BANGKOK – Die thailändische Regierung macht Ernst bei der Abschiebung krimineller Ausländer. Das Kabinett hat einen neuen Regelentwurf gebilligt, der ein formelles Verfahren für die Rückführung von Ausländern vorsieht, die illegal ins Land kommen, schwarzarbeiten oder wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden. Eine einheitliche Regelung dafür gab es bislang nicht.
Sechs Kategorien führen zur Abschiebung
Regierungssprecherin Ratchada Thanadirek bestätigte die Entscheidung nach der Kabinettssitzung am Dienstag. Der Entwurf geht auf einen Vorschlag von Vize-Premierminister Pakorn Nilprapunt zurück.
Die neuen Bestimmungen listen sechs Straftatbestände auf, die eine Abschiebung rechtfertigen, sobald die öffentliche Ordnung oder Moral gefährdet scheint. Illegale Einreise und Aufenthalt fallen ebenso darunter wie Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz.
Illegale Geschäfte und gefälschte Papiere
Wer das Gesetz über ausländische Unternehmen verletzt und unerlaubt Geschäfte betreibt, muss ebenfalls mit der Ausweisung rechnen. Auch Urkundenfälschung oder die Nutzung gefälschter Regierungsdokumente stehen auf der Liste.
Besonders schwer wiegen Delikte mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren. Selbst Anstifter oder Gehilfen dieser Taten sollen abgeschoben werden können.
Chaos durch fehlende Regeln
Bisher existierte in Thailand kein einheitliches Verwaltungsverfahren für Abschiebungen. Die Behörden mussten sich in jedem Einzelfall aufwendig abstimmen, was die Prozesse lähmte.
Schon am 16. Juni hatte das Kabinett eine Resolution verabschiedet, die Pakorn mit der Koordinierung der beteiligten Behörden beauftragte. Ziel war eine Beschleunigung der Ausweisung von Straftätern ohne gültigen Aufenthaltsstatus.
Gefängnisdirektor muss frühzeitig melden
Kern des neuen Rahmens ist eine Meldepflicht: Der Generaldirektor der Strafvollzugsbehörde muss dem Innenministerium künftig vor der Entlassung eines Häftlings Namen, Nationalität und Fallakten übermitteln.
Der zuständige Beamte trägt den Fall dem Innenminister vor. Dieser prüft ohne Verzögerung, ob ein Abschiebebefehl erlassen wird. Die Rückführung ins Heimatland organisiert dann das Innenministerium.
Abschiebung in ein Drittland möglich
Sollte die Nationalität eines Betroffenen nicht feststellbar sein, kann er in das Land abgeschoben werden, in dem er nach eigener Aussage zuletzt vor der Einreise lebte. Auch eine Überstellung an ein Drittland ohne dessen Staatsbürgerschaft ist denkbar.
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Bedingung hierfür ist ein Antrag über diplomatische Kanäle und die schriftliche Zustimmung des Betroffenen. Das aufnehmende Land oder eine internationale Organisation muss zudem alle Kosten für Betreuung und Rückführung tragen.



Zitat: „Abschiebung in ein Drittland …. Das aufnehmende Land oder eine internationale Organisation muss zudem alle Kosten für Betreuung und Rückführung tragen.“
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