BANGKOK – Die thailändische Tourismusbehörde will die Sicherheitsleistungen für Reiseveranstalter deutlich erhöhen. Für allgemeine Tourismusunternehmen könnte der Betrag von 60.000 auf 200.000 Baht steigen. Die Pläne betreffen Reiseanbieter und sollen zugleich den Schutz von Touristen verbessern.
Allgemeine Anbieter sollen 200.000 Baht hinterlegen
Für Anbieter von Touren in bestimmten Gebieten ist eine Erhöhung von 3.000 auf 10.000 Baht vorgesehen. Bei Inlandsreisen soll die Sicherheitsleistung von 15.000 auf 50.000 Baht steigen.
Anbieter von Einreisetouren müssten künftig 100.000 statt 30.000 Baht hinterlegen. Für allgemeine Tourismusunternehmen ist eine Anhebung von 60.000 auf 200.000 Baht geplant.
Regeln stammen noch aus der Pandemie
Die bisherigen Beträge wurden während der Covid-19-Pandemie als Entlastung für Reiseveranstalter eingeführt. Damals hatte der starke Rückgang der Gästezahlen die Branche schwer getroffen.
Nach der Erholung des Tourismus will die Behörde die Sicherheitsleistungen an die aktuelle Lage des Marktes und die wirtschaftlichen Bedingungen anpassen. Die neuen Vorgaben sollen auch die Kontrolle der Anbieter verbessern.
45 Tage für Einwände und Vorschläge
Die Tourismusbehörde bittet Reiseveranstalter aller Kategorien, die Öffentlichkeit und andere Beteiligte um Stellungnahmen zum Entwurf der neuen Ministerialverordnung über die Höhe der Sicherheitsleistungen.
Die öffentliche Konsultation läuft 45 Tage lang vom 17. August bis zum 30. September 2026. Rückmeldungen können über das zentrale System für rechtliche Konsultationen eingereicht werden.
Ein Jahr Übergangsfrist für bestehende Lizenzen
Der Ausschuss für Tourismusunternehmen und Reiseleiter stimmte dem Verordnungsentwurf am 13. August 2026 grundsätzlich zu. Nach dem Inkrafttreten sollen bestehende Lizenzinhaber ein Jahr Zeit bekommen, um die zusätzliche Sicherheitsleistung nach den neuen Sätzen zu hinterlegen.
Bei Lizenzen mit einer Restlaufzeit von weniger als 180 Tagen gilt eine Ausnahme: Wer nicht verlängern will, darf die bisherige Sicherheitsleistung bis zum Ablauf der Lizenz beibehalten. Die eingegangenen Stellungnahmen werden vor der endgültigen Verabschiedung der Ministerialverordnung geprüft.
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