SURAT THANI, Thailand – Die Behörden wollen auf Koh Pha Ngan gegen 112 Unternehmen mit zu hohen ausländischen Beteiligungen vorgehen. Die Firmen halten zusammen 124 Grundstücke mit einer Fläche von rund 86,86 Rai. Gouverneur Jumpot Wannachatsiri ordnete die nächsten Schritte an.
112 Unternehmen überschreiten die gesetzliche Grenze
Die Behörden untersuchten 1.832 Unternehmen mit Landbesitz auf der Insel. 93,9 Prozent galten als allgemeine Unternehmen, 112 Firmen oder 5,7 Prozent überschritten den gesetzlich erlaubten Anteil ausländischer Beteiligungen.
104 Fälle wurden bei den Prüfungen entdeckt, acht weitere waren bereits Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Zusammen besitzen die 112 Unternehmen 124 Grundstücke mit rund 86,86 Rai.
Für 28 Firmen droht die Veräußerung
Bei 28 der betroffenen Unternehmen prüfen die Behörden derzeit Anordnungen zur Veräußerung des Landes. Weitere 76 Fälle untersucht das Landamt auf Koh Pha Ngan, bevor sie in das Verfahren zur Veräußerung eingebracht werden.
Gouverneur Jumpot hat bereits gegen acht Unternehmen entsprechende Anordnungen erlassen. Sie betreffen neun Grundstücke.
Gouverneur verschärft Vorgehen gegen Firmenbesitz
Jumpot wies die Behörden an, die Maßnahmen gegen die betroffenen Landbesitzverhältnisse fortzusetzen. Die Schritte sind Teil eines laufenden Vorgehens gegen den Besitz von Land durch Unternehmen auf Koh Pha Ngan.
Die zuständigen Stellen sollen die übrigen Fälle innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen weiter untersuchen und verfolgen. Nach Angaben der Behörden sollen die Maßnahmen die nationalen Interessen schützen.
Ausländer besitzen laut Landamt sechs Prozent des Landes
In einem getrennten Bericht erklärte der Direktor des thailändischen Landamts, ausländische Staatsangehörige besäßen auf Koh Pha Ngan nur sechs Prozent der Landflächen. Unter den Bewohnern der Insel gibt es wachsende Sorgen über den zunehmenden ausländischen Einfluss.
Die Angabe bezieht sich auf den Landbesitz ausländischer Staatsangehöriger und steht neben der Prüfung von Unternehmen, deren ausländische Beteiligungen über der gesetzlichen Grenze liegen.
Weitere Verfahren laufen
Die zuständigen Stellen untersuchen und verfolgen die übrigen Fälle innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen weiter. Für acht Unternehmen liegen bereits Veräußerungsanordnungen vor.
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Erst verkaufen, dann warten, dann enteignen. Ist ein super Geschäftsmodell.
ja und das nach 30j warten ohne jegliche probleme!warum wurde die gründing erst zugelassen?nach 5 jahren ohne gewinn muss ich in germany meine firma schliessen.
hier 30j den steuerberater bezahlt und den wertzuwachs vom haus auch versteuert.