BANGKOK, Thailand – Das Handelsministerium weist Berichte zurück, wonach Ausländer Hotels, Restaurants oder Reiseunternehmen künftig ohne Genehmigung betreiben dürfen. Die neue Regelung nimmt acht eng gefasste Dienstleistungen aus der Lizenzpflicht nach dem Ausländergeschäftsgesetz von 1999, lässt aber andere Branchenvorschriften bestehen.
Hotels und Restaurants sind nicht betroffen
Im Internet verbreitete Beiträge behaupteten, die Regelung erfasse sieben Geschäfte mit engem Bezug zu thailändischen Lebensgrundlagen. Genannt wurden unter anderem Hotels, Reiseveranstalter, Restaurants, Souvenirläden, Sportangebote und Sprachschulen.
„Diese sieben Geschäfte sind überhaupt nicht in der Regelung enthalten“, sagte Poonpong Naiyanapakorn, Generaldirektor der Abteilung für Geschäftsentwicklung. Ausländische Betreiber benötigen für solche Geschäfte weiterhin die vorgeschriebenen Genehmigungen.
Keine Freigabe für den gesamten Dienstleistungssektor
Poonpong wies den Vorwurf zurück, das Ministerium gebe die wirtschaftliche Souveränität auf oder gefährde thailändische kleine und mittlere Unternehmen. Die Streichung der Lizenzpflicht bedeute keine allgemeine Öffnung des Marktes.
Für die betroffenen Dienstleistungen gelten weiterhin die Regeln der jeweils zuständigen Behörden. Nach Angaben des Ministeriums soll lediglich doppelte Bürokratie entfallen.
Telekom, Finanzgeschäfte und Derivate bleiben reguliert
Die erste Gruppe umfasst vier Dienstleistungen, die bereits von eigenen Aufsichtsbehörden kontrolliert werden. Dazu gehören Telekommunikationsdienste von Anbietern ohne eigenes Netz, die der National Broadcasting and Telecommunications Commission unterstehen.
Die Behörde hat 525 entsprechende Genehmigungen erteilt, davon 171 an ausländische Unternehmen. Auch ausländische Anbieter benötigen weiterhin eine Genehmigung der Telekomaufsicht. Zur ersten Gruppe zählen außerdem Treasury-Zentren unter Aufsicht der thailändischen Zentralbank, durch Wertpapiere abgesicherte Kredite sowie Vermittlungs-, Beratungs- und Fondsverwaltungsdienste für Derivate außerhalb des Derivategesetzes unter Aufsicht der Börsenaufsicht.
Interne Konzernleistungen ohne neues Lizenzverfahren
Die zweite Gruppe betrifft Dienstleistungen zwischen verbundenen Unternehmen. Dazu gehören Verwaltungs-, Personal- und IT-Leistungen sowie inländische Schuldengarantien.
Für diese Kategorie hatten die Behörden bislang jeden Antrag genehmigt, insgesamt 334. Poonpong sagte deshalb, der zusätzliche Lizenzschritt habe keinen praktischen Zweck erfüllt.
Enge Ausnahmen bei Geldautomaten und Bohrdiensten
Die dritte Gruppe umfasst zwei genau begrenzte Tätigkeiten. Unternehmen dürfen einen Teil ihrer eigenen Betriebsfläche für Geldautomaten oder Verkaufsautomaten vermieten, wenn dies für ausländische Firmen mit 1.000 bis 2.000 Beschäftigten geschieht.
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Die zweite Ausnahme betrifft Erdölbohrungen. Das Energieministerium, das Petroleum Institute of Thailand und PTT Exploration and Production stimmten der Streichung zu, weil weitere Anbieter gebraucht würden und die Tätigkeit hohe technische Anforderungen sowie viel Kapital erfordere. Kein thailändisches Unternehmen bietet Offshore-Bohrungen an.
Neun Tätigkeiten aus dem Anhang gestrichen
Das Kabinett billigte im Mai die Entfernung von neun Tätigkeiten aus dem Anhang des Ausländergeschäftsgesetzes. Acht davon werden durch eine Ministerialverordnung geregelt, der Handel mit Agrarfutures durch einen königlichen Erlass.
Nach Angaben Poonpongs wurde der Anhang bereits fünfmal gekürzt. Jedes Mal habe es vorher Beratungen und die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden gegeben. Der Ausschuss für ausländische Geschäfte muss die Liste laut Gesetz mindestens einmal pro Jahr prüfen.
Weniger neue Verdachtsfälle bei ausländischen Beteiligungen
Zum Vorwurf möglicher Strohmannfirmen verwies Poonpong auf eine seit dem 1. August geltende Anordnung des Zentralen Amtes für Partnerschafts- und Unternehmensregistrierung. Sie verschärft die verlangten Unterlagen von Unternehmen mit ausländischen Investoren oder Unterzeichnern.
Neue Unternehmen mit einem ausländischen Anteil von 0,01 bis 49,99 Prozent behandelt die Abteilung als mögliches Strohmannrisiko. Im August wurden 163 solcher Firmen registriert, nach 894 im gleichen Monat des Vorjahres. Das entspricht einem Rückgang von 81,77 Prozent. Rund 100 der neuen Unternehmen erscheinen nach Einschätzung der Abteilung als echte thailändisch-ausländische Gemeinschaftsunternehmen. Die Direktoren und Anteilseigner hinter den übrigen 63 Firmen wurden zur Erklärung aufgefordert. Bei Unregelmäßigkeiten soll rechtlich gegen sie vorgegangen werden.
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