Das Grundbuchamt hat kürzlich drei Bedingungen veröffentlicht, unter denen Ausländer in Thailand Grundbesitz erwerben können.
Diese Regelungen erlauben es Ausländern, Grundstücke rechtmäßig zu erwerben und zu besitzen.
Hier sind die Hauptpunkte der neuen Richtlinien:
Erbschaft als legitimer Erbe: Ausländer haben das Recht, Land gemäß Artikel 93 des Grundbuchgesetzes zu erben.