BANGKOK – Die thailändische Regierung schlägt Alarm: Eine neue EU-Verordnung gegen Zwangsarbeit könnte Exporte im Wert von einer Billion Baht jährlich gefährden. Unternehmen müssen ab Ende 2027 lückenlos nachweisen, dass ihre gesamte Lieferkette frei von Zwangsarbeit ist. Besonders die Elektroindustrie steht vor massiven neuen Hürden.
EU verbietet Waren aus Zwangsarbeit ab Dezember 2027
Die Zwangsarbeitsverordnung der Europäischen Union tritt am 14. Dezember 2027 vollständig in Kraft. Sie verbietet Verkauf, Import und Export von Produkten, die in irgendeiner Produktionsphase mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen.
Betroffen sind alle Stufen der Lieferkette – von der Gewinnung über die Ernte bis zur Herstellung. Bereits der teilweise Einsatz von Zwangsarbeit lässt Produkte unter das Verbot fallen.
Thailand warnt vor Ausschluss vom EU-Markt
Arada Fuengthong, Generaldirektorin des Department of International Trade, warnte thailändische Unternehmen vor drastischen Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Der Zugang zu einem der wichtigsten Exportmärkte stehe auf dem Spiel.
2025 erreichte der bilaterale Handel zwischen Thailand und der EU rund 1,7 Billionen Baht. Thailändische Exporte machten etwa eine Billion Baht aus, Importe lagen bei 700 Milliarden Baht – ein Überschuss von 300 Milliarden Baht für Thailand.
Elektronikbranche am stärksten unter Druck
Die Elektro- und Elektronikindustrie gilt als am stärksten betroffener Sektor. Sie stellt die größte Exportkategorie Thailands in die Europäische Union dar.
Europäische Käufer werden künftig detaillierte Nachweise für jede Produktionsstufe verlangen. Exporteure müssen Herkunft und Herstellungsweise ihrer Produkte belegen können.
Neue Pflichten für Unternehmen und Behörden
Die EU-Leitlinien, veröffentlicht im Juni 2026, legen Verantwortlichkeiten für alle Handelsbeteiligten fest. Zollbehörden überwachen Ein- und Ausfuhren, untersuchen Verdachtsfälle und leiten rechtliche Schritte ein.
Unternehmen müssen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette erfüllen. Diese Verantwortung reicht über direkte Lieferanten hinaus – eine Überprüfung über mehrere Produktionsstufen wird nötig.
Zivilgesellschaft darf Verdachtsfälle melden
Erstmals erhalten zivilgesellschaftliche Organisationen eine formelle Rolle im Durchsetzungsprozess. Sie können Informationen über mutmaßliche Zwangsarbeit direkt an zuständige Behörden übermitteln.
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Opfer von Zwangsarbeit sind berechtigt, Beschwerden bei Regierungsbehörden in EU-Mitgliedstaaten einzureichen. Die Verordnung stützt sich auf das UN-Nachhaltigkeitsziel zur Beseitigung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel.
Bangkok drängt auf rasche Nachrüstung
Das Handelsministerium fordert Exporteure auf, Rückverfolgbarkeitssysteme zu etablieren, die die gesamte Lieferkette verifizieren können. Dokumentation allein werde nicht mehr ausreichen.
Unternehmen sollen den verbleibenden Vorbereitungszeitraum nutzen, um Beschaffungspraktiken zu prüfen und Sorgfaltspflichtverfahren zu stärken. Frühzeitige Vorbereitung helfe, wenn europäische Kunden Nachweise verlangen.
Brüssel überprüft Durchsetzung laufend
Die Europäische Kommission wird die Leitlinien vor Dezember 2027 kontinuierlich überwachen und anpassen, wobei Feedback von Regierungen, Unternehmen und Lieferkettenbeteiligten in Überarbeitungen einfließen soll, und thailändische Exporteure müssen bis zur vollen Durchsetzung stärkere Überwachung, Transparenz und überprüfbare Nachweise in ihren Produktionsnetzwerken bereitstellen, sonst droht der Ausschluss vom europäischen Markt.
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Die EU ist ein übler bürokratischer Moloch der erfolgreich das Leben der Menschen in der EU verteuert und die eigene Industrie bekämpft, aus ideologischen Gründen. Niemand traut sich unsinnigen Vorgaben entschieden entgegen zu treten. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen werden Probleme bekommen, entsprechende Dokumentationen vorzuhalten.