SURAT THANI, Thailand – Der französische Eigentümer des Samui Exotic Park soll aus Thailand abgeschoben werden. Kevin Dimino wurde am 8. September über die Entscheidung des Innenministeriums informiert und sitzt auf Koh Samui in Gewahrsam. Seine Ehefrau will am Freitag, 11. September, beim Innenministerium Berufung einlegen.
Franzose wartet auf Abschiebung nach Frankreich
Die Einwanderungsbehörde von Surat Thani teilte Dimino die Anordnung offiziell mit. Pol Col Narawat Phutthawiro, Leiter der Behörde, verlas den Bescheid und ließ den Vorgang polizeilich aufnehmen.
Anschließend wurde Dimino in der Polizeistation von Koh Samui in Gewahrsam genommen. Dort bleibt er, bis die Rückführung nach Frankreich vorbereitet ist.
Innenministerium nennt mehrere Vorwürfe
Die Entscheidung vom 7. September wirft Dimino Drohungen, Belästigung und körperliche Angriffe vor. Außerdem soll er anderen Unannehmlichkeiten bereitet haben.
Das Ministerium beschuldigt ihn auch eines Verhaltens, das eine rassische und religiöse Spaltung verursacht, Probleme unter Touristen verursacht und Menschen oder Eigentum durch leichtfertiges Handeln gefährdet haben soll.
Streit mit israelischen Touristen
Der Fall steht im Zusammenhang mit einem Streit im Tierpark auf Koh Samui. Dimino und Jindarat, 35, hatten am 24. August Anzeige gegen eine Gruppe israelischer Touristen erstattet.
Beide erklärten damals, sie seien ernsthaft bedroht worden und hätten um ihr Leben gefürchtet. Am 4. September ordnete das Innenministerium bereits die Abschiebung des Israelis Yaacov Ohayon an, den es als Gegenpartei in dem Fall bezeichnete.
Ehefrau kündigt Berufung an
Diminos Ehefrau bereitet nun einen Einspruch beim Innenministerium vor. Tae Achiva vom Team Thai Mai Thon kündigte auf Facebook an, Dimino am Freitag, 11. September, um 10.30 Uhr zur Einreichung der Berufung zu begleiten.
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In seinem Beitrag stellte Achiva die Entscheidung infrage. Er schrieb, Dimino habe sein Geschäft und seine Familie geschützt.

Der letzte Satz scheint falsch zu sein. Es müsste heißen „…Dimino habe seine Familie und ihr Geschäft geschützt.“ Sonst gäbe es ja schon wieder einen weiteren Ausweisungsgrund!
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