Singha-Bier-Erbe vor Gericht: Mutter will Millionen-Erbe zurück

Krieg im Brauerei-Clan: Singha-Erbe (27) soll Millionen-Erbe zurückgeben! Mutter reicht Klage ein. Sohn erhebt schwere Missbrauchsvorwürfe. Kommt seine Zukunft nun vor Gericht?

Singha-Bier-Erbe vor Gericht: Mutter will Millionen-Erbe zurück
DailyMail

BANGKOK – Ein erbitterter Familienkrieg in einer der reichsten Dynastien Thailands landet vor Gericht. Es geht um Millionen-Landbesitz, öffentliche Missbrauchsvorwürfe und ein uraltes Gesetz, das „undankbare Kinder“ bestraft.

Missbrauchsvorwürfe bringen das Fass zum Überlaufen

Siranudh „Psi“ Scott, Spross des Singha-Bier-Imperiums, erhob im Mai dieses Jahres schwere Anschuldigungen. Er gab an, als Kind von seinem älteren Bruder und einem Kindermädchen sexuell missbraucht worden zu sein.

Für seine Mutter Chiranuj Bhirombhakdi war das offenbar der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Sie argumentiert, Scotts öffentliche Vorwürfe hätten den Ruf der Familie massiv beschädigt – und zog im Februar bereits eine rabiate Konsequenz.

Klage auf Rückgabe von Millionen-Land

Die Matriarchin will jetzt Land im Wert von mehreren Millionen Dollar zurück. Es war Scotts verstorbener Großvater, der ihm das Grundstück einst geschenkt hatte.

Ihre rechtliche Waffe: ein Paragraf aus dem Jahr 1908. Das thailändische Gesetz gegen „undankbare Kinder“ erlaubt Eltern, solche Geschenke zu widerrufen, wenn ein Kind als vernachlässigend, missbräuchlich oder rufschädigend gilt.

"Dieses Gesetz bringt Kritik am Familiennamen zum Schweigen"

Scott selbst hält die Regelung für ein Relikt, das in einer modernen Gesellschaft nichts verloren habe. „Wenn man sich das Kleingedruckte ansieht, ist dieses Gesetz ein Versuch, jeglichen Schaden, der einem Familiennamen zugefügt wurde, irgendwie zum Schweigen zu bringen“, sagte er gegenüber AFP.

Alles, was auch nur entfernt dem Ansehen schaden könnte, lasse sich so als Ungehorsam auslegen. „Es hat wirklich keinen Platz in einer liberalen Gesellschaft, die Wert auf das Wohlergehen von Kindern legt“, kritisierte der Erbe erbittert.

Gerichtstermin nach zwei gescheiterten Mediationen

Die Familie versuchte zunächst, den Streit hinter verschlossenen Türen zu lösen. Zwei Runden Mediation scheiterten jedoch, wie Rechtsvertreter bestätigten.

Jetzt steuert der Zoff auf einen öffentlichen Showdown zu: Am 8. Juli müssen Mutter und Sohn vor Gericht erscheinen. Das Verfahren wird mit Spannung erwartet, denn es könnte weit über den Clan hinaus Signalwirkung haben.

Bhirombhakdi: Platz 15 der reichsten Familien

Die Bhirombhakdis zählen laut Forbes zu den fünfzehn wohlhabendsten Familien des Landes. Ihr geschätztes Nettovermögen beläuft sich auf 1,75 Milliarden Dollar.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Der Streit um Land und Ehre wird daher nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich mit Argusaugen verfolgt. Bei solchen Vermögenswerten geht es längst nicht mehr allein um Familiendramen.

Thailands strenger Pietätsbegriff unter Beschuss

Die Anthropologie-Professorin Jiraporn Laocharoenwong von der Chulalongkorn-Universität erklärte, der thailändische Begriff für Undankbarkeit trage eine viel schwerwiegendere moralische Bedeutung als das englische Wort. Es gehe um einen tiefen Bruch von Fürsorge und Verpflichtung – nicht nur um fehlende Dankbarkeit.

Rechtsexperten betonen zudem, dass Kinder in Thailand nach traditioneller Sitte nur extrem begrenzte Möglichkeiten haben, gegen ihre Eltern vorzugehen – meist nur in Strafsachen. Der Fall Scott dürfte daher eine breite Debatte über Elternrechte, Kinderschutz und veraltete Gesetze neu entfachen.

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Quelle: AseanNow Thailand

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Daten bleiben 30 Tage lokal im Browser-Cookie.