die erforderlichen Finanzen aus der Summe von Guthaben und Einkommen nachgewiesen werden können.