BANGKOK – Thailand hat ein Amnestiegesetz für politisch motivierte Straftaten aus den Jahren 2005 bis 2025 erlassen. Das Gesetz wurde am Sonntag, 23. August, im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Montag in Kraft. Ausgenommen sind unter anderem Verstöße gegen das thailändische Strafgesetzbuch, Korruptionsdelikte sowie Taten mit Todesfolge oder schweren Verletzungen.
Amnestie gilt für politische Proteste und Äußerungen
Das „Gesetz zur Förderung einer friedlichen Gesellschaft“ gilt für bestimmte Straftaten, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 16. Juli 2025 im Zusammenhang mit politischen Demonstrationen oder politisch motivierten Äußerungen begangen wurden. Ziel ist es, die rechtlichen Folgen langjähriger politischer Konflikte zu verringern und die nationale Versöhnung zu fördern.
Betroffen sein können Anhänger der politischen Lager der sogenannten Gelbhemden und Rothemden sowie Teilnehmer der pro-demokratischen Proteste von 2020 und 2021. Nach Einschätzung des Politikwissenschaftlers Yutthaporn Issarachai könnten zwischen 1.000 und 2.000 Menschen von der Regelung profitieren. Viele von ihnen hätten ihre Strafen allerdings bereits verbüßt.
Majestätsbeleidigung bleibt ausdrücklich ausgeschlossen
Das Gesetz gilt nicht für Straftaten nach Paragraf 112 des thailändischen Strafgesetzbuches. Der Paragraf stellt Majestätsbeleidigung unter Strafe. Damit bleiben viele Verfahren gegen junge Aktivisten aus der Protestbewegung nach 2020 von der Amnestie ausgeschlossen.
Nicht erfasst werden auch Korruptionsdelikte, Taten mit Todesfolge oder schwerer Körperverletzung sowie Straftaten, aus denen eine direkte zivilrechtliche Haftung gegenüber Privatpersonen oder privaten Gruppen entstanden ist. Der Bangkok Post zufolge müssen Betroffene daher beispielsweise weiterhin für bestimmte Schadensersatzforderungen aufkommen.
Neunköpfiger Ausschuss entscheidet über die Fälle
Über die Anwendung des Gesetzes soll ein neunköpfiger Ausschuss zur Förderung einer friedlichen Gesellschaft entscheiden. Den Vorsitz führt der Premierminister oder ein von ihm bestimmter stellvertretender Premierminister. Die Entscheidungen des Ausschusses sind für die beteiligten staatlichen Justizbehörden verbindlich.
Der Ausschuss soll innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen. Er kann Anträge entgegennehmen, Unterlagen und Zeugenaussagen anfordern sowie Unterausschüsse einsetzen. Die Arbeit muss grundsätzlich innerhalb von 180 Tagen nach der ersten Sitzung abgeschlossen sein; Verlängerungen sind begrenzt möglich.
Ihre Meinung ist gefragt
Kann das neue Gesetz zur politischen Versöhnung in Thailand beitragen, obwohl Verfahren nach Paragraf 112 ausgeschlossen bleiben? Haben Sie eine andere Einschätzung?
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