Bauarbeiter tötet Hund und will ihn offenbar verspeisen

Scheußlicher Fund in Rayong: Ein Arbeiter erschlägt den Hund einer Nachbarin und versengt den Kadaver mit einem Gasbrenner. Die Besitzerin ist schockiert – erst recht nach einer verstörenden Drohung aus dem Bauarbeiter-Camp.

Bauarbeiter tötet Hund und will ihn offenbar verspeisen
DailyNews

RAYONG – Eine 60-jährige Besitzerin hat nach dem gewaltsamen Tod ihres jungen Hundes Anzeige erstattet. Ein Bauarbeiter soll den acht Monate alten Thai Ridgeback mit einer Eisenstange erschlagen und mit einem Gasbrenner versengt haben. Die Frau lehnt jeden Vergleich ab und fordert volle strafrechtliche Konsequenzen.

Hund Chao Kluay war Stammgast im Arbeiterlager

Nida betreibt ein Pflanzengeschäft und hält zwei Hunde, Som Jit und den erst acht Monate alten Chao Kluay. Der junge Rüde spielte oft in der Nähe des Ladens und streunte abends regelmäßig zu einem Bauarbeiterlager im Bezirk Klaeng in Rayong.

Dort wurde er von einem Sicherheitsmitarbeiter versorgt und gefüttert. Am 11. Juli erfuhr Nida durch Fotos ihres Bruders vom Tod des Tiers – Chao Kluay lag leblos neben einer Containereinheit.

Mit Eisenstange erschlagen und mit Gasbrenner versengt

Nach ihren Angaben soll der Hund mit einer Eisenstange erschlagen und der Körper anschließend mit einem Gasschneidbrenner versengt worden sein. Am Tatort fand die Polizei wenig später eine sichergestellte Eisenstange sowie verbranntes Gras unmittelbar neben dem Container.

Die Besitzerin wertet die Brandspuren als Hinweis darauf, dass das Fell entfernt und das Fleisch womöglich als Nahrung verwendet werden sollte. Polizeioberstleutnant Wutthiphong Talam von der Klaeng Police Station bestätigte die Sicherstellung der Beweismittel.

Tatverdächtiger gab getötete Küken als Grund an

Der nur als „Mr A“ bekannte Arbeiter soll anderen gegenüber erklärt haben, er habe den Hund angegriffen, weil dieser zwei seiner Küken getötet habe. Das mutmaßliche Motiv war demnach Rache für die eigenen Tiere.

Ob der Verdächtige die Tat gegenüber der Polizei bereits eingeräumt hat oder die Aussage nur gegenüber Dritten fiel, blieb zunächst unklar. Die Ermittler bereiten nun gezielte Befragungen vor.

Nida schlägt Vergleich aus und fühlt sich bedroht

Der Lagerleiter hatte versucht, eine gütliche Einigung mit der Besitzerin auszuhandeln. Nida lehnte strikt ab und sagte, sie könne das Vorgefallene nicht hinnehmen.

Bei den Gesprächen soll eine Drohung gefallen sein, die sie zutiefst verunsicherte: „Wenn ich einen Hund töten kann, kann ich auch einen Menschen töten.“ Seither fürchtet die 60-Jährige um ihre eigene Sicherheit.

Polizei sammelt Beweise und bereitet Anklage vor

Die Beamten der Klaeng Police Station haben die Anzeige aufgenommen und werden sowohl den Verdächtigen als auch Zeugen vernehmen. Geprüft wird ein möglicher Verstoß gegen das Animal Cruelty Prevention and Animal Welfare Act 2014.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Weitere relevante Straftatbestände werden derzeit anhand der gesicherten Beweise abgeglichen, um eine tragfähige Anklage vorzubereiten.

Chao Kluay im Garten beigesetzt – Nida fordert volle Härte

Nida hat ihren Hund im eigenen Garten beerdigt. Sie verlangt, dass der Tatverdächtige mit voller Härte des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen wird, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern.

Die Polizei setzt unterdessen die Beweisaufnahme fort und bereitet die nächsten Schritte für eine mögliche Anklageerhebung vor.

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Quelle: DailyNews

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Daten bleiben 30 Tage lokal im Browser-Cookie.