PHUKET – Ein Gericht in Phuket hat eine Schadensersatzklage über 5 Millionen Baht abgewiesen, die ein Kuchenladen gegen eine Kundin eingereicht hatte. Der Grund: eine 1-Sterne-Bewertung, in der sie Geschmack und Preis kritisierte. Der Sieg der Verbraucherin kommt mit einer deutlichen Warnung – für Touristen, Expats und Investoren, die Thailands strenge Verleumdungsgesetze oft unterschätzen.
Kein Baht für den Kuchenladen
Das Gericht verwarf die millionenschwere Forderung vollständig. Der Kläger hatte zuvor etwa 100.000 Baht als Sicherheit hinterlegen müssen – das Gericht ordnete den Verfall dieser Sicherheitsleistung an.
Der Kuchenladen ist inzwischen geschlossen. Anwalt Arm Suwannaraksa, der die Kundin vertrat, verkündete den Erfolg am 23. Juli auf Facebook mit dem Satz: „Der Verbraucher gewinnt.“
Vorwurf: 1-Sterne-Kritik löste jahrelangen Rechtsstreit aus
Der Streit begann 2025, nachdem die Kundin das Geschäft besucht hatte. Sie veröffentlichte eine negative Online-Bewertung, in der sie bemängelte, der Kuchen schmecke nicht und koste zu viel.
Die Bewertung zog rasch öffentliche Aufmerksamkeit auf sich. Statt auf den Kunden zuzugehen, entschied sich der Laden für eine Klage auf 5 Millionen Baht Schadenersatz.
Thailands Verleumdungsrecht: Zivilklagen und Strafverfahren sind möglich
Anders als in vielen westlichen Demokratien kennt Thailand neben zivilrechtlichen auch strafrechtliche Verleumdungsnormen. Eine negative Online-Äußerung kann nicht nur Schadenersatz, sondern auch ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.
Das Gesetz erfasst Facebook-Posts, Google-Bewertungen und Forenbeiträge ebenso wie klassische Medien. Selbst eine kurze Kritik über ein Hotel oder Restaurant kann zur Grundlage polizeilicher Ermittlungen werden.
Der Fall Koh Chang zeigte die harten Folgen für Ausländer
2020 veröffentlichte ein US-Bürger auf Koh Chang negative Bewertungen über ein Resort, in dem er übernachtet hatte. Das Hotel erstattete Strafanzeige wegen Verleumdung – der Mann wurde verhaftet.
Nach einer öffentlichen Entschuldigung konnte das Verfahren beigelegt werden. Der Fall machte international Schlagzeilen und löste Sorge bei Reisenden und Menschenrechtsorganisationen aus.
Auch Politiker setzen auf Verleumdungsklagen
In dieser Woche reichten hochrangige Mitglieder der regierenden Bhumjaithai-Partei Strafanzeigen wegen Verleumdung ein. Sie richten sich gegen einen parlamentarischen Whistleblower der People’s Party.
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Die Vorwürfe betreffen die Senatswahl 2024 und den Verdacht weit verbreiteter Korruption. Der Vorgang zeigt, dass das Verleumdungsrecht auch bei politischen Auseinandersetzungen eine zentrale Rolle spielt.
Was Besucher und Bewohner wissen müssen
Echte Beschwerden sollten besser über offizielle Kanäle, Verbraucherschutzbehörden oder private Korrespondenz geklärt werden, bevor sie öffentlich werden. Wer Vorwürfe publiziert, muss sie mit Belegen untermauern und wertende Übertreibungen vermeiden.
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Die Kundin aus Phuket will nun ihre rechtlichen Schritte zur Erstattung der durch den Rechtsstreit entstandenen Verluste fortsetzen. Touristen und Expatriates werden zur Vorsicht bei Online-Bewertungen in Thailand gemahnt, da das thailändische Recht Verleumdung sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt.

So erzieht man ein Volk zum Duckmäusertum und zu Denunzianten! In der Schule ist es verpönt, kritische Fragen zu stellen, und später ist Kritik gar strafbewehrt. Genial.
Verleumdungsgesetze? Wenn ihr der Kuchen nicht schmeckt,dass ist doch ihre persönliche Meinung.Soll ich Lügen und 5 Sterne geben. Wir leben im Jahr 2026.
Wir schon, Thailand nicht.
Ja! Kleines Beispiel, beim großen Onlinehändler in Thailand elektrische Luftpumpe gekauft die groß mit dem Markennamen und dem Logo eines renommierten deutschen Herstellers beworben wird. Natürlich war das Fake, deswegen nur mit Begründung 2 Punkte vergeben. Mehrere Zuschriften, sogar Geld angeboten bekommen, wenn ich die Bewertung auf 5 Punkte ändere, was ich natürlich nicht gemacht habe. Alles war mit Screenshots dokumentiert. ..
Ja, du sollst lügen..
@Klaus: Nein, du musst nicht lügen. Genau das hat das Gericht bestätigt: Eine ehrliche Meinung zu Preis und Geschmack fällt unter die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsäußerung, solange keine Unwahrheiten verbreitet werden. Das Problem war nicht das Gesetz an sich, sondern eine Ladenbesitzerin, die geglaubt hat, das Zivil- und Strafrecht als Waffe gegen schlechte Kritik nutzen zu können. Sie ist damit krachend gescheitert.
Nicht erst seit dem Koh Chang Fall war mir klar, dass man in diesem Land besser überhaupt keine öffentliche Bewertung abgeben sollte. Und schon zweimal keine negative! Auch wenn der Oberste Gerichtshof Thailands erst vor kurzem erklärt hat diese Art des finanziellen Maulkorbes nicht länger zu tolerieren, wird sich erst wirklich etwas ändern wenn die diesbezüglichen Gesetze überarbeitet werden. Es ist doch ein Skandal, dass die Beklagte selbst nach Obsiegen nun erst noch um die Erstattung ihrer Kosten streiten muss. Aber solange die Regierenden die Gesetzeslage aktiv nutzen um Whistleblower und Kritiker zum Schweigen zu bringen, habe ich da wenig Hoffnung.