Zoll stoppt 100 Kilo Cannabis in Kokosnuss-Export nach England

Die 100 Kilo Kokosnuss-Cannabis nach England hatten einen Schwarzmarktwert von einer Million Baht, doch der Exporteur ist unbekannt.

Zoll stoppt 100 Kilo Cannabis in Kokosnuss-Export nach England
Komchadluek

LAEM CHABANG, THAILAND – Zollbeamte haben am Hafen Laem Chabang 100 Kilogramm getrocknete Cannabisblüten in einer Kokosnuss-Lieferung entdeckt und beschlagnahmt. Die für das Vereinigte Königreich bestimmte Ware hat einen Wert von rund einer Million Baht. Gegen die Verantwortlichen läuft ein Gerichtsverfahren.

Cannabis zwischen 1.656 Kokosnuss-Kartons versteckt

Die Beamten kontrollierten eine Exportlieferung, die als 1.656 Kartons mit jungen Kokosnüssen deklariert war – Gesamtgewicht 16.560 Kilogramm.

Zwischen der deklarierten Fracht stießen sie auf die getrockneten Blüten. Der Zoll schätzt den Straßenwert der sichergestellten Drogen auf eine Million Baht.

Ermittlungen wegen falscher Zollerklärung

Den Verdächtigen wird vorgeworfen, unrichtige Zolldokumente eingereicht zu haben, um gesetzliche Beschränkungen zu umgehen. Der Fall fällt unter den Customs Act B.E. 2560 (2017).

Zusätzlich berufen sich die Behörden auf Section 46 des Gesetzes zum Schutz traditioneller thailändischer Medizin von 1999. Eine Mitteilung des Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2025 stuft Cannabis als kontrolliertes Kraut ein.

Exporteur unbekannt – keine Festnahmen

Wer hinter der Tarnung steckt, blieb zunächst offen. Die Beamten machten keine Angaben zur Identität des Versenders.

Festnahmen wurden bislang nicht gemeldet. Die gesamte Sendung wurde beschlagnahmt, die Ermittlungen laufen weiter.

Deutlich strengere Exportkontrollen seit 2025

Thailands Zollbehörden haben die Inspektionen von Cannabis-Exporten nach den verschärften Inlandsregeln von 2025 spürbar hochgefahren.

Der Fall zeigt, dass trotz strenger Auflagen immer wieder versucht wird, Cannabis illegal ins Ausland zu verschiffen.

Warnung an die Cannabis-Branche

Nur weil ein Produkt unter thailändischem Recht angebaut oder verkauft werden darf, heißt das nicht, dass es exportiert werden kann. Die Einfuhrgesetze des Ziellandes – in diesem Fall des Vereinigten Königreichs – gelten unverändert.

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Die Behörden stellen klar: Wer Cannabis ohne Einhaltung beider Rechtsordnungen ausführt, riskiert schwerwiegende Strafen.

Gerichtsverfahren nach Schmuggelversuch eingeleitet

Die beschlagnahmte Ware bleibt sichergestellt. Ein Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen wurde eröffnet.

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Die Zollbehörden kündigten an, ihre Kontrollen bei Cannabis-Exporten konsequent fortzusetzen.

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Quelle: AseanNow

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